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Experten-Antwort

Volle Erwebsminderungsrente in Teil-Erwerbsminderungsrente ändern?

von Diana C.08.08.2021 | 10:43
749 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zwischen Antrag und Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente liegt ja viel Zeit. Zeit, in denen sich der Gesundheitszustand auch verbessern kann. Ich bin nun seit Sommer 2020 arbeitsunfähig und habe im Februar 2021 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Zu diesem Zeitpunkt ging es mir so schlecht und ich konnte mir nicht vorstellen, auch nur 1 Stunden arbeiten gehen zu können. Mittlerweile hat sich mein Gesundheitszustand aber etwas gebessert, so dass ich mir auch wieder mehr zutraue. 3 oder auch 4 Stunden pro Tag könnten vielleicht sogar wieder möglich sein. Vollzeit ganz sicher nicht. Was mache ich, wenn ich eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekäme, mich aber jetzt doch in der Lage sehe, ein paar Stunden Teilzeit zu arbeiten? Einen Arbeitsplatz habe ich leider nicht mehr, ich müßte dann zur Arbeitsagentur. Aber kann man denn eigentlich eine volle in eine Teilzeit-Erwerbsminderungsrente umwandeln und falls ja, was müßte ich dann tun? Ich hoffe, ich müßte dann keinen neuen Antrag stellen in Hinblick auf die sehr langen Bearbeitungszeiten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Diana C.,

wir freuen uns sehr über die Verbesserung Ihres Gesundheitszustands. Sollte dies dauerhaft der Fall sein, können Sie Ihren Rentenversicherungsträger darüber informieren.

Bewilligt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung zwischenzeitlich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, ist kein neuer Antrag erforderlich. Eine einfache Mitteilung über Ihren Gesundheitszustand reicht aus, so dass Ihr Rentenanspruch hinsichtlich einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung überprüft wird.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 08.08.2021 | 22:56
Hallo Diana C., warten Sie die Entscheidung der DRV zu Ihrem Rentenantrag doch zunächst mal ab, von Voll-, Teilrente und Ablehnung ist das alles möglich. Wenn sich bei Bewilligung einer Voll-/Teil-EM-Rente dann etwas geändert haben sollte, kommen Sie der Mitteilungspflicht aus dem Rentenbescheid nach und machen DANN eine entsprechende Mitteilung an die DRV. 'Gefühlte Verbesserungen/ich kann wieder mehr', blenden Sie erstmal aus ...oft traut man/frau sich mehr zu, als tatsächlich möglich ist – abwarten. Gruß w.
Diana C.am 09.08.2021 | 17:42
Vielen Dank für die Infos. Ich warte natürlich erstmal ab, ob und welche Rente mir bewilligt wird, aber es ist schon einmal beruhigend zu erfahren, dass nicht ein neuer Antrag gestellt werden braucht.
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