Hallo berufsneueinsteiger,
als Bezieher einer [Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html sind Sie dazu verpflichtet (siehe Hinweise im Rentenbescheid) jeden Hinzuverdienst bzw. jede Änderung beim Hinzuverdinst Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Wenn Sie dieser Mitteilungspflicht bereits durch eine schriftliche Angabe an Ihren Rentenversicherungsträger nachgekommen sind, haben Sie alles richtig gemacht und werden einen entsprechenden Bescheid über eventuelle Änderungen der laufenden Erwerbsminderungsrente erhalten. Wenn Sie allerdings davon ausgehen, dass Ihr Neuanstieg in das Berufsleben "automatisch" vom Arbeitgeber an Ihren Rentenversicherungsträger gemeldet wird und Sie damit Ihren Mitteilungspflichten nicht nachkommen brauchen, so wird es zu einer vermeidbaren Überzahlung Ihrer Rente kommen. Denn Ihre Sachbearbeitung beim zuständigen Rentenversicherungsträger würde erst bei der Jahresmeldung durch Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Krankenversicherung (als Einzugsstelle Ihrer Rentenversicherungsbeiträge) Kenntnis von Ihrer neuen Beschäftigung erhalten, so dass es zu einer monatelangen Überzahlung und einer entsprechenden Rückforderung kommen kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung