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Experten-Antwort

Verwendung Zeitwertkonto Sabbatical während Aktivphase Altersteilzeit

von A. Pausch01.09.2020 | 15:13
685 Ansichten
5 Antworten

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Liebes Forum-Team, ein Mitarbeiter möchte in den letzten 6 vollen Monaten innerhalb seiner insgesamt 19 monatigen Aktivphase Sabbatical aus dem Zeitwertkonto (mit Wertguthaben) nehmen. Im Anschluss daran erfolgt die 19 monatige Freizeitphase. Ist Sabbatical mit Wertguthaben aus dem ZWK während der Aktivphase möglich ohne die ATZ-Dauer insgesamt zu verändern/zu unterbrechen, bzw. welche Auswirkungen hätte das auf die Aufstockung, bzw. auf die Freizeitphase, da die Arbeitsleistung von 6 Monaten aus der Aktivphase fehlt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A. Pausch,

grundsätzlich entscheidet die Einzugsstelle über die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung (§ 28h SGB IV).

Wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Krankenkasse.

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4 Antworten

Nachfrageam 01.09.2020 | 15:53
Ich lasse mich gern eines besseren belehren, aber ist das nicht eher eine arbeitsrechtliche wie eine rentenrechtliche Frage, die der Arbeitgeber klären muss?
Nachfrageam 01.09.2020 | 17:55
Wer hat denn Hier nach Versicherungspflicht und Beitragshöhe gefragt?
W°lfgangam 01.09.2020 | 19:06
Hallo A. Pausch, örtlich sind mir Fälle bekannt, die die aktive Phase der ATZ um 'Zeitwertpapiere' verkürzen, um noch eher, als in der Mitte der ATZ, schon aus dem aktivem Beschäftigungsleben auszuscheiden. Im Extremfall müssen die die aktive Phase gar nicht mehr antreten ... Frage: wann sollte das Zeitwertguthaben denn sonst auflöst werden, wenn es mit Beginn der vereinbarten passiven Phase immer noch zur Verfügung steht? Etwa als zusätzliche Einzahlung ins Rentenkonto? Aus Sicht ATZ/aktive Phase/eigentlich abzuleistende aktive Arbeit, sehe ich kein Problem, das durch ZWK 'abzuleisten'. Wie oben schon erwähnt, ist es zunächst eine arbeitsrechtliche Frage/was lässt der Tarifvertrag zu, wie ist es mit Aufstockung (dem tatsächlichen ATZ-Entgelt) und Beitragspflicht zur SV. Kein Kontakt zu AG-Verbänden, die die Frage für Sie lösen könnten? Gruß w.
Valzuunam 02.09.2020 | 10:05
Kurz und knapp: ja. Weiteres zu diesem hochkomplexen Thema finden Sie im „Spitzenverbandsrundschreiben ‚Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei Altersteilzeit‘“ vom 02.11.2010 (Abschnitt 2.5.3.1). Zu recherchieren u.a. über die Homepage der DRV.
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