Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Versorgungsausgleich, Anpassung wegen Tod

von Silcher01.10.2020 | 14:43
106 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seit 2010 Rentner. Meine Ehe wurde kurz darauf geschieden. Bei der Ehescheidung nach dem neuen Recht wurden Punkte hin und her übertragen. Von meiner Ex Frau habe ich 3 Punkte erhalten, im Gegenzug sind 10 Punkte an Sie gegangen. Netto habe ich somit 7 Punkte verloren. Anwartschaften haben/hatten wir nur in der DRV. Meine Ex Frau ist vor fünf Jahren verstorben, ohne dass Sie zuvor eine Rente bezogen hat. Ich habe lediglich nach ihrem Tod eine Halbwaisenrente für unsere Tochter beantragt. Vor circa einem Jahr habe ich durch Zufall erfahren, dass in solchen Fällen der Versorgungsausgleich "angepasst" wird, man müsse dies nur bei der DRV beantragen. Dies habe ich, leider nur telefonisch, insgesamt dreimal innerhalb der vergangenen Jahre gemacht. Beim ersten mal hiess es, dass das nicht gehen würde, weil die Tochter eine Waisenrente bekommen hat. Beim zweiten mal hiess es, ich hätte leider Pech gehabt, es wäre schön verjährt. Erst beim dritten Anruf sagte man mir, dass die Anpassung ab dem Folgemonat möglich ist und man hat auch gleich den Antrag für mich aufgenommen. Jetzt zu meiner Frage: Hätte mich meine Rentenversicherung nach dem Tod meiner Ex Frau nicht von Amts wegen darüber informieren müssen, dass ich einen solchen Antrag stellen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Silcher,

wie ihnen User W*lfgang Ihnen mitgeteilt hat, sollten Sie jetzt an der Sache dran bleiben und klären lassen, ob Ihre Anfragen Aktenkundig sind. Wenn ja, dann müsste die Abänderung rückwirkend erfolgen.

Die Rentenversicherung ist nicht verpflichtet, Sie über den Tod Ihrer Ex-Frau zu informieren. Im Rahmen des Antrages auf Waisenrente hätte man Sie eventuell aufklären können, dass es diese Möglichkeit gibt. Auch ein Nachfragen Ihrerseits wäre möglich gewesen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

4711am 01.10.2020 | 15:29
Ouzam 01.10.2020 | 15:46
Nein es gibt keinen Amtsermittlungsgrundsatz bei einem Verstorbenen. Die DRV wird nicht zum Anwalt der Toten oder eben Überlebenden. Ihr möglicher Anspruch muss im Wege des Antrags geltend gemacht werden.
W°lfgangam 01.10.2020 | 20:47
Hallo Silcher, grundsätzlich ja. Dafür werden im Rentenantrag die Daten zu einem Versorgungsausgleich seit 10 (?) Jahren zusätzlich erfasst, um 'Betroffene' über diese Option zu informieren ...sofern diese Personen nach aktueller Datenlage DRV erreichbar sind – UND auch darauf reagieren! Bei Ihrem Rentenantrag 2010 und Tod der EX 2015 sollte das auf jeden Fall erfolgt sein. > "Beim ersten mal hiess es, dass das nicht gehen würde, weil die Tochter eine Waisenrente bekommen hat. Beim zweiten mal hiess es, ich hätte leider Pech gehabt, es wäre schön verjährt." Völliger Blödsinn! Folgerente an Hinterbliebene (Waisen wie auch Witwer) sind ohne Bedeutung. Sofern Ihre Nachfragen aktenkundig sind/fraglich, sollte hier aufgrund Ihrer ersten Nachfrage auch rückwirkend die Anpassung möglich sein. Bleiben Sie an Ihrer 3. Nachfrage dran ...letztendlich geht es hier um _nachweisbare/rechtzeitige_ Antragstellung für eine mögliche rückwirkende Antragstellung/Anpassung/auch Amtspflichtverletzung käme hier ins Spiel (was ich hier nicht weiter erläutern werde). Ggf. hilft ein Blick in die eigene Rentenakte, was dort/nicht vermerkt worden ist, um hier Erfolg zu haben - mehr lässt sich dazu aus der Ferne/ohne Aktenlage, nicht sagen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026