Hallo sonnenklar,
der Rentenbeginn hängt von verschiedenen Faktoren (Antragstellung, Leistungsfall etc.) ab. Wenn der Anspruch rückwirkend für einen Zeitraum festgestellt wird, in dem Sie Arbeitsentgelt bezogen haben, dann wird das Arbeitsentgelt bei der Erwerbsminderungsrente als Hinzuverdienst berücksichtigt.