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Experten-Antwort

Vorzeigen des Sozialversicherungsausweises im Original

von Personaler 201816.07.2018 | 12:09
782 Ansichten
4 Antworten

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Genügt es, einem Arbeitgeber die Bescheinigung der Krankenkasse über die Beantragung des Sozialversicherungsausweises zu geben? Falls ja, welcher Paragraf regelt das? Oder muss später dann auch der eigentliche Sozialversicherungsausweis nachgereicht werden? Wir treffen hier auf unterschiedliche Aussagen der Krankenkassen und werden im Sozialgesetzbuch nicht eindeutig fündig.... Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Personaler 2018, § 18h Abs. 2 SGB IV: Beschäftigte sind verpflichtet, den Sozialversicherungsausweis bei Beginn einer Beschäftigung dem Arbeitgeber vorzulegen. Kann der Beschäftigte dies nicht zum Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns, so hat er dies unverzüglich nachzuholen.

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3 Antworten

Stiller Gastam 16.07.2018 | 13:24
Eindeutig ja
KSCam 16.07.2018 | 21:59
Ist doch reine Theorie, natürlich gilt der vom Experten genannte Paragraph. Aber was ist denn der SV Ausweis? Ein inzwischen weißes DIN A4 Papier auf dem unter der überschrift "Sozialversicherungsausweis" nichts anderes steht als Name des Versicherten und die Rentenversicherungsnummer. Und diese Daten stehen auch auf allen möglichen anderen Dokumenten, wie Renteninformation, Rentenauskunft, jeder Jahresmeldung, etc. pp Der Arbeitgeber braucht doch nur die gültige Versicherungsnummer, wenn er die ins System eingibt, hat er in Sekunden die Rückmeldung, ob diese Nummer richtig ist oder nicht. Wofür benötigt der AG also den SV Ausweis? Für die nächste Betriebsprüfung? Aus Angst dass der Betriebsprüfer einen Bericht schreibt weil der AG zwar nicht den SV Ausweis kopiert hat, sondern die richtige VSNR aus anderer Quelle hat? Hier machen m.E. einige Arbeitgeber ein Bürokratiefass auf....und quälen den Arbeitnehmer der rennen und dieses Teil anfordern muss und die Beratungsstelle die den Ausdruck veranlasst was inzwischen nicht einmal mehr dezentral geht. Der Kunde bekommt dann dieses weiße Blatt Papier nach 2 -3 Wochen und solange hebt der AG eine "Bescheinigung auf, dass das Ding angefordert wurde". Gehts eigentlich noch? Spinnen eigentlich alle? Denkt in diesem Land noch irgendjemand logisch und benutzt seinen gesunden Menschenverstand?
Ahuam 17.07.2018 | 22:25
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo KSC, Sie kennen ja einige komische AG. Da beginnt das neue Beschäftigungsverhältnis damit den armen Arbeitnehmer zu quälen, damit dieser losrennt, um den armen DRV-Berater zu quälen? Da würde ich mir zweimal überlegen, ob ich da anfangen will. Sie geben also Ihrem neuen AG Ihre letzte Rentenauskunft/Renteninfo oder die Jahresmeldung vom letzten Arbeitgeber? Sehr interessant. Also Unterlagen, in denen steht was sie mal verdient haben oder wie hoch ihr Rente später mal sein wird. Es gibt bestimmte Rechte und Pflichten, die sowohl die Arbeitnehmerseite also auch AG-Seite einzuhalten haben. Freundliche Grüße und eine schöne restliche Woche. Ahu
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