Hallo sef,
die sozialmedizinische Begutachtung liegt im Ermessen des Sozialmedizinischen Dienstes. Das Begutachtungsverfahren kann sich bei den verschiedenen Rentenversicherungsträgern unterscheiden. Zu näheren Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Träger in Verbindung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung