Schönen guten Tag, ich beziehe zur Zeit eine Erwerbsminderungsrente und habe einen Behindertengrad von 50, geboren bin ich am 05.01.1965, jetzt wollte ich eigentlich wissen wann ich frühestens ohne Abzüge in Rente gehen kann, die DRV kann mir das scheinbar nicht sagen, da bekomme ich nur die Auskunft, dass ich in die volle Erwerbsminderung gehen soll. Ich arbeite seit 1982 durchgehend und ein bisschen möchte ich auch noch, gruß Dorothe.
Hallo Dorothe,
mit einem GdB von 50 haben Sie Anspruch auf die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" ab Vollendung des 65. Lebensjahres, also ab dem 01.02.2030. Mit Abschlägen könnten Sie diese Rente auch bereits ab 62 beziehen.
Jetzt nochmal im richtigen Format als "Experte" (da gab es wohl gerade ein kleines technisches Problem)
mit einem GdB von 50 haben Sie Anspruch auf die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" ab Vollendung des 65. Lebensjahres, also ab dem 01.02.2030. Mit Abschlägen könnten Sie diese Rente auch bereits ab 62 beziehen.
Danke für die Info, ich dachte immer ich darf 3 Jahre früher in Rente, gruß Dorothe
Ja, ich beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente und lt. DRV Bunde warten die nur auf eine volle Erwerbsunfähigkeit. Ich arbeite nur noch 6 Stunden pro Tag, möchte aber doch noch ein paar Jahre arbeiten.
Hallo Dorothe,
Regelaltersrente ab. 01.05.2032
Rente mit GdB >=50 und 35 Beitragsjahre ohne Abschläge 01.05.2030
Rente mit -"- aber mit Abschlägen (10,8%) ab 01.05.2027
Wobei die Abschläge, die Sie wegen Ihrer Teil-EM-Rente jetzt schon haben, erhalten bleiben. Aber der Verdienst aus der Teilzeitarbeit wäre dann ggfs. abschlagsfrei, aber eben erst im Jahr 2030.
Den Rat, eine volle EM-Rente zu beantragen, sollten Sie sich aber dennoch noch mal durch den Kopf gehen lassen, sofern auch Ihre Ärzte eine Verschlechterung Ihrer Gesundheit seit damaligem Antrag feststellen. Auch bei einer vollen EM-Rente dürften Sie noch etwas arbeiten (unter drei Std./Tag bzw. 15 h/Woche) und damit 6.300,00 EUR dazu verdienen.
Je nachdem, wie lange Sie schon die Teil-EM-Rente beziehen bzw. daneben ja noch dazu verdient haben, kommt dann ja bei einer 'neuen' EM-Rente noch mal was oben drauf. Auch wenn die auch wieder mit Abschlägen behaftet ist.
Anhängig davon, zu wann der 'Leistungsfall' (also Eintritt der vollen EM) dann festgestellt wird, profitieren Sie dann aber wohl auch noch von den erhöhten Zurechnungszeiten, die seit 2019 gelten.
Und wenn die DRV Bund schon auf den Antrag wartet, dann stellen Sie ihn doch einfach erst einmal. Bis darüber dann entschieden wurde, dürfen Sie auf jeden Fall noch weiter arbeiten. Und bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 5-8 Monaten sind Sie dann schon ein gutes Stück näher dran an der 'Alternativrente'.
Und mit einem vernünftigen 'Grundpolster' reichen Ihnen dann ja vielleicht die möglichen ca. 3h für den 'Arbeitsspaß'.
Ein schönes Nachdenk-Wochenende und alles Gute!
hmm... irgendwie summieren sich hier _schon seit Längerem_ die Aussagen 'die DRV kann/will mir nicht helfen/verweigert Beratung im Individualfall'.
Im Kontext zu den Experten-Antworten bei schon leicht 'kniffligen' Fragen: "Machen Sie einen Beratungstermin mit Ihrer DRV", kommt das etwas merkwürdig rüber - oder??
Gruß
w.
PS: Provokant? ...natürlich! *g
hmm... irgendwie summieren sich hier _schon seit Längerem_ die Aussagen 'die DRV kann/will mir nicht helfen/verweigert Beratung im Individualfall'.
Im Kontext zu den Experten-Antworten bei schon leicht 'kniffligen' Fragen: "Machen Sie einen Beratungstermin mit Ihrer DRV", kommt das etwas merkwürdig rüber - oder??
Gruß
w.
PS: Provokant? ...natürlich! *g
Du kommst auch sehr merkwürdig rüber, aber als Egomane scheinst Du das nicht zu bemerken (wollen).
Sorry, liebe Dorothe,
schöne Story, die ich Ihnen nicht abnehme.
Dass Ihnen die DRV nicht sagen kann dass der Jg 65 frühestens mit 62 die AR für Schwerbehinderte bekommen kann, das nehme ich Ihnen nicht ab. So eine Auskunft kann Ihnen jeder DRV Lehrling im 1. Ausbildungsjahr geben.
Und dass die DRV auf die volle EM Rente wartet, wenn Sie noch 6 Stunden am Tag arbeiten, ist auch nicht wirklich glaubhaft.
Es sei denn die Putzfrau hat das Telefon abgenommen oder die Beratung geführt.
Ganz so doof wie Sie die DRV Mitarbeiter hinstellen, sind diese auch nicht.