Hallo Laurel,
Ihre Berechnung ist richtig.
Ich gebe aber auch zu bedenken, dass Sie nicht erst 5 Jahre später in Anspruch nehmen müssen, sondern ggf. auch parallel zum Rentenbezug Ihre Beschäftigung weiter ausüben können, siehe vorherige Antworten. Sie haben dann 5 Jahre Entgelt und Rente gleichzeitig.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung