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Experten-Antwort

Wechsel in Teilzeit bei zu Null gekürzter Teil EM Rente

von Elmar03.09.2020 | 11:22
92 Ansichten
2 Antworten

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Mir ist eine befristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugesprochen worden. Wegen hohem Hinzuverdienst ist diese Rente aktuell auf Null gekürzt. Ich habe zum 1.9. von Vollzeit (AU/Urlaub) in Teilzeit 12 Std./Woche gewechselt. Dadurch verringert sich der tatsächliche Hinzuverdienst erheblich gegenüber dem bisher angenommenem Hinzuverdienst bei Vollzeitbeschägtigung. Was ist zu tun, um die EM-Rente zu bekommen? Die Berechnung soll lt. Bescheid erst zum Januar überprüft werden. Mein Einkommen zum Monatsende wird aber deutlich geringer ausfallen als bisher, ohne die EM Rente werde ich zum Sozialfall.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Elmar,

sofern sich der voraussichtliche kalenderjährliche Hinzuverdienst ändert, können Versicherte einen Antrag auf Berücksichtigung einer neuen abweichenden Prognose stellen. Voraussetzung für eine unterjährige Neuberechnung der Rente ist, dass sich der kalenderjährliche Hinzuverdienst um mindestens 10 % verändert. Teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger daher am besten umgehend Ihren veränderten Hinzuverdienst für 2020 mit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Daniam 03.09.2020 | 11:38
Der hinzuverdienst wird nur immer im Jahreswechsel neu berechnet
Deutsche Rentenversicherung
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