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Experten-Antwort

Verzinsung von Nachzahlung

von Gustav31.10.2020 | 15:12
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9 Antworten

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Guten Tag, nach einer Teil-EM wurde mir rückwirkend für 10 Jahre die volle EM bewilligt. Den Nachzahlungsbetrag habe ich erhalten, jedoch wurde mir vorher von der DRV gesagt, dass der Betrag verzinst würde. Ich kann aber auf dem Bescheid keine Zinszahlung finden. Die DRV-Mitarbeiterin ist nicht zu erreichen. Ist das mit der Zinszahlung tatsächlich so und wenn, muss ich mich nun melden oder werden die Zinsen automatisch berechnet? Vielen Dank Gruß Gustav

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gustav,

die Prüfung des Zinsanspruches erfolgt von Amts wegen und braucht nicht beantragt werden. Der Anspruch auf Zinsen orientiert sich am Tag nach Ablauf des sechsten Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags und der Fälligkeit der jeweiligen Zahlungsansprüche. Der Zinssatz beträgt 4%. Ein vollständiger Leistungsantrag liegt dann vor, wenn dem Leistungsträger (Träger der Rentenversicherung) alle Unterlagen zugegangen sind, die er zur Leistungsfeststellung benötigt. Wie schon von den anderen Teilnehmern im Forum dargestellt, erfolgt die Prüfung in einem 2. Schritt nach dem Bescheid über die Bewilligung der Rente. Hier werden dann die einzelnen Zinszeiträume und Zinsansprüche dargestellt.

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8 Antworten

Zinsam 31.10.2020 | 16:30
Die Verzinsung einer Nachzahlung richtet sich nach § 44 SGB I. Ob und in welchem Umfang die Nachzahlung verzinst wird, müssen Sie mit der zuständigen Sachbearbeitung klären. Wenn Sie diese telefonisch nicht erreichen, sollten Sie schriftlich um eine entsprechende Mitteilung bitten.
Siehe hieram 31.10.2020 | 17:39
Sie sollten das auf jeden Fall schriftlich machen. Denn nur dann bekommen Sie eine schriftliche Antwort. Im Falle einer Ablehnung auch mit schriftlicher Begründung. Und diese würden Sie dann benötigen, um - wenn notwendig - einen Widerspruch einzulegen. Nur telefonische Auskunft bietet Ihnen keine Rechtsgrundlage.
Siehe hieram 31.10.2020 | 20:47
Wenn das mal nicht eine überraschende Erkenntnis ist. Gut, dass dieses Forum Sie hat. :-)
Sicher ist sicher. Da der Vorbeitrag 'telefonisch beim Sachbearbeiter...' anriet. Im Normalfall weiß das natürlich jeder und braucht diesen Extra-Hinweis nicht :-) Im Zusammenhang betrachtet ist es nur nochmals eine Verstärkung, dass die Anfrage schriftlich gestellt werden sollte und weshalb. Aber schön, dass auch Sie sich freuen, wenn ich hier mal schreibe :-)
Gustavam 01.11.2020 | 10:20
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Kann mir jemand sagen, wie eine Verzinsung ausgewiesen wird und auf welchem Formular ich sie finde? Vielleicht habe ich sie ja auch übersehen. Und welchen Grund könnte es geben, eine Renten-Nachzahlung nicht zu verzinsen? Vielen Dank! MfG Gustav
Zinsenam 01.11.2020 | 10:58
Die Zinsen werden im Nachzahlungsbescheid aufgeführt. Bevor jetzt umständlich aufgelistet wird, in welchen Fällen keine Zinsen gezahlt werden, klären Sie doch bitte, wie schon empfohlen, die Angelegenheit mündlich, besser schriftlich mit Ihrem zuständigen Rententräger.
Janaam 01.11.2020 | 14:05
Gerade auch bei mir nachgesehen. Steht in der Berechnung der Nachzahlung bei mir.
W°lfgangam 02.11.2020 | 19:41
Hallo Gustav, vielleicht warten Sie zunächst die Rechtskraft des Bescheides ab (1 Monat nach Zustellung). Dann erst - wenn Sie meinen, da fehlen die Zinsen - fragen Sie bei der DRV nach. Geben Sie hintenraus noch 1-3 Monate drauf. Aktuell sind vielleicht andere Prioritäten wichtiger, als einen 'schnöden Verzinsungsbescheid' zum abgeschlossenen EM-Verfahren nachzuschicken, wo andere Anträge zur Bearbeitung in der Warteschlange stehen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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