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Experten-Antwort

Weiterbildung wurde abgelehnt und ich soll einen anderen Beruf wählen

von Alexa02.11.2020 | 16:05
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Der ärztliche Dienst der DRV hat meine Weiterbildung abgelehnt. Wie kann ich die DRV davon überzeugen, dass meine gewünschte Weiterbildung die richtige ist? Ich habe eine LTA bewilligt bekommen und habe einen Antrag für ein Weiterbildung gestellt. Die Gründe, die hier genannt wurden, beziehen sich aber nicht auf meine Probleme, die ich hatte. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob meine behandelnden Ärzte das bescheinigen sollen oder ob ich schon einen Rechtsanwalt einschalten soll... Was wäre die schnellste Lösung meine Weiterbildung genehmigt zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexa, die Gründe aus denen die Rentenversicherung die gewünschte Weiterbildung nicht für Zielführend hält, können vielfältig sein (s. die Ausführungen von „siehe hier“). Ich rate Ihnen zu einem weiteren Gespräch mit Ihrem Reha-Berater um ggf. Alternativen zu besprechen. Die Hinzuziehung Ihres behandelnden Arztes halte ich für sinnvoller als die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes, da es hier ja eher um eine inhaltlich/medizinische, als um eine juristische Fragestellung geht (LTA wurde bewilligt).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich habe hier ein paar wenig zielführende Einträge gelöscht, bitte um Verständnis und wünsche ein friedliches Wochenende.

Ihr Admin

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8 Antworten

Siehe hieram 02.11.2020 | 16:32
Hallo Alexa, zunächst sollten Sie versuchen, diese Problematik mit Ihrem zugeordneten Rehafachberater(in) zu besprechen. Der/die kennt Sie bzw. Ihre Unterlagen und ist dafür da, möglichst alle Fragen rund um das Thema LTA und dies insbesondere in Ihrem Interesse zu beantworten. Vielleicht lässt sich das mit so einem Gespräch schon schnell klären. Was aber soll ein Anwalt für Sie erreichen? Wenn in der Arbeitserprobung bereits abgeklärt wurde, welche Möglichkeiten bestehen, welche Neigungen vorliegen und welche gesundheitlichen Einschränkungen zu berücksichtigen sind, dann hat der auch nicht mehr viele Möglichkeiten. Wenn die DRV die Kosten der Maßnahme übernehmen soll, hat sie also ein gewisses Mitspracherecht. Eine anders geartete Weiterbildung können Sie selbstverständlich jederzeit auf eigene Kosten anstreben. Aber reden Sie einfach noch mal mit Ihren Rehaberater, wenn Sie gute Argumente haben, findet sich sicherlich eine Lösung. Viel Erfolg und alles Gute!
Wunschpunscham 02.11.2020 | 16:37
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Da die Ablehnung ja medizinisch begründet wurde, kann nur er Ihnen Gegenargumente liefern. Ob Sie dann noch einen Rechtsanwalt wollen/brauchen, müssen sie selbst entscheiden.
Alexaam 02.11.2020 | 19:18
Hallo siehe hier, es gab keine Arbeitserprobung, darum bin ich so irritiert und mein Rehabearter versteht selbst die Vorgehensweise oder Entscheidung vom ärztlichen Dienst nicht wirklich. Was soll ivh hier nivh weiter besprechen, wwil es.ist dadür. Im Prinzip hat er gar keinen Einfluss darauf.
Siehe hieram 03.11.2020 | 01:50
Hallo Alexa, Sie hatten geschrieben, dass Ihnen eine LTA bewilligt wurde. Aber eine 'Weiterbildung' wurde abgelehnt. Ohne Kenntnis Ihrer Unterlagen ist es schwer möglich, Ihnen dazu weiteres zu raten, als es vor Ort zu klären, also mit dem Rehafachberater. 'Aus dem Bauch heraus' erscheint es mir aber logisch, dass eine 'Weiterbildung' nicht bewilligt wird. Eine LTA, also Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wird üblicherweise angeboten, wenn dadurch eine gefährdete Erwerbsminderung verhindert/vermindert werden kann. Entweder, in dem am vorhandenen Arbeitsplatz geeignete Maßnahmen unterstützt werden, die den Arbeitsalltag erleichtern. Oder, wenn dies nicht möglich ist, auch durch Umschulung in einen anderen Arbeitsbereich, weil ja das, was man bisher gearbeitet hat, anscheinend zu Einschränkungen der Gesundheit und also zur Gefährdung der Erwerbsfähigkeit geführt hat. Eine 'Weiterbildung' ist meist eine Höherqualifizierung in der bisherigen Tätigkeit. Und das wäre dann ja kontraproduktiv. Da ich nicht weiß, welchen Beruf sie erlernt bzw. ausgeübt haben, dazu das Beispiel eines Automechanikers, der bisher angestellt gearbeitet hat. Die Tätigkeiten dort haben dazu geführt, dass er schwere Rückenprobleme hat und deshalb nicht mehr länger als drei Stunden unter der Hebebühne das Fahrzeug über sich stehend reparieren kann. Nun möchte er eine 'Weiterbildung' machen zum Kfz-Meister, weil er sich davon Besserung verspricht. Dies wird wohl eher nicht bewilligt werden, denn das ändert nichts daran, dass er dennoch auch selbst 'unterm Fahrzeug' arbeiten muss, was er ja nicht mehr kann. Er könnte aber wohl eine 'Umschulung' bekommen, damit er mit dem digitalen Auftragssystem der Firma zukünftig die Reparaturaufträge der Firma überwiegend sitzend aufnehmen kann und selbst aber aus dem praktischen Werkstattbetrieb damit heraus ist. Vielleicht aber wurde bei Ihnen jegliche Maßnahme abgelehnt und sie hatten sich nur unklar ausgedrückt? Dann allerdings könnte es sinnvoll sein, sich - auch - noch von einem Anwalt beraten zu lassen. Sollte es aber nur darum gehen 'was' sie als LTA anstreben, sollten Sie das mit Unterstützung des Rehafachberaters und ggfs. Ihrer Ärzte nochmals heraus finden und entsprechend begründen. Achten Sie aber in beiden Fällen darauf, dass - falls notwendig -für einen Widerspruch Fristen eingehalten werden müssen.
Alexaam 05.11.2020 | 00:05
Zitat von Siehe hier anzeigen
Siehe hier schrieb

