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Experten-Antwort

Warte schon so lange auf meinem Bescheid

von Xandra15.02.2020 | 19:42
383 Ansichten
30 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen seid dem 31.12.2019 ist meine Erwerbsminderung.Rente ausgelaufen. Habe meinen Antrag schon Anfang August 2019 eingereicht. Bis heute habe ich keine Antwort bekommen. Habe schon öfters bei der Rentenversicherung angerufen und das einzige was mir gesagt wird, wir können Ihnen keine Auskunft geben. Ist das normal nach 6 Monaten? Was kann ich tun. Da ich leider nicht mehr arbeitsfähig bin mußte ich jetzt Grundsicherung beantragen. Das ist natürlich viel weniger Geld und weiß nicht mehr wie ich über die Runden kommen soll. Ich weiß echt nicht mehr weiter. Kann mir jemand vielleicht weiter helfen? Es ist wirklich dringend LG Xandra

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Xandra,

bitte fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger kurzfristig nach und lassen sich zum Sachstand und den Gründen für die Verzögerung der Entscheidung informieren, erst dann lässt sich das weitere Vorgehen abschätzen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Xandra,

wir denken, unsere Experten und Stammuser haben Ihnen viele Tipps gegeben. Mehr Infos dürfte es nicht geben. Wir bitten um Verständnis, dass wir den Thread schließen.

Viele Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

28 Antworten

§-§am 15.02.2020 | 21:33
Untätigkeitsklage nach §88 SGG
Robbieam 15.02.2020 | 20:13
Ich warte bereits im 15. Monat auf eine Entscheidung, es ist zum verzweifeln. Wie lange das noch dauert, kann doch im Forum niemand wissen. Mit der Grundsicherung haben sie ja schon erstmal alles richtig gemacht. Abwarten und Tee trinken. Viel Glück.
Xandraam 15.02.2020 | 20:48
Das darf doch nicht sein 15 Monate, da muss man doch was machen können. Die Frau vom Sozialamt hat auch schon gesagt, das es maximal 6 Monate gezahlt wird, danach muss ich zur Arge. Aber was soll ich da wenn mich meine Psychologin kaputt und nicht arbeitsfähig geschrieben hat?
Siehe hieram 15.02.2020 | 21:33
Hallo Xandra, bitte überprüfen Sie in Ihren Unterlagen nochmal, was VOR Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) war. Hatten Sie da Anspruch auf Krankengeld (KG)? Und wurde das dann mit einer - rückwirkend - bewilligten Rente verrechnet? Falls ja, stellen Sie bitte fest, wie viele Monate (oder Wochen)sich KG-Anspruch und EM-Rente "überschnitten" haben. Denn evtl. haben Sie dann noch wieder Anspruch auf KG. Wenn Die EM-Rente aufgrund der gleichen Krankheit, für die Sie KG erhalten hatten und die jetzige Arbeitsunfähigkeit die gleiche Ursache haben. Ob Rente mit KG verrechnet wurde, ersehen Sie aus dem ersten Bewilligungsschreiben zu Ihrer EM-Rente. Falls sich daraus noch ein Restanspruch auf KG ergibt, sollten Sie dringend zusammen mit Ihrer Ärztin die bestehende Krankmeldung bei der Krankenkasse als "Folgebescheinigung aus sonstigen Gründen" deklarieren. (Nicht einfach neu ausfüllen und schicken, sondern tatsächlich bei der Krankenkasse erklären!!). Lt. geltender Rechtsprechung besteht ein Krankengeldanspruch nämlich auch nach Ablauf der befristetetn EM-Rente, wenn die obigen Voraussetzungen vorliegen. Ein Betrag würde bei der Grundsicherung angerechnet werden, aber vielleicht ist es ja doch mehr als die Grundsicherung? Das dazugehörige Urteil reiche ich gern nach (muss ich selbst nochmal suchen). Machen Sie also bitte Ihre "Hausaufgaben" und gucken, ob das passen könnte. Einen schönen Abend erst einmal!
