Hallo M.,
ich möchte mich den Ausfürhrungen von `Berater` anschließen.
Hier noch der Fundstellenlink (vgl. RdNr. 5.1. -> https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0048.html#doc1576682bodyText19)
Das Studienende (Abbruch) und den Beginn der neuen Fortbildung teilen sie bitte dem Rententräger schriftlich mit, damit dieser prüfen kann, welche Ansprüche bestehen.