Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Vorsorge betreiben als EM-Rentner

von Ratloser20.07.2021 | 09:14
78 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, wenn man früh in die EM-Rente gekommen ist und eine zusätzliche private BU spätestens mit Eintritt in die Altersrente endet; wie kann man dann noch sicher Vorsorge betreiben? Kann man dann überhaupt noch eine Vorsorge auf der ersten Säule - also der gesetzlichen Rentenversicherung - betreiben oder bleibt einem da lediglich die dritte Säule, siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Moeglich… ?!? Dank vorab

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratloser,

Sollten Sie bereits das 50. Lebensjahr erreicht haben, können Sie Abschläge ausgleichen, die Sie ggfls. in einer späteren Altersrente hätten, um Ihre Rente nochmals zu erhöhen. Da diese Ausgleichszahlung keiner zeitlichen Zuordnung unterliegt, erhöhen diese Ihre Rente trotz der sogenannten Zurechnungszeiten. Weiterhin können Sie auch für Schul- und Studienzeiten Beiträge nachzahlen, wenn Sie das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und zwischen dem 16. Und 17. Lebensjahr in der Schule waren, oder mehr als 8 Jahre Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr zurückgelegt haben. Lassen Sie sich diesbezüglich noch in einer Auskunft- und Beratungsstelle aufklären. Ansonsten können Sie auf private Altersvorsorgeprodukte zurückgreifen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte halten Sie sich an die Netiquette und gehen Sie respektvoll miteinander um. Persönlich abwertende Äußerungen helfen weder der Sache noch dem guten Miteinander und haben hier keinen Platz. Ich habe deshalb einen Beitrag gelöscht.

Allen einen schönen Tag!

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Zeppam 20.07.2021 | 11:42
Mach von der Kohle lieber Party solange Du noch kannst.
Ratloseram 20.07.2021 | 12:37
Hallo, wenn man früh in die EM-Rente gekommen ist und eine zusätzliche private BU spätestens mit Eintritt in die Altersrente endet; wie kann man dann noch sicher Vorsorge betreiben? Kann man dann überhaupt noch eine Vorsorge auf der ersten Säule - also der gesetzlichen Rentenversicherung - betreiben oder bleibt einem da lediglich die dritte Säule, siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Moeglich… ?!? Dank vorab
Mach von der Kohle lieber Party solange Du noch kannst.
Ein "Rentenfuchs" schreibt dazu: Der zweite Vorteil, der mit der Nachzahlung einhergeht und mit weniger Ungewissheit verbunden ist als Vorteil Nummer 1, ist die von euch erkaufte Rentensteigerung. Zahlt ihr zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erwerbt ihr hierdurch weitere Rentenpunkte, die sich positiv auf eure spätere Rentenhöhe auswirken werden. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Rentensteigerung sich bei welcher Einzahlung ergibt, könnt ihr für das Jahr 2020 folgende Formel nutzen: Für je 1.000 €, die ihr im Jahr 2020 im Rahmen der Ausgleichszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, steigert ihr eure spätere monatliche Brutto-Rente um 4,53 €; pro Jahr also knapp 55 €. Unbedingt zu berücksichtigen ist, dass von den 4,53 € noch, sofern ihr nicht privat krankenversichert seid, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von ca. 11 % sowie gegebenenfalls Steuern zu entrichten sind. Die Netto-Rentensteigerung wird daher eher irgendwo zwischen 3 und 4 € liegen (ausführlichere Überlegungen zur Rentabilität findet ihr im Artikel zur freiwilligen Beitragszahlung und im Beitrag zur Ausgleichszahlung für Rentenabschläge). Ob es sich hierbei um eine gute oder weniger gute Rendite handelt, ist von einer Vielzahl an Faktoren abhängig und lässt sich – wenn überhaupt – nur im Einzelfall beurteilen.
W°lfgangam 20.07.2021 | 19:30
Nachgefragt: Wird eine Rentenauskunft (hier wegen Ausgleichszahlung) bei einer schon laufenden Rente überhaupt erteilt -> Ziff. 3.1? https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Ohne diese spezielle Rentenauskunft ist eine Ausgleichszahlung gar nicht möglich. Gruß w.
W°lfgangam 22.07.2021 | 19:50
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Hallo Ratloser, Sollten Sie bereits das 50. Lebensjahr erreicht haben, können Sie Abschläge ausgleichen, die Sie ggfls. in einer späteren Altersrente hätten, um Ihre Rente nochmals zu erhöhen. Da diese Ausgleichszahlung keiner zeitlichen Zuordnung unterliegt, erhöhen diese Ihre Rente trotz der sogenannten Zurechnungszeiten. Weiterhin können Sie auch für Schul- und Studienzeiten Beiträge nachzahlen, wenn Sie das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und zwischen dem 16. Und 17. Lebensjahr in der Schule waren, oder mehr als 8 Jahre Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr zurückgelegt haben. Lassen Sie sich diesbezüglich noch in einer Auskunft- und Beratungsstelle aufklären. Ansonsten können Sie auf private Altersvorsorgeprodukte zurückgreifen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nachgefragt: Wird eine Rentenauskunft (hier wegen Ausgleichszahlung) bei einer schon laufenden Rente überhaupt erteilt -> Ziff. 3.1? https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Ohne diese spezielle Rentenauskunft ist eine Ausgleichszahlung gar nicht möglich. Gruß w.
...hmm, wurde vom @Experten-Team wohl überlesen/ignoriert /ist nur für Elite-Experten bestimmt ;-) Eine Frage, die in diesen (Einzel)Fällen nicht unwichtig sein kann ...also: fachliche Antwort kommt noch?? Gruß w.
Zahlenfuchsam 03.08.2021 | 10:13
Zitat von Ratloser anzeigenausblenden
Ratloser schrieb

Hallo,

wenn man früh in die EM-Rente gekommen ist und eine zusätzliche private BU spätestens mit Eintritt in die Altersrente endet; wie kann man dann noch sicher Vorsorge betreiben?

Kann man dann überhaupt noch eine Vorsorge auf der ersten Säule - also der gesetzlichen Rentenversicherung - betreiben oder bleibt einem da lediglich die dritte Säule, siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Moeglichkeiten-der-Altersvorsorge/Drei-Saeulen-der-AV/DS-Die-drei-Saeulen-der-Altersvorsorge.html ?!?

Dank vorab[/quote]

Mach von der Kohle lieber Party solange Du noch kannst.[/quote]

Ein "Rentenfuchs" schreibt dazu:

Der zweite Vorteil, der mit der Nachzahlung einhergeht und mit weniger Ungewissheit verbunden ist als Vorteil Nummer 1, ist die von euch erkaufte Rentensteigerung.

Zahlt ihr zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erwerbt ihr hierdurch weitere Rentenpunkte, die sich positiv auf eure spätere Rentenhöhe auswirken werden.

Um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Rentensteigerung sich bei welcher Einzahlung ergibt, könnt ihr für das Jahr 2020 folgende Formel nutzen:

Für je 1.000 €, die ihr im Jahr 2020 im Rahmen der Ausgleichszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, steigert ihr eure spätere monatliche Brutto-Rente um 4,53 €; pro Jahr also knapp 55 €.

Unbedingt zu berücksichtigen ist, dass von den 4,53 € noch, sofern ihr nicht privat krankenversichert seid, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von ca. 11 % sowie gegebenenfalls Steuern zu entrichten sind. Die Netto-Rentensteigerung wird daher eher irgendwo zwischen 3 und 4 € liegen (ausführlichere Überlegungen zur Rentabilität findet ihr im Artikel zur freiwilligen Beitragszahlung und im Beitrag zur Ausgleichszahlung für Rentenabschläge).

Ob es sich hierbei um eine gute oder weniger gute Rendite handelt, ist von einer Vielzahl an Faktoren abhängig und lässt sich – wenn überhaupt – nur im Einzelfall beurteilen.

Mach von der Kohle lieber Party solange Du noch kannst.
Ein "Rentenfuchs" schreibt dazu: Der zweite Vorteil, der mit der Nachzahlung einhergeht und mit weniger Ungewissheit verbunden ist als Vorteil Nummer 1, ist die von euch erkaufte Rentensteigerung. Zahlt ihr zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erwerbt ihr hierdurch weitere Rentenpunkte, die sich positiv auf eure spätere Rentenhöhe auswirken werden. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Rentensteigerung sich bei welcher Einzahlung ergibt, könnt ihr für das Jahr 2020 folgende Formel nutzen: Für je 1.000 €, die ihr im Jahr 2020 im Rahmen der Ausgleichszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, steigert ihr eure spätere monatliche Brutto-Rente um 4,53 €; pro Jahr also knapp 55 €. Unbedingt zu berücksichtigen ist, dass von den 4,53 € noch, sofern ihr nicht privat krankenversichert seid, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von ca. 11 % sowie gegebenenfalls Steuern zu entrichten sind. Die Netto-Rentensteigerung wird daher eher irgendwo zwischen 3 und 4 € liegen (ausführlichere Überlegungen zur Rentabilität findet ihr im Artikel zur freiwilligen Beitragszahlung und im Beitrag zur Ausgleichszahlung für Rentenabschläge). Ob es sich hierbei um eine gute oder weniger gute Rendite handelt, ist von einer Vielzahl an Faktoren abhängig und lässt sich – wenn überhaupt – nur im Einzelfall beurteilen.
1.000 € Nachzahlung = 55 € mehr Rente im Jahr. 55 € - 11% KV/PV = 48,95 € 1.000 € / 48,95 € = 20,4 Jahre Heißt also, erst wenn ich länger als 20,4 Jahre Rente erhalte, bekomme ich mehr heraus als ich eingezahlt habe (ohne Berücksichtigung steigender Beiträge für KV/PV). Na, dann wünsche ich ein langes Leben!
Ratloseram 03.08.2021 | 08:28
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Nachgefragt: Wird eine Rentenauskunft (hier wegen Ausgleichszahlung) bei einer schon laufenden Rente überhaupt erteilt -> Ziff. 3.1? https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Ohne diese spezielle Rentenauskunft ist eine Ausgleichszahlung gar nicht möglich. Gruß w.
...hmm, wurde vom @Experten-Team wohl überlesen/ignoriert /ist nur für Elite-Experten bestimmt ;-) Eine Frage, die in diesen (Einzel)Fällen nicht unwichtig sein kann ...also: fachliche Antwort kommt noch?? Gruß w.
Sie behaupten "Ohne diese spezielle Rentenauskunft ist eine Ausgleichszahlung gar nicht möglich." und verweisen dazu allerdings nicht auf das Gesetz. Jetzt bin ich erst recht ratlos. Ich bitte um entsprechende Aufklärung.
RNA investiertam 03.08.2021 | 12:27
Zitat: „Ansonsten können Sie auf private Altersvorsorgeprodukte zurückgreifen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung“ +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Dem kann ich nur zustimmen. Beide Highflyer bei 20 Euro X Stück gekauft und bei 189 X Stück verkauft. Man will ja nicht übertreiben. Abzüglich 25 % Kapitalertragssteuer + 5,5 % Soli davon ergab ein hübsches Nettosümmchen. Zusätzlich zur Regelaltersrente. Allen mein Beileid, die zu früh raus sind. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, freiwillig in die DRV einzuzahlen. Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Ich denke beide Aktien haben noch mehr Potenzial nach oben!
RNA investiertam 03.08.2021 | 15:22
Sehr geehrter Ratloser! Was Highflyer mit Vorsorge zu tun haben, fragen Sie? In erster Linie sind es Aktien oder ADR Scheine die die von einem Emittenten (Bank) zu Kurs X ausgegeben worden sind. Je nach Erfolg/Misserfolg können diese Papiere steigen oder fallen. Wer die Unternehmensnachrichten verfolgt kann seine Strategie auch als Altersvorsorge entsprechend anpassen. In der Vergangenheit waren solche Higflyer: Google, Apple und Amazon. Da waren mehrere tausend Prozent Gewinn drin. Wer da nicht investierte schaute eben in die Röhre und freut sich über NEGATIV-Zinsen auf dem Festgeldkonto, Staatsanleihen oder Sparbuch, ganz nach persönlicher Anlagestrategie. Natürlich können und dürfen Die auch freiwillig in die DRV investieren. Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie 120 Jahre alt werden, damit Sie sich über die paar Euro freuen dürfen, die Ihnen die DRV dafür mehr zahlt!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026