Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Wann ist bei mir der reguläre Renteneintritt mit Behinderung von 50

von Dorothe18.02.2022 | 12:34
180 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Schönen guten Tag, ich beziehe zur Zeit eine Erwerbsminderungsrente und habe einen Behindertengrad von 50, geboren bin ich am 05.01.1965, jetzt wollte ich eigentlich wissen wann ich frühestens ohne Abzüge in Rente gehen kann, die DRV kann mir das scheinbar nicht sagen, da bekomme ich nur die Auskunft, dass ich in die volle Erwerbsminderung gehen soll. Ich arbeite seit 1982 durchgehend und ein bisschen möchte ich auch noch, gruß Dorothe.

10 Antworten

-am 18.02.2022 | 12:52
Hallo Dorothe, mit einem GdB von 50 haben Sie Anspruch auf die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" ab Vollendung des 65. Lebensjahres, also ab dem 01.02.2030. Mit Abschlägen könnten Sie diese Rente auch bereits ab 62 beziehen.
Dorotheam 18.02.2022 | 13:14
Danke für die Info, ich dachte immer ich darf 3 Jahre früher in Rente, gruß Dorothe
Uschiam 18.02.2022 | 13:34
Ohne Abzüge können Sie nicht in die Altersrente gehen,diese sind durch die vorherige EM-Rente entstanden. Da müssten Sie 24 Monate ohne EM-Rente wieder arbeiten. Wobei, beziehen Sie vielleicht eine teilweise EM-Rente? Weil Sie schreiben noch Arbeiten und sollen in die EM-Rente (volle?) gehen? Dann wird es wieder etwas anders.
Dorotheam 18.02.2022 | 13:38
Ja, ich beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente und lt. DRV Bunde warten die nur auf eine volle Erwerbsunfähigkeit. Ich arbeite nur noch 6 Stunden pro Tag, möchte aber doch noch ein paar Jahre arbeiten.
Uschiam 18.02.2022 | 13:49
Die Regelaltersgrenze für "Ottonormal" wurde von 65 auf 67 Jahre erhöht, die für Schwerbehinderte von 63 auf 65 Jahre,mit Abschlägen aber bereits ab 62 Jahren möglich.
Siehe hieram 18.02.2022 | 14:00
Hallo Dorothe, Regelaltersrente ab. 01.05.2032 Rente mit GdB >=50 und 35 Beitragsjahre ohne Abschläge 01.05.2030 Rente mit -"- aber mit Abschlägen (10,8%) ab 01.05.2027 Wobei die Abschläge, die Sie wegen Ihrer Teil-EM-Rente jetzt schon haben, erhalten bleiben. Aber der Verdienst aus der Teilzeitarbeit wäre dann ggfs. abschlagsfrei, aber eben erst im Jahr 2030. Den Rat, eine volle EM-Rente zu beantragen, sollten Sie sich aber dennoch noch mal durch den Kopf gehen lassen, sofern auch Ihre Ärzte eine Verschlechterung Ihrer Gesundheit seit damaligem Antrag feststellen. Auch bei einer vollen EM-Rente dürften Sie noch etwas arbeiten (unter drei Std./Tag bzw. 15 h/Woche) und damit 6.300,00 EUR dazu verdienen. Je nachdem, wie lange Sie schon die Teil-EM-Rente beziehen bzw. daneben ja noch dazu verdient haben, kommt dann ja bei einer 'neuen' EM-Rente noch mal was oben drauf. Auch wenn die auch wieder mit Abschlägen behaftet ist. Anhängig davon, zu wann der 'Leistungsfall' (also Eintritt der vollen EM) dann festgestellt wird, profitieren Sie dann aber wohl auch noch von den erhöhten Zurechnungszeiten, die seit 2019 gelten. Und wenn die DRV Bund schon auf den Antrag wartet, dann stellen Sie ihn doch einfach erst einmal. Bis darüber dann entschieden wurde, dürfen Sie auf jeden Fall noch weiter arbeiten. Und bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 5-8 Monaten sind Sie dann schon ein gutes Stück näher dran an der 'Alternativrente'. Und mit einem vernünftigen 'Grundpolster' reichen Ihnen dann ja vielleicht die möglichen ca. 3h für den 'Arbeitsspaß'. Ein schönes Nachdenk-Wochenende und alles Gute!
W°lfgangam 18.02.2022 | 17:11
hmm... irgendwie summieren sich hier _schon seit Längerem_ die Aussagen 'die DRV kann/will mir nicht helfen/verweigert Beratung im Individualfall'. Im Kontext zu den Experten-Antworten bei schon leicht 'kniffligen' Fragen: "Machen Sie einen Beratungstermin mit Ihrer DRV", kommt das etwas merkwürdig rüber - oder?? Gruß w. PS: Provokant? ...natürlich! *g
Anti Wolleam 18.02.2022 | 19:55
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
die DRV kann mir das scheinbar nicht sagen, da bekomme ich nur die Auskunft, dass ich in die volle Erwerbsminderung gehen soll.
hmm... irgendwie summieren sich hier _schon seit Längerem_ die Aussagen 'die DRV kann/will mir nicht helfen/verweigert Beratung im Individualfall'. Im Kontext zu den Experten-Antworten bei schon leicht 'kniffligen' Fragen: "Machen Sie einen Beratungstermin mit Ihrer DRV", kommt das etwas merkwürdig rüber - oder?? Gruß w. PS: Provokant? ...natürlich! *g Du kommst auch sehr merkwürdig rüber, aber als Egomane scheinst Du das nicht zu bemerken (wollen).
KSCam 18.02.2022 | 20:39
Sorry, liebe Dorothe, schöne Story, die ich Ihnen nicht abnehme. Dass Ihnen die DRV nicht sagen kann dass der Jg 65 frühestens mit 62 die AR für Schwerbehinderte bekommen kann, das nehme ich Ihnen nicht ab. So eine Auskunft kann Ihnen jeder DRV Lehrling im 1. Ausbildungsjahr geben. Und dass die DRV auf die volle EM Rente wartet, wenn Sie noch 6 Stunden am Tag arbeiten, ist auch nicht wirklich glaubhaft. Es sei denn die Putzfrau hat das Telefon abgenommen oder die Beratung geführt. Ganz so doof wie Sie die DRV Mitarbeiter hinstellen, sind diese auch nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026