Hallo Mandy,
ja, die Bezugszeiten würden mit angerechnet werden.
Die 'normale Altersrente' würde dann nicht noch einmal neu berechnet werden, sie nennt sich dann eben nur anders.
Bei einer neuen Berechnung per April (SB-Rente) würden zwei Berechnungen erfolgen (wie hoch ist die EM-Rente 'jetzt', wie hoch wäre die SB-Rente), der daraus resultierende höhere Betrag wird dann bezahlt. Die Rente wird aufgrund des Besitzschutzes nicht niedriger ausfallen als die bisherige EM-rente (und nur in Ausnahmefällen wird dies durch eine Grundrentenzuschlagsberechnung 'vermurkst').
Wenn Ihr Vater aber keine 'besonderen Gründe' hat, in die SB-Rente umzuwechseln, dann sollte er doch zunächst eine Weiterbewilligung der EM-Rente beantragen. Mit dem Hinweis, sollte diese nicht bewilligt werden, dann würde er die SB-Rente haben wollen (die er, wenn die Voraussetzungen da auch schon vorlagen, eigentlich schon seit 02/2022 beziehen konnte).
Er 'riskiert' ja nichts.
Er sollte sich also umgehend einen (telefonischen) Beratungstermin vereinbaren und kann sich dort nochmal beraten lassen und es kann auch gleich der Antrag aufgenommen werden (Unterlagen wg. Weiterbewilligung bzw. Kopie SB-Ausweis kann er dann nachreichen).
Es 'so' zu handhaben, kann evtl. dann sich steuerlich vorteilhaft auswirken (der 'Freibetrag' in EUR wird neu berechnet, aber nur entweder jetzt bei Umwandlung in SB-Rente oder dann erst bei EM-Rente in Regealtersrente - und das könnte günstiger für Ihren Vater sein, was z.B. ein Steuerberater oder auch Lohnsteuerhilfeverein ihm gern erklärt). Vorab hierzu
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten-1123-umwandlung-einer-erwerbsminderungsrente-in-eine-altersrente_idesk_PI20354_HI9393165.html
Also dies auch berücksichtigen und ansonsten schnell einen Beratungstermin mit der zuständigen DRV vereinbaren, damit es dann mit der Weiterzahlung (auch als Weiterbewilligung) noch rechtzeitig klappt.
Viel Erfolg und alles Gute!