Siehe hieram 15.02.2020 | 21:39
Verzögert das Ganze ins unüberschaubare! Besser ist es , schriftlich um Weiterbewilligung der EM-Rente (rückwirkend seit dem 31.12.2019) zu bitten* und gleichzeitig um Sachstandsmitteilung. Die Anrufe haben ja bisher anscheinend nichts genutzt. Aber immer gleich Klagen ist auch nicht immer zielführend. *Das scheinen die regionalen DRV-Zuständigen unterschiedlich zu handhaben, aber einen Versuch ist es wert!
Xandraam 15.02.2020 | 21:48
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Untätigkeitsklage nach §88 SGG
Verzögert das Ganze ins unüberschaubare! Besser ist es , schriftlich um Weiterbewilligung der EM-Rente (rückwirkend seit dem 31.12.2019) zu bitten* und gleichzeitig um Sachstandsmitteilung. Die Anrufe haben ja bisher anscheinend nichts genutzt. Aber immer gleich Klagen ist auch nicht immer zielführend. *Das scheinen die regionalen DRV-Zuständigen unterschiedlich zu handhaben, aber einen Versuch ist es wert!
Ich glaube werde ich als erstes Versuchen, das hört sich gut an und ist einen Versuch Wert
Xandraam 15.02.2020 | 21:52
Ich wollte schon mal Danke sagen, habe gar nicht damit gerechnet das ich überhaupt eine Antwort bekomme. Ich denke es gibt viele die so einen Fall wie ich haben aber nicht damit an die Öffentlichkeit gehen, deswegen wollte ich schon einmal Danke sagen für Eure Antworten Es dürfen aber gerne weitere Antworten kommen, ich bin für jede Hilfe sehr Dankbar LG Xandra
Siehe hieram 15.02.2020 | 23:18
Hallo Xandra, hier noch ergänzend das Urteil bezüglich Krankengeldanspruch nach Erwerbsminderungsrente BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 2/97 R Ja, es ist schon sehr alt, gilt aber immer noch :-)
Udoam 15.02.2020 | 23:21
Ein Psychologe kann keine AU bescheinigen oder relevante Befunde erheben. Vielleicht geht es deshalb nicht vorwärts?! Warum die RV Ihnen keine Auskunft zum Stand der Dinge geben kann, ist etwas unverständlich. Wer soll es denn sonst wissen? Der örtliche Taubenzüchterverein? Auch wenn die hier anwesenden Bediensteten der DRV gleich aufjaulen werden, ich würde da jeden Tag telefonisch aufschlagen, immer und immer wieder, bis zumindest wenigstens eine befriedigende Antwort zum Sachstand gegeben wird.
Siehe hieram 15.02.2020 | 23:32
Zitat von Udo anzeigenausblenden
Im Prinzip richtig. Wenn aber der Psychologe ein Psychiater ist, dann schon. Aber wer schreibt schon gern "mein Psychiater hat gesagt"... Und ob der zweite Tipp hilfreich ist?? Wenn doch die bisherigen Anrufe auch nichts gebracht haben. Aber das kann 'Xandra' dann ja auch noch als "Plan B" anwenden, wenn auf schriftliche Anfrage dann auch nicht reagiert wird :-)
KKam 16.02.2020 | 06:00
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
So, dann spucken Sie mal die Rechtsgrundlage dazu aus, dass eine rückwirkend bewilligte EM-Rente wieder KG-Zeiten "zurück bringt".
Unsinnam 16.02.2020 | 08:15
Ah wieder so ein Paragraphenreiter. Evtl. Hat sich @schönschief einen zweiten Nicknamen zugelegt? Als ob Klagen ein Allheilmittel wären und schnell zum Ziel führen würden. Davor gibt es die Möglichkeiten telefonisch oder auch schriftlich, ggf. auch mit dem Hinweis auf eine Untätigkeitsklage, den Sachstand zu erfragen, die dann auch meistens schneller zum Ziel führen. Erst wenn diese alle ausgeschöpft sind, macht eine Klage auch Sinn.
