Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Von EM-Rente in Altersrente nach 45 Jahren

von Sebastian29.07.2020 | 11:37
1062 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Kann man von der unbefristeten Erwerbsminderungsrente in die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren wechseln?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sebastian,

sofern die Voraussetzungen (Alter und Vorliegen der Wartezeit von 45 Jahren) erfüllt sind, können Sie eine Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Entgeltpunkte, die der Berechnung der Erwerbsminderungsrente zugrundeliegen, den im Rentenbescheid ausgewiesenen Zugangsfaktor (d.h. ggfs. eine Kürzung/Minderung von monatlich 0,3 %) auch in der anschließenden Altersrente behalten.

Hatte die Erwerbsminderungsrente bisher eine Kürzung/Rentenminderung, dann kann die Altersrente demzufolge nicht ungekürzt gezahlt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

nurderam 30.07.2020 | 13:19
Hallo Sebastian, so weit mir gesagt wurde kann man den Abschlag nur umgehen wenn zwischen EM-Rente und Altersrente noch eine Arbeitsphase liegt. Ist unfair gegenüber den EM-Rentnern. Wer das gesundheitlich nicht schafft behält seinen Abschlag auf Dauer. Grüße aus NRW
Jojonnieam 31.07.2020 | 19:40
gibt es dazu eine rechtsverbindliche Vorschrift, im SGB oder ähnlich? Bitte einen Link dafür ins Forum stellen.
Siehe hieram 01.08.2020 | 01:49
Wer mit 16 Jahren angefangen hat zu arbeiten (damals war das so...) und nun also 45 Jahre voll hat (ohne EM-Rente, die zählt nicht mit) und auch das Alter erreicht hat (63 plus x Monate je nach Jahrgang), hat also die 45 Jahre erreicht mit schon ungefähr 61. Muss aber noch zwei Jahre plus x Monate warten. Dummerweise wird er dann kurz vor der (besonders langjährigen) Altersrente EM-Rentner. Wenn aktuell, dann wird ja das Einkommen hochgerechnet, als hätte er bis 65 + x Monate gearbeitet (sind schon mal ca. 2 Jahre mehr als ohne EM-Rente). Davon werden 'schlechte Jahre' (wegen Krankheit z.B.) nicht mit berechnet für die EP. Und je nach Alter 0,3% abgezogen, die bis zum Erreichen der Regelaltersrente 'fehlen', maximal 10,8 % (= 36 Monate = 3 Jahre). Ob dann die Rente für besonders langjährig Versicherte inklusiv Zuschlägen und auch wieder Abschlägen tatsächlich niedriger wäre, kann man nur im Einzelfall genau berechnen. Was daran ungerecht ist gegenüber 'EM-Rentnern' erschließt sich mir noch nicht so ganz. Denn die Fragestellung ging doch darum, ob ein EM-Rentner die Abzüge behält auch bei (Anschluss)Inanspruchnahme einer Rente für besonders langjährig Versicherte. Dass es für 'EM-Bestandsrenter' aufgrund alter Gesetzeslagen ungerecht erscheinen mag, mal außen vor gelassen. Der Fragesteller scheint aber noch kein 'Bestandsrentner' zu sein, für ihn gilt also das aktuelle Recht. Was bedeutet, dass evtl. weniger als 10,8 % abgezogen werden (weil Regelalter schon fast erreicht), die dann aber trotzdem 'lebenslang', wenn er nahtlos aus einer EM-Rente eine Altersrente (ob langjährig oder besonders langjährig oder auch wegen SB oder einfach als Regelaltersrente) beansprucht.
KSCam 01.08.2020 | 10:34
In der Praxis des täglichen Lebens ändert sich beim Wechsel von EM Rente in Altersrente (welche Rentenart auch immer) meist gar nichts, weil der ubefristet voll Erwerbsgeminderte in aller Regel nach Eintritt seiner EM nichts mehr eingezahlt hat (Ausnahme kann es da sicher geben). Ob man das nun gerecht findet oder nicht, steht außer Debatte. Und in der Praxis dürfte es auch äußerst selten vorkommen dass nach jahrelangem EM Rentenbezug jemand plötzlich 2 Jahre vor der Altersrente so topfitt ist dass er wieder arbeiten kann und die Rente nicht mehr benötigt (und dann auch noch Arbeit findet). Wahrscheinlich viel Gedöhns um eine reine Theorie. Und wenn der erwähnte Jahrhundertfall (=Ausnahme) dann tatsächlich vorliegt, muss dieser Fall beratungstechnisch individuell abgearbeitet werden - dazu eignet sich ein Forum dann weniger.....schönes WE
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026