Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Vorruhestand und Hinzuverdienst

von Frank23.03.2022 | 12:51
277 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag in die Runde. Zusätzlich zu meinem Hauptberuf habe ich seit 2004 ein Nebengewerbe angemeldet, Internetverkauf über ebay von Sammlerartikeln. Ich habe mir dazu natürlich auch das okay von meinem Arbeitgeber geben lassen. Zum 1 Januar 2022 habe ich mit meiner Partnerin eine GbR gegründet. Anfang Februar habe ich ziemlich kurzfristig von meinem Arbeitgeber das Angebot bekommen in den Vorruhestand zu gehen. Ich habe dieses auch angenommen und bin seit dem .01.03.2022 im Vorruhestand. Jetzt ist es so das ich laut Gesetz noch 450 Euro dazu verdienen darf, da ich für die Sozialversicherung unwiderruflich aus dem Arbeitsleben ausgeschieden bin, und dadurch ja auch weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss. Ich bin der Meinung mal irgendwo gelesen zu haben das wenn man schon länger etwas dazu verdient diese Regelung nicht mehr gilt, ist das richtig? Die letzten Jahre lag ich im Jahresschnitt immer darunter. Mein Problem ist das ich ja Online Sammlerartikel verkaufe und überhaupt nicht beeinflussen kann was und für wie viel die Kunden kaufen. Da der Onlinehandel ja stark zugelegt hat liegt es mittlerweile durchaus im möglichen das sich meine Verkäufe/Hinzu verdienst über dieser Grenze bewegen, eventuell 500-1000 Euro. Gibt es eine Möglichkeit dieses weiter zuführen? Mein Arbeitgeber hat sich durch eine Klausel im Vertrag abgesichert, falls ich über 450 dazuverdiene Wird der vertrag aufgelöst und ich bekomme kein Vorruhestandsgeld mehr vom Arbeitgeber und ebenso von der Sozialversicherung wohl große Probleme. Wie gesagt, es handelt sich um einen Hinzuverdienst der irgendwo im 3stelligen Bereich liegen wird aber eben nicht vorhersehbar ist. Weiß da jemand Bescheid oder kann mich jemand an eine Stelle verweisen die mir da helfen kann? Mit freundlichen Grüßen Frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank,

bei dem geschilderten Sachverhalt handelt es sich eher um ein arbeitsrechtliches Problem. Hier wäre ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner. Gegebenenfalls könnten Sie auch mit Ihrem Personal- oder Betriebsrat sprechen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 23.03.2022 | 19:20
Hallo Frank, was meinen Sie mit 'Vorruhestand' genau - die klassische Altersteilzeitarbeit (hier sind Hinzuverdienstregelungen klar definiert, auch für selbständige Tätigkeiten) oder sonst wie frei formulierte Ausscheidungsreglungen aus dem Arbeitsverhältnis? "Ich habe dieses auch angenommen und bin seit dem .01.03.2022 im Vorruhestand. Jetzt ist es so das ich laut Gesetz noch 450 Euro dazu verdienen darf, da ich für die Sozialversicherung unwiderruflich aus dem Arbeitsleben ausgeschieden bin, und dadurch ja auch weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss." Klingt alles etwas 'dubios'/da wird wohl von Ihnen was verwechsbuxelt/scheint vielleicht ein normaler ATZ-Vertrag zu sein *) ...ohne Einblick in den Vertrag, kann Ihnen hier keiner helfen. ABER: Arbeitsrecht, da informiert man sich _vor_ Unterschrift, welche Folgewirkungen das haben könnte – zunächst beim AG selbst, der das Angebot vorgelegt hat. *) persönliches Pech, wenn die darin genannten/zulässigen + zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten vertragswidrig nicht eingehalten werden! Vertragsbrüchig wird dann wer? *g Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026