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Experten-Antwort

Vorzeitig in Rente mit 10,8% Abzug / gilt der Abzug auch für Witwenrente?

von Mona.Lisa8129.04.2022 | 12:58
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5 Antworten

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Guten Tag, ich kann Ende des Jahres vorzeitig die Altersrente (mit 10,8% Abzug) beantragen. Der Abzug gilt ja dauerhaft. Ich habe gehört, dass der 10,8-prozentige Abschlag, auch von einer späteren Witwenrente abzegogen würde. Ist das richtig? Mein Mann ist Beamter und bezieht bald Pension. Ich hätte, da schon lange verheiratet, Anspruch auf eine große Witwenrente. Bitte nicht falsch verstehen, ich hoffe, dass mein Mann noch lange fir und gesund bleibt. Aber mich würde doch interessieren, ob der Abzug auch für die Witwenrente/-pension gilt.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mona.Lisa81,

für den Anspruch auf eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist unter anderem Voraussetzung, dass die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. Das heißt, Ihr Ehemann müsste für mindestens 5 Jahre Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben. Sie geben an, dass er Beamter ist und bald eine Pension erhalten kann. Sollte für ihn in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Beitragszahlung vorliegen, wenden Sie sich wegen der Frage eines evtl. Abschlags bitte an den Versorgungsträger, der für die Pensionszahlung zuständig ist. Sollte ein Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich sein, ist der Abschlag aus ihrer eigenen Altersrente unbedeutend. Die Höhe des Abschlages bei der Witwenrente hängt grundsätzlich davon ab, ob in der gesetzlichen Rente ihres Ehemannes auch ein Abschlag enthalten ist beziehungsweise welches Lebensalter bei Tod vorliegt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Berndam 30.04.2022 | 21:28
Falls der umgekehrte Fall gemeint war, also ihr Mann als Witwer: In der Regel führt in diesem Fall die Pension als Einkommen neben der Witwerrente, dass die Witwerrente zur Nullrente wird.
Abschlägeam 01.05.2022 | 06:27
Ergänzend: Würde der Mann Witwer werden, würde die Witwe'r'rente aus der (bereits bezogenen) vorzeitigen Altersrente der verstorbenen Ehefrau, die mit 10,8 % Abschlägen behaftet ist und bleibt, berechnet werden. Verstirbt sie noch vor eigenem Rentenbezug, kommt es hier ebenfalls auf ihr Alter an (siehe Experten-Hinweis umgekehrt), da dann sich die Höhe der Rente zunächst um Zuschläge wie bei einer EM-Rente erhöht aber auch um Abschläge (maximal 10,8%) mindert. Und dann wird sein Beamteneinkommen bzw. seine Pension als Einkommen dagegen gerechnet. Da dies dann vermutlich den Freibetrag zur Hinterbliebenenrente (zzt. ca. 900 EUR) übersteigt, besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Witwe'r'rente, dieser kommt aber nicht zur Auszahlung. (Dies wiederum gilt auch umgekehrt, also wenn die hinterbliebene Frau die Witwe aber eben auch Beamtin ist) *Warum wird so oft davon ausgegangen, dass jeder weiß, was eine 'Nullrente' ist??*
Feliam 02.05.2022 | 09:44
Ich vermute, Sie wollen wissen, ob die Pension, die Sie von Ihrem Mann im Falle seines Todes erhalten würden, gekürzt wäre. Der Abschlag in Ihrer eigenen Rente hat nichts mit der Berechnung der Pension zu tun. Diese berechnet sich nach den Regeln des Beamtenversorgungsgesetzes. Wenn Ihr Mann in seiner eigenen Pension einen Abschlag hätte, würde der sich auch in der Witwenpension fortsetzen.
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