aktuell bin ich etwas ratlos. Ich beziehe seit dem 1.10.2020 eine Halbweisenrente,weil ich Teilzeit studiere (Umfang über 20/H die Woche). Jedoch arbeite ich Vollzeit in meinem Beruf ist die Halbweisenrente damit nichtig? Ich breche dieses Studium zugleich nach 1 Semester ab und beginne eine Fortbildung zum geprüften Technischen Betriebswirt.
War mein Rentenanspruch falsch? Wie kann ich diese Rente "kündigen" bzw zurückzahlen?
Mit freundlichen Grüßen
28.02.2021, 09:55
von
Berater
Auszug aus den gemeinsamen rechtlichen Anweisungen der Deutschen Rentenversicherung zu § 48 SGB VI)
„Nimmt die Ausbildung im Sinne des Absatzes 4 die Waise wöchentlich mehr als 20 Zeitstunden in Anspruch, steht die gleichzeitige Ausübung einer Beschäftigung oder Tätigkeit einem Anspruch auf Waisenrente nicht entgegen.“
01.03.2021, 09:10
Experten-Antwort
Hallo M., ich möchte mich den Ausfürhrungen von `Berater` anschließen.
Das Studienende (Abbruch) und den Beginn der neuen Fortbildung teilen sie bitte dem Rententräger schriftlich mit, damit dieser prüfen kann, welche Ansprüche bestehen.