Hallo zusammen,
als Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist angegeben, dass innerhalb der letzten 5 Jahre, 3 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden müssen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Bei der näheren Erläuterung steht:
"Beitragszeiten, das können zum Beispiel Pflichtbeiträge sein, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt oder als Selbständige/Selbständiger alleine gezahlt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Zeiten, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben."
Unter welchen Voraussetzungen wird denn die Zeit des Krankengeldbezugs angerechnet? Dazu finde ich nichts.
Des Weiteren wird in der Auflistung "Wartezeit" genannt:
"Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung" genannt. Gilt das auch für die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung?
Vielen Dank schon mal.