Ist doch reine Theorie, natürlich gilt der vom Experten genannte Paragraph.
Aber was ist denn der SV Ausweis?
Ein inzwischen weißes DIN A4 Papier auf dem unter der überschrift "Sozialversicherungsausweis" nichts anderes steht als Name des Versicherten und die Rentenversicherungsnummer.
Und diese Daten stehen auch auf allen möglichen anderen Dokumenten, wie Renteninformation, Rentenauskunft, jeder Jahresmeldung, etc. pp
Der Arbeitgeber braucht doch nur die gültige Versicherungsnummer, wenn er die ins System eingibt, hat er in Sekunden die Rückmeldung, ob diese Nummer richtig ist oder nicht.
Wofür benötigt der AG also den SV Ausweis?
Für die nächste Betriebsprüfung? Aus Angst dass der Betriebsprüfer einen Bericht schreibt weil der AG zwar nicht den SV Ausweis kopiert hat, sondern die richtige VSNR aus anderer Quelle hat?
Hier machen m.E. einige Arbeitgeber ein Bürokratiefass auf....und quälen den Arbeitnehmer der rennen und dieses Teil anfordern muss und die Beratungsstelle die den Ausdruck veranlasst was inzwischen nicht einmal mehr dezentral geht.
Der Kunde bekommt dann dieses weiße Blatt Papier nach 2 -3 Wochen und solange hebt der AG eine "Bescheinigung auf, dass das Ding angefordert wurde".
Gehts eigentlich noch? Spinnen eigentlich alle?
Denkt in diesem Land noch irgendjemand logisch und benutzt seinen gesunden Menschenverstand?