Hallo User Silcher,
wie ihnen User W*lfgang Ihnen mitgeteilt hat, sollten Sie jetzt an der Sache dran bleiben und klären lassen, ob Ihre Anfragen Aktenkundig sind. Wenn ja, dann müsste die Abänderung rückwirkend erfolgen.
Die Rentenversicherung ist nicht verpflichtet, Sie über den Tod Ihrer Ex-Frau zu informieren. Im Rahmen des Antrages auf Waisenrente hätte man Sie eventuell aufklären können, dass es diese Möglichkeit gibt. Auch ein Nachfragen Ihrerseits wäre möglich gewesen.