Hallo Sebastian,
sofern die Voraussetzungen (Alter und Vorliegen der Wartezeit von 45 Jahren) erfüllt sind, können Sie eine Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Entgeltpunkte, die der Berechnung der Erwerbsminderungsrente zugrundeliegen, den im Rentenbescheid ausgewiesenen Zugangsfaktor (d.h. ggfs. eine Kürzung/Minderung von monatlich 0,3 %) auch in der anschließenden Altersrente behalten.
Hatte die Erwerbsminderungsrente bisher eine Kürzung/Rentenminderung, dann kann die Altersrente demzufolge nicht ungekürzt gezahlt werden.