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Experten-Antwort

wechsel emr zur altersrente fuer schwerbehinderte

von wieland13.11.2020 | 08:36
82 Ansichten
3 Antworten

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ich beziehe seit 1995 eine unbefristete eur. ich bin jahrgang 1960. ist es ratsam in eine altersrente fuer schwerbehinderte zu wechseln? die rentenanstalt tut sich leider schwer mit einer beantwortung meiner frage und einer berechnung. Mit freundlichen Grüßen wieland

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wieland,

diese Frage läßt sich leider nicht pauschal beantworten. Wie User „Berater“ bereits dargestellt hat, kommt es hierbei vor allem auch darauf an, was Sie mit der Umwandlung in eine Altersrente erreichen wollen. Mit einer Änderung der Rentenhöhe ist regelmäßig jedenfalls nicht zu rechnen. Sie sollten sich daher im Zweifel möglichst persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe umfassend und individuell zu der Frage beraten lassen. Dort kann man auch eine entsprechende Probeberechnung veranlassen und ggf. einen entsprechenden Antrag auf Altersrente aufnehmen.

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2 Antworten

santanderam 13.11.2020 | 09:32
Wer sonst als die „rentenanstalt“ sollte in der Lage sein ihre Rente richtig zu berechnen ?
Berateram 13.11.2020 | 10:22
Es kommt darauf an, was Sie mit der Umwandlung bezwecken wollen. Im Regelfall wird die Altersrente für schwerbehinderte Menschen die gleiche Rentenhöhe betragen. Sicherheit gibt Ihnen hier eine Proberentenberechnung die Sie anfordern können. Ein Grund könnte sein, dass Sie neben der Rente eine Beschäftigung ausüben wollen. Das ist neben einer vollen Erwerbsminderungsrente nur bis unter 3 Stunden möglich. Bei einer Altersrente können Sie, unabhängig von der Stundenzahl, zusätzlich arbeiten. Hier ist nur die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 € zu beachten. Bis zu dieser Summe wird eine Altersrente dann noch vollständig ausgezahlt. Sie sehen, es kommt bei einer Umwandlung darauf an, was Sie damit erreichen wollen.
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