Schoenschiefam 16.02.2020 | 10:10
Nein, das war ich tatsächlich nicht. Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen anscheinend einen Denkzettel für's Leben verpasst habe und Sie auch anscheinend bloßgestellt habe bzgl. des aktuellen Standes bei der Behandlung von Urlaubsabgeltung bei EM Rente. Nichtsdestotrotz wurde gefragt was man machen könnte. Hierzu gehört ehrlicherweise und mWn und Verständnissen nach ALLE Möglichkeiten aufzuzeigen. Eine Untätigkeitsgklage ist eine solche Option. Ob sie nach derzeitigen Sachstand Sinn macht ist doch eine völlig andere Frage. Und natürlich muss man IMMER den Rechtsweg empfehlen, wenn die entsprechenden Fristen einen dazu zwingen. In diesem Fall wäre ein formloser Antrag auf Weiterbewilligung der Rente bis zu Entscheidung anzuraten. Ob die DRV sich in dem Fall darauf einlässt weiß man nicht. In der Regel hängt eine lange Bearbeitungszeit von der "Auftragslage" der Gutachter und des der Sozialmediziner ab und liegt weniger am Sachbearbeiter selbst.
Siehe hieram 16.02.2020 | 12:09
Hallo KK, das ist bereits geschehen, aber vielleicht haben Sie es einfach überlesen. Also hier noch einmal das Urteil: BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 2/97 R Und ja, das gilt immer noch! Die Krankenkassen werben damit natürlich nicht gerade, aber auf Nachfrage wird es bestätigt. Aber wenn Sie dazu dann noch weitere Fragen haben, bemühen Sie bitte z.B. Lexitus oder dejuris oder schauen hier im Archiv. Eine 'GRA' der DRV wird man dazu vermutlich nicht finden, da es ja die Krankenkasse betrifft, nicht die Rente. Für @Xandra kann ich versichern, dass es sinnvoll ist, auch diesbezüglich in ihre Unterlagen zu schauen, ob es in ihrem Fall zur Anwendung kommen könnte.
Udoam 16.02.2020 | 13:02
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Ein Psychologe kann keine AU bescheinigen oder relevante Befunde erheben. ...
Im Prinzip richtig. Wenn aber der Psychologe ein Psychiater ist, dann schon. Aber wer schreibt schon gern "mein Psychiater hat gesagt"... Und ob der zweite Tipp hilfreich ist?? Wenn doch die bisherigen Anrufe auch nichts gebracht haben. Aber das kann 'Xandra' dann ja auch noch als "Plan B" anwenden, wenn auf schriftliche Anfrage dann auch nicht reagiert wird :-)
Das Problem ist ja nicht alleine die Bearbeitungszeit. Natürlich muss die DRV einiges zusammentragen, um zu einer Entscheidung zu kommen. Das No go in diesem Fall ist, dass man angeblich keine Auskunft erteilen kann. Daher mein Rat zu etwas Hartnäckigkeit.
Xandraam 16.02.2020 | 13:24
Hallo zusammen, gestern schien die Post ziemlich spät gekommen zu sein, habe einen Brief im Briefkasten gehabt wo drin stand, das in meinem Fall eine Sonderprüfung in Düsseldorf statt findet. Wie im Telefonat kann hier zu keine Auskunft gegeben werden wie lange und was genau dort geprüft wird. Wir bitten Sie nochmals die Zeit abzuwarten. Vielen Dank für Ihr Verständnis Was soll ich jetzt darauf sagen? Ich werde morgen Vormittag wieder anrufen und versuchen mich mit Düsseldorf verbinden lassen. Irgendwas müssen die mir doch sagen können.
Siehe hieram 16.02.2020 | 13:33
DRV Düsseldorf Königsallee 71 40215 Düsseldorf Web: www.deutsche-rentenversicherung.de E-Mail: service-zentrum.duesseldorf@drv-rheinland.de Tel.: 0211 937 0 Fax: 0211 937 3096 Sprechzeiten Mo 07.30 - 15.00 Uhr Di 07.30 - 15.00 Uhr Mi 07.30 - 15.00 Uhr Do 07.30 - 15.00 Uhr Fr 07.30 - 13.00 Uhr Vergessen Sie trotzdem nicht, die Weitergewährung Ihrer EM-Rente bis zu einer Entscheidung bei Ihrer zuständigen DRV zu beantragen!!
Siehe hieram 16.02.2020 | 14:56
...habe einen Brief im Briefkasten gehabt wo drin stand, das in meinem Fall eine Sonderprüfung in Düsseldorf statt findet.
Was bitteschön soll denn eine "Sonderprüfung" sein, die nur von einer anderen DRV-Geschäftsstelle durchgeführt werden kann und nicht von der eigentlich zuständigen Geschäftsstelle? Kling etwas seltsam....
Hat vielleicht nur etwas damit zu tun, dass die eine Geschäftsstelle völlig überlastet ist, während die andere ausnahmsweise gerade Kapazitäten frei hat. Das kann man aber alles nur vermuten, wäre aber sinnvoll, wenn das dazu führt, das Anträge doch schneller bearbeitet werden können :-)
am 16.02.2020 | 19:31
...habe einen Brief im Briefkasten gehabt wo drin stand, das in meinem Fall eine Sonderprüfung in Düsseldorf statt findet.
Was bitteschön soll denn eine "Sonderprüfung" sein, die nur von einer anderen DRV-Geschäftsstelle durchgeführt werden kann und nicht von der eigentlich zuständigen Geschäftsstelle? Kling etwas seltsam....
Hat vielleicht nur etwas damit zu tun, dass die eine Geschäftsstelle völlig überlastet ist, während die andere ausnahmsweise gerade Kapazitäten frei hat. Das kann man aber alles nur vermuten, wäre aber sinnvoll, wenn das dazu führt, das Anträge doch schneller bearbeitet werden können :-)
Sie ist nicht überlastet, Sie sagen mir immer nur, Sie haben noch keine Antwort zurück erhalten. Ich nenne das Verarschung
Gleichgültig wie Du das nennst. Hier wirst Du keinen Schritt weiterkommen. Soviel müsstest Du doch schon mitbekommen haben.
Xandraam 16.02.2020 | 17:59
...habe einen Brief im Briefkasten gehabt wo drin stand, das in meinem Fall eine Sonderprüfung in Düsseldorf statt findet.
Was bitteschön soll denn eine "Sonderprüfung" sein, die nur von einer anderen DRV-Geschäftsstelle durchgeführt werden kann und nicht von der eigentlich zuständigen Geschäftsstelle? Kling etwas seltsam....
Das habe ich auch schon öfters gefragt, aber Sie können und dürfen mir keine Auskunft erteilen
Xandraam 19.02.2020 | 16:05
Danke für Ihre Antwort Ich habe 2 Tage lang jetzt genervt und angerufen. Der Grund wäre, das es in meinem Fall eine Sonderprüfung braucht, warum und weshalb konnte mir niemand sagen. Es wäre halt in Düsseldorf zur Prüfung und keiner darf mir sagen warum und weshalb es da geprüft werden muss. Meine Krankenkasse sagte das wäre sehr Merkwürdig, und ich musste mir ja Grundsicherung beim Sozialamt beantragen, die konnten das auch nicht verstehen warum es keine Auskunft gibt. Ich bin fix und fertig und weiß echt nicht mehr weiter. Sämtliche Versicherungen buchen jetzt ab, das Fressen von meinem Hund wird auch langsam knapp, und ich muss auch noch einen Kredit abzahlen von 250€, den die Bank nicht pausieren lassen möchte, weil noch eine etwas größere Summer offen ist Ich brauche echt dringend Hilfe :(
Siehe hieram 19.02.2020 | 16:21
Zitat von Xandra anzeigenausblenden
Hallo Xandra, bitte fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger kurzfristig nach und lassen sich zum Sachstand und den Gründen für die Verzögerung der Entscheidung informieren, erst dann lässt sich das weitere Vorgehen abschätzen.
Danke für Ihre Antwort Ich habe 2 Tage lang jetzt genervt und angerufen. Der Grund wäre, das es in meinem Fall eine Sonderprüfung braucht, warum und weshalb konnte mir niemand sagen. Es wäre halt in Düsseldorf zur Prüfung und keiner darf mir sagen warum und weshalb es da geprüft werden muss. Meine Krankenkasse sagte das wäre sehr Merkwürdig, und ich musste mir ja Grundsicherung beim Sozialamt beantragen, die konnten das auch nicht verstehen warum es keine Auskunft gibt. Ich bin fix und fertig und weiß echt nicht mehr weiter. Sämtliche Versicherungen buchen jetzt ab, das Fressen von meinem Hund wird auch langsam knapp, und ich muss auch noch einen Kredit abzahlen von 250€, den die Bank nicht pausieren lassen möchte, weil noch eine etwas größere Summer offen ist Ich brauche echt dringend Hilfe :(
Hallo Xandra, bei allem Verständnis für Ihre Situation, die Hilfe müssen Sie sich vor Ort holen. Haben Sie bei Ihrer Krankenkasse nachgefragt, ob Sie dort noch einen Anspruch haben? Schauen Sie in Ihren Kreditvertrag, ob Sie dort eine Restschuldversicherung vereinbart haben, die bei Krankheit eintritt. Haben Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen DRV um Weiterbewilligung bis zur Klärung gebeten? Fragen Sie in Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis, ob jemand bereit ist, Sie bei Schreiben zu unterstützen oder bei Behördengängen zu begleiten. Hier vom Forum wurde nun eigentlich erschöpfend gesagt, was für Möglichkeiten Sie evtl. haben. Nutzen müssen Sie diese dann selbst. Dafür wünsche ich Ihnen viel Kraft!
Xandraam 28.02.2020 | 17:17
Sorry, mich hatte die Grippe lahm gelegt. Meine Krankenkasse hat mir geraten, der Rentenversicherung einen Brief aufzusetzen und eine Frist von 2 Wochen zu geben um eine Antwort zu bekommen, sollte das nicht passieren soll ich klagen, die soll natürlich auch mit in dem Brief. Ich wäre nicht der erste Fall, meiner Krankenkasse waren allein in diesem Jahr schon 2 Fälle bekannt wo es genau so lief. Montag geht der Brief raus Schönes Wochenende ! !
SGam 28.02.2020 | 21:57
Dan klagen Sie mal. Sie sollten aber damit rechnen, dass Sie mindestens ein Jahr auf einen Sozialgerichtstermin warten müssen.
Bevor Sie weiter so unqualifiziert schreiben, sollten Sie sich mal über einen Klageweg informieren. Dieser beginnt nicht mit einem Gerichtstermin, auch nicht beim Sozialgericht. Ich bezweifel aber das Sie das Verständnis dafür haben!
Und ich bezweifle, dass ein Sozialverband in diesem Fall auch nur das geringste erreicht. Außer natürlich sich an dem Versicherten zu bereichern.
Xandraam 01.03.2020 | 18:34
Zitat von SG anzeigenausblenden
Bevor Sie weiter so unqualifiziert schreiben, sollten Sie sich mal über einen Klageweg informieren. Dieser beginnt nicht mit einem Gerichtstermin, auch nicht beim Sozialgericht. Ich bezweifel aber das Sie das Verständnis dafür haben!
Und ich bezweifle, dass ein Sozialverband in diesem Fall auch nur das geringste erreicht. Außer natürlich sich an dem Versicherten zu bereichern.
Kommischerweise hat ein andere Antragsteller auch einen Brief vor 2 Wochen aufgesetzt mit der Frist von 2 Wochen eine Antwort zu bekommen, er hat innerhalb von 4 Tagen eine Antwort bekommen. Denen sind die Gerichtskosten zu hoch und reagieren oft schneller. Ich habe jetzt Kontakt zu 6 Antragstellern denen es genau so ging wie mir, und die alle erfolg hatten, deswegen werde ich den Schritt auch gehen
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