Hallo ThomasM,
grundsätzlich ist dies möglich.
Bitte melden Sie jede Erwerbstätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger.
Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen voraussichtlich 2023 deutlich angehoben.
Der Hinweis, dass es zu einer Überprüfung der Erwerbsminderungsrente kommen kann, ist grundsätzlich richtig.