Guten Tag in die Runde.
Zusätzlich zu meinem Hauptberuf habe ich seit 2004 ein Nebengewerbe angemeldet, Internetverkauf über ebay von Sammlerartikeln. Ich habe mir dazu natürlich auch das okay von meinem Arbeitgeber geben lassen.
Zum 1 Januar 2022 habe ich mit meiner Partnerin eine GbR gegründet.
Anfang Februar habe ich ziemlich kurzfristig von meinem Arbeitgeber das Angebot bekommen in den Vorruhestand zu gehen.
Ich habe dieses auch angenommen und bin seit dem .01.03.2022 im Vorruhestand.
Jetzt ist es so das ich laut Gesetz noch 450 Euro dazu verdienen darf, da ich für die Sozialversicherung unwiderruflich aus dem Arbeitsleben ausgeschieden bin, und dadurch ja auch weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss.
Ich bin der Meinung mal irgendwo gelesen zu haben das wenn man schon länger etwas dazu verdient diese Regelung nicht mehr gilt, ist das richtig?
Die letzten Jahre lag ich im Jahresschnitt immer darunter.
Mein Problem ist das ich ja Online Sammlerartikel verkaufe und überhaupt nicht beeinflussen kann was und für wie viel die Kunden kaufen.
Da der Onlinehandel ja stark zugelegt hat liegt es mittlerweile durchaus im möglichen das sich meine Verkäufe/Hinzu verdienst über dieser Grenze bewegen, eventuell 500-1000 Euro.
Gibt es eine Möglichkeit dieses weiter zuführen?
Mein Arbeitgeber hat sich durch eine Klausel im Vertrag abgesichert, falls ich über 450 dazuverdiene Wird der vertrag aufgelöst und ich bekomme kein Vorruhestandsgeld mehr vom Arbeitgeber und ebenso von der Sozialversicherung wohl große Probleme.
Wie gesagt, es handelt sich um einen Hinzuverdienst der irgendwo im 3stelligen Bereich liegen wird aber eben nicht vorhersehbar ist.
Weiß da jemand Bescheid oder kann mich jemand an eine Stelle verweisen die mir da helfen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Frank