Hallo Ulrike,
grundsätzlich könnten Sie zunächst Krankengeld beziehen und zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Ist allerdings bei Versicherten nach ärztlichem Gutachten die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB V zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben auffordern. Hierbei kann eine Frist von zehn Wochen gesetzt werden.