Zitiert von: Bernd
Falls der umgekehrte Fall gemeint war, also ihr Mann als Witwer:
In der Regel führt in diesem Fall die Pension als Einkommen neben der Witwerrente, dass die Witwerrente zur Nullrente wird.
Ergänzend: Würde der Mann Witwer werden, würde die Witwe'r'rente aus der (bereits bezogenen) vorzeitigen Altersrente der verstorbenen Ehefrau, die mit 10,8 % Abschlägen behaftet ist und bleibt, berechnet werden.
Verstirbt sie noch vor eigenem Rentenbezug, kommt es hier ebenfalls auf ihr Alter an (siehe Experten-Hinweis umgekehrt), da dann sich die Höhe der Rente zunächst um Zuschläge wie bei einer EM-Rente erhöht aber auch um Abschläge (maximal 10,8%) mindert.
Und dann wird sein Beamteneinkommen bzw. seine Pension als Einkommen dagegen gerechnet.
Da dies dann vermutlich den Freibetrag zur Hinterbliebenenrente (zzt. ca. 900 EUR) übersteigt, besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Witwe'r'rente, dieser kommt aber nicht zur Auszahlung.
(Dies wiederum gilt auch umgekehrt, also wenn die hinterbliebene Frau die Witwe aber eben auch Beamtin ist)
*Warum wird so oft davon ausgegangen, dass jeder weiß, was eine 'Nullrente' ist??*