Hallo Alexa,

Sie hatten geschrieben, dass Ihnen eine LTA bewilligt wurde. Aber eine 'Weiterbildung' wurde abgelehnt.

Ohne Kenntnis Ihrer Unterlagen ist es schwer möglich, Ihnen dazu weiteres zu raten, als es vor Ort zu klären, also mit dem Rehafachberater.

'Aus dem Bauch heraus' erscheint es mir aber logisch, dass eine 'Weiterbildung' nicht bewilligt wird. Eine LTA, also Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wird üblicherweise angeboten, wenn dadurch eine gefährdete Erwerbsminderung verhindert/vermindert werden kann. Entweder, in dem am vorhandenen Arbeitsplatz geeignete Maßnahmen unterstützt werden, die den Arbeitsalltag erleichtern. Oder, wenn dies nicht möglich ist, auch durch Umschulung in einen anderen Arbeitsbereich, weil ja das, was man bisher gearbeitet hat, anscheinend zu Einschränkungen der Gesundheit und also zur Gefährdung der Erwerbsfähigkeit geführt hat.

Eine 'Weiterbildung' ist meist eine Höherqualifizierung in der bisherigen Tätigkeit. Und das wäre dann ja kontraproduktiv.

Da ich nicht weiß, welchen Beruf sie erlernt bzw. ausgeübt haben, dazu das Beispiel eines Automechanikers, der bisher angestellt gearbeitet hat.

Die Tätigkeiten dort haben dazu geführt, dass er schwere Rückenprobleme hat und deshalb nicht mehr länger als drei Stunden unter der Hebebühne das Fahrzeug über sich stehend reparieren kann. Nun möchte er eine 'Weiterbildung' machen zum Kfz-Meister, weil er sich davon Besserung verspricht.

Dies wird wohl eher nicht bewilligt werden, denn das ändert nichts daran, dass er dennoch auch selbst 'unterm Fahrzeug' arbeiten muss, was er ja nicht mehr kann.

Er könnte aber wohl eine 'Umschulung' bekommen, damit er mit dem digitalen Auftragssystem der Firma zukünftig die Reparaturaufträge der Firma überwiegend sitzend aufnehmen kann und selbst aber aus dem praktischen Werkstattbetrieb damit heraus ist.

Vielleicht aber wurde bei Ihnen jegliche Maßnahme abgelehnt und sie hatten sich nur unklar ausgedrückt?

Dann allerdings könnte es sinnvoll sein, sich - auch - noch von einem Anwalt beraten zu lassen.

Sollte es aber nur darum gehen 'was' sie als LTA anstreben, sollten Sie das mit Unterstützung des Rehafachberaters und ggfs. Ihrer Ärzte nochmals heraus finden und entsprechend begründen.

Achten Sie aber in beiden Fällen darauf, dass - falls notwendig -für einen Widerspruch Fristen eingehalten werden müssen.

Hallo siehe hier, es gab keine Arbeitserprobung, darum bin ich so irritiert und mein Rehabearter versteht selbst die Vorgehensweise oder Entscheidung vom ärztlichen Dienst nicht wirklich. Was soll ivh hier nivh weiter besprechen, wwil es.ist dadür. Im Prinzip hat er gar keinen Einfluss darauf.
Hallo Alexa, Sie hatten geschrieben, dass Ihnen eine LTA bewilligt wurde. Aber eine 'Weiterbildung' wurde abgelehnt. Ohne Kenntnis Ihrer Unterlagen ist es schwer möglich, Ihnen dazu weiteres zu raten, als es vor Ort zu klären, also mit dem Rehafachberater. 'Aus dem Bauch heraus' erscheint es mir aber logisch, dass eine 'Weiterbildung' nicht bewilligt wird. Eine LTA, also Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wird üblicherweise angeboten, wenn dadurch eine gefährdete Erwerbsminderung verhindert/vermindert werden kann. Entweder, in dem am vorhandenen Arbeitsplatz geeignete Maßnahmen unterstützt werden, die den Arbeitsalltag erleichtern. Oder, wenn dies nicht möglich ist, auch durch Umschulung in einen anderen Arbeitsbereich, weil ja das, was man bisher gearbeitet hat, anscheinend zu Einschränkungen der Gesundheit und also zur Gefährdung der Erwerbsfähigkeit geführt hat. Eine 'Weiterbildung' ist meist eine Höherqualifizierung in der bisherigen Tätigkeit. Und das wäre dann ja kontraproduktiv. Da ich nicht weiß, welchen Beruf sie erlernt bzw. ausgeübt haben, dazu das Beispiel eines Automechanikers, der bisher angestellt gearbeitet hat. Die Tätigkeiten dort haben dazu geführt, dass er schwere Rückenprobleme hat und deshalb nicht mehr länger als drei Stunden unter der Hebebühne das Fahrzeug über sich stehend reparieren kann. Nun möchte er eine 'Weiterbildung' machen zum Kfz-Meister, weil er sich davon Besserung verspricht. Dies wird wohl eher nicht bewilligt werden, denn das ändert nichts daran, dass er dennoch auch selbst 'unterm Fahrzeug' arbeiten muss, was er ja nicht mehr kann. Er könnte aber wohl eine 'Umschulung' bekommen, damit er mit dem digitalen Auftragssystem der Firma zukünftig die Reparaturaufträge der Firma überwiegend sitzend aufnehmen kann und selbst aber aus dem praktischen Werkstattbetrieb damit heraus ist. Vielleicht aber wurde bei Ihnen jegliche Maßnahme abgelehnt und sie hatten sich nur unklar ausgedrückt? Dann allerdings könnte es sinnvoll sein, sich - auch - noch von einem Anwalt beraten zu lassen. Sollte es aber nur darum gehen 'was' sie als LTA anstreben, sollten Sie das mit Unterstützung des Rehafachberaters und ggfs. Ihrer Ärzte nochmals heraus finden und entsprechend begründen. Achten Sie aber in beiden Fällen darauf, dass - falls notwendig -für einen Widerspruch Fristen eingehalten werden müssen.
Vielen Dank, das du dir die Mühe machst. Es wurde entschieden das ich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben soll, diese Tätigkeit war nicht mein eigentlicher erlernter Beruf. Jetzt möchte ich wieder zurück in meinem elernten Beruf, den ich vor vielen Jahren nicht aisgesumdheitlichen Gründen aufgegeben habe. Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist sehr viel gesundheitsschädlicher für mich gewesen als der erlernte Beruf in den ich wieder einsteigen möchte. Ich werde auch meine Ärzte hinzuziehen, aber da bin ich mir unsicher ob das ausreicht. Mein Rehaberater hat keinen Einfluss ausser das ermir ständig das Reha Assesmwnt anbietet. Aber ich gehe nicht 6 Wochen in so eine Maßnahme um herauszufinden welcher Beruf für mich infrage kommen würde, wenn ich weiß was ich möchte und das ich es gesundheitlich schaffe. Ausserdem habe ich grosse Angst, weil so viel Zeit vergeht und ich bin ausserdem zu alt um einen kompletten neuen Beruf zu erlernen, das würde mich zu sehr stressen. Keine Ahnung warum. Mir das so schwer gemacht wird und ein Steinweg ausgelegt wird:-(
Siehe hieram 05.11.2020 | 02:09
Zitat von Alexa anzeigen
Alexa schrieb

Hallo siehe hier,

es gab keine Arbeitserprobung, darum bin ich so irritiert und mein Rehabearter versteht selbst die Vorgehensweise oder Entscheidung vom ärztlichen Dienst nicht wirklich. Was soll ivh hier nivh weiter besprechen, wwil es.ist dadür. Im Prinzip hat er gar keinen Einfluss darauf.[/quote]

Hallo Alexa,

Sie hatten geschrieben, dass Ihnen eine LTA bewilligt wurde. Aber eine 'Weiterbildung' wurde abgelehnt.

Ohne Kenntnis Ihrer Unterlagen ist es schwer möglich, Ihnen dazu weiteres zu raten, als es vor Ort zu klären, also mit dem Rehafachberater.

'Aus dem Bauch heraus' erscheint es mir aber logisch, dass eine 'Weiterbildung' nicht bewilligt wird. Eine LTA, also Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wird üblicherweise angeboten, wenn dadurch eine gefährdete Erwerbsminderung verhindert/vermindert werden kann. Entweder, in dem am vorhandenen Arbeitsplatz geeignete Maßnahmen unterstützt werden, die den Arbeitsalltag erleichtern. Oder, wenn dies nicht möglich ist, auch durch Umschulung in einen anderen Arbeitsbereich, weil ja das, was man bisher gearbeitet hat, anscheinend zu Einschränkungen der Gesundheit und also zur Gefährdung der Erwerbsfähigkeit geführt hat.

Eine 'Weiterbildung' ist meist eine Höherqualifizierung in der bisherigen Tätigkeit. Und das wäre dann ja kontraproduktiv.

Da ich nicht weiß, welchen Beruf sie erlernt bzw. ausgeübt haben, dazu das Beispiel eines Automechanikers, der bisher angestellt gearbeitet hat.

Die Tätigkeiten dort haben dazu geführt, dass er schwere Rückenprobleme hat und deshalb nicht mehr länger als drei Stunden unter der Hebebühne das Fahrzeug über sich stehend reparieren kann. Nun möchte er eine 'Weiterbildung' machen zum Kfz-Meister, weil er sich davon Besserung verspricht.

Dies wird wohl eher nicht bewilligt werden, denn das ändert nichts daran, dass er dennoch auch selbst 'unterm Fahrzeug' arbeiten muss, was er ja nicht mehr kann.

Er könnte aber wohl eine 'Umschulung' bekommen, damit er mit dem digitalen Auftragssystem der Firma zukünftig die Reparaturaufträge der Firma überwiegend sitzend aufnehmen kann und selbst aber aus dem praktischen Werkstattbetrieb damit heraus ist.

Vielleicht aber wurde bei Ihnen jegliche Maßnahme abgelehnt und sie hatten sich nur unklar ausgedrückt?

Dann allerdings könnte es sinnvoll sein, sich - auch - noch von einem Anwalt beraten zu lassen.

Sollte es aber nur darum gehen 'was' sie als LTA anstreben, sollten Sie das mit Unterstützung des Rehafachberaters und ggfs. Ihrer Ärzte nochmals heraus finden und entsprechend begründen.

Achten Sie aber in beiden Fällen darauf, dass - falls notwendig -für einen Widerspruch Fristen eingehalten werden müssen.

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Vielen Dank, das du dir die Mühe machst. Es wurde entschieden das ich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben soll, diese Tätigkeit war nicht mein eigentlicher erlernter Beruf.

Jetzt möchte ich wieder zurück in meinem elernten Beruf, den ich vor vielen Jahren nicht aisgesumdheitlichen Gründen aufgegeben habe. Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist sehr viel gesundheitsschädlicher für mich gewesen als der erlernte Beruf in den ich wieder einsteigen möchte.

Ich werde auch meine Ärzte hinzuziehen, aber da bin ich mir unsicher ob das ausreicht.

Mein Rehaberater hat keinen Einfluss ausser das ermir ständig das Reha Assesmwnt anbietet. Aber ich gehe nicht 6 Wochen in so eine Maßnahme um herauszufinden welcher Beruf für mich infrage kommen würde, wenn ich weiß was ich möchte und das ich es gesundheitlich schaffe.

Ausserdem habe ich grosse Angst, weil so viel Zeit vergeