Es geht um die Fallgestaltung "vorzeitige Altersrente mit Abschlägen" und gleichzeitiger versicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit. Ist es möglich, zunächst für einen Monat (z.B. ab dem 01.07.) einen Antrag auf Vollrente zu stellen und nach einem Monat auf Teilrente (z.B. 99%) umzustellen? Wie oft könnte man solch einen Wechsel theoretisch durchführen?
Das geht. Allerdings ist es nicht ersichtlich, welche Gründe einer häufigeren Wechselei zugrunde liegen sollten. Letztendlich sorgen Sie dann nur unnötig für Verwaltungsaufwand.
Hallo d3spind,
ein Wechsel von einer Vollrente in eine Wunschteilrente nach § 42 SGB VI ist möglich. Es gibt keine "Obergrenze" für die Anzahl der Wechsel in eine Teilrente.
Bitte beachten Sie jedoch Folgendes:
Die Teilrente muss (formlos) beantragt werden. Der Wechsel in eine andere gewählte Teilrentenhöhe oder in eine Vollrente ist nur für die Zukunft möglich (Folgemonat Antrag). Die Teilrente wegen Alters ist zwischen 10,00 Prozent und maximal 99,99 Prozent frei wählbar.
Seit 01.01.2023 ist bei einer Altersrente mit Rentenabschlag keine Hinzuverdienstgrenze mehr zu beachten. Grundsätzlich ergibt sich daher wegen eines möglichen Hinzuverdienstes keine Notwendigkeit mehr, eine Altersteilrente zu beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
ein Wechsel von einer Vollrente in eine Wunschteilrente nach § 42 SGB VI ist möglich. Es gibt keine "Obergrenze" für die Anzahl der Wechsel in eine Teilrente.
Bitte beachten Sie jedoch Folgendes:
Die Teilrente muss (formlos) beantragt werden. Der Wechsel in eine andere gewählte Teilrentenhöhe oder in eine Vollrente ist nur für die Zukunft möglich (Folgemonat Antrag). Die Teilrente wegen Alters ist zwischen 10,00 Prozent und maximal 99,99 Prozent frei wählbar.
Seit 01.01.2023 ist bei einer Altersrente mit Rentenabschlag keine Hinzuverdienstgrenze mehr zu beachten. Grundsätzlich ergibt sich daher wegen eines möglichen Hinzuverdienstes keine Notwendigkeit mehr, eine Altersteilrente zu beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es geht selbstverständlich nicht darum, unnötigen Verwaltungsaufwand zu verursachen. Leider besteht bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse erst dann ein Anspruch auf Rentenzahlung, wenn eine Vollrente der Deutschen Rentenversicherung bezogen wird. Ein Krankengeld für die ausgeübte Erwerbstätigkeit kommt aber nur bei einer Teilrente in Frage. Daher könnte ein Wechsel zwischen Voll-/Teilrente sinnvoll sein.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es geht selbstverständlich nicht darum, unnötigen Verwaltungsaufwand zu verursachen. Leider besteht bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse erst dann ein Anspruch auf Rentenzahlung, wenn eine Vollrente der Deutschen Rentenversicherung bezogen wird. Ein Krankengeld für die ausgeübte Erwerbstätigkeit kommt aber nur bei einer Teilrente in Frage. Daher könnte ein Wechsel zwischen Voll-/Teilrente sinnvoll sein.
Genau dies sind die Gründe, die - wie hier im Forum immer wieder lesbar - auch trotz Fall der Hinzuverdienstgrenzen den Wunsch nach eine Teilrente begründen können.
Also beantragen Sie doch einfach ab Rentenbeginn 100% und ab Folgemonat 99,99 %. Dann sollten beide (Zusatzrente und KK) zufrieden sein und für die DRV macht es auch nicht 'ständig' Mehrarbeit. Sie wechseln ja wohl nicht monatlich... :-)
Sorry, würde gerne eine Zwischenfrage stellen. Meine Mutter bekommt seit zwei oder drei Jahren eine Vollrente. Jetzt hatte sie ein kleinen Unfall und bekommt durch die Vollrente kein Krankengeld. Kann sie noch in die Teilrente wechseln und dieses Problem für die Zukunft entgehen? Die Rentenkasse meint sie hätte sich beim beantragen der Rente zwischen Teil-und Vollrente entscheiden müssen. Wisst ihr wie es wirklich ist? Vielen lieben Dank im Voraus.
Für die Zukunft könnte Sie die Teilrente beantragen und sich damit einen Krankengeldanspruch für eine neue Krankheit sichern.
Das gilt allerdings nicht mehr für die aktuell erfolgte Krankheit.
Ein brennendes Haus kann man auch nicht nachträglich versichern.
Hallo Sonja,
der Wechsel in eine Teilrente ist für die Zukunft möglich, wenn Ihre Mutter einen entsprechenden Antrag stellt. Ob dadurch ihr Anspruch auf Krankengeld wieder auflebt, sollten Sie vorher mit der Krankenkasse Ihrer Mutter abklären.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung