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Experten-Antwort

Volle EM-Rente und Hinzuverdienst

von Helianthus202021.11.2020 | 14:28
98 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag, eine Frage zu: Rente wegen voller Erwerbsminderung Die Hinzuverdienst-Regelungen für Renten wegen voller Erwerbsminderung gleichen denen für vorgezogene Altersrenten. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Liegt Ihr Hinzuverdienst zusammen mit der schon im ersten Schritt gekürzten Rente über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag voll von Ihrer Teilrente abgezogen. (vgl. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R… Sehe ich das richtig, solange ich täglich unter 3 Stunden tätig bin kann ich, ungeachtet von einem etwaigen Hinzuverdienstdeckel, beliebig viel zu meiner EM-Rente hinzuverdienen? Restleistungsvermögen und Einkommen werden unabhängig voneinander betrachtet? Welche Rechtsgrundlage in welchem SBG liegt dem genau zu Grunde? Ist es korrekt das der Begriff Teilrente innerhalb von diesem Kontext aussagt, dass es sich hierbei um einen über die 6.300 liegenden Hinzuverdienst handelt, dies löst keine Umwandlung der vollen EM-Rente in eine Teil-EM-Rente aus? Besten Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helianthus2020,

wir schließen uns der Antwort von Siehe hier an.

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6 Antworten

Siehe hieram 21.11.2020 | 15:55
geregelt ist dies im §96a SGB VI Wenn Sie unter drei Stunden bleiben, dürfen Sie auch mehr als die 6.300,00 EUR/Jahr verdienen. Und dies löst dann zwar eine Minderung des Auszahlungsbetrages der Rente aus, wandelt diese aber nicht 'automatisch' in eine z.B. nur noch halbe EM-Rente um. Ganz genau können Sie dies in den GRA (Gemeinsame rechtliche Anweisungen) zu diesem § nachlesen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Biniam 22.11.2020 | 13:21
Sehe ich das richtig, solange ich täglich unter 3 Stunden tätig bin kann ich, ungeachtet von einem etwaigen Hinzuverdienstdeckel, beliebig viel zu meiner EM-Rente hinzuverdienen? Restleistungsvermögen und Einkommen werden unabhängig voneinander betrachtet? [...] Besten Dank
Entschuldigung für meinen Einwurf, aber diese Fragen/Sorgen möchte ich auch mal haben! Ich beziehe eine volle EMR unbefristet und könnte keiner noch so winzigen Erwerbsarbeit mehr nachgehen. Deshalb bekomme ich ja auch die v o l l e EMR, so dachte ich zumindest. Mich wundert auch immer, welche Geldbeträge sich neben der vollen EMR noch erwirtschaften lassen. Nicht, dass ich es nicht gönnen würde, bekomme für mich genug Rentenzahlung. Dachte nur, wer heutzutage EMR bekommt, ist platt - so wie ich. Bini
Fraukeam 22.11.2020 | 16:03
Genau, das geht theoretisch. Praktisch aber kommt es auch auf Einzelumstände an, ich kenne EW-Rentner knapp vor der Altersrente, die das kurze Zeit lang so machen konnten. Klar ist aber, man muss den Zuverdienst dem Rententräger melden, dann kommen in der Regel genaue Nachfragen und man muss rechnen mit einer Überprüfung der weiteren Rentenberechtigung.
Theorie und Praxisam 22.11.2020 | 13:41
Zitat von Bini anzeigen
Guten Tag, eine Frage zu: Rente wegen voller Erwerbsminderung Die Hinzuverdienst-Regelungen für Renten wegen voller Erwerbsminderung gleichen denen für vorgezogene Altersrenten. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. [...] Sehe ich das richtig, solange ich täglich unter 3 Stunden tätig bin kann ich, ungeachtet von einem etwaigen Hinzuverdienstdeckel, beliebig viel zu meiner EM-Rente hinzuverdienen? Restleistungsvermögen und Einkommen werden unabhängig voneinander betrachtet? [...] Besten Dank
Entschuldigung für meinen Einwurf, aber diese Fragen/Sorgen möchte ich auch mal haben! Ich beziehe eine volle EMR unbefristet und könnte keiner noch so winzigen Erwerbsarbeit mehr nachgehen. Deshalb bekomme ich ja auch die v o l l e EMR, so dachte ich zumindest. Mich wundert auch immer, welche Geldbeträge sich neben der vollen EMR noch erwirtschaften lassen. Nicht, dass ich es nicht gönnen würde, bekomme für mich genug Rentenzahlung. Dachte nur, wer heutzutage EMR bekommt, ist platt - so wie ich. Bini
In der Theorie ist vieles möglich, ob das in der Praxis dann auch so gelingt, sei mal dahingestellt. Als voll Erwerbsgeminderter unter 3 Stunden täglich zu arbeiten und dann damit einen hohen Verdienst zu erzielen, gehört doch wohl eher zu den absoluten Ausnahmen und wird vermutlich auch vom zuständigen Rententräger besonders geprüft werden.
Komischam 22.11.2020 | 13:39
Liest man oft hier. Die einen kämpfen um eine Rente und müssen sich durchklagen. Andere haben sie und erkundigen sich nach Nebenverdiensten. Vielleicht ist es aber auch dem geschuldet, dass manche Renten nicht zum Leben reichen.
Helianthus2020am 23.11.2020 | 18:03
Man beachte hier die Wendung von einer reinen sach- und rechtsbezogenen Anfrage hin (ohne irgendeine Einzelfallkenntnis) auf eine emotionale Ebene, unter Offenbarung einer etwaigen "Opferhaltung" gegenüber der "bösen und strengen DRV"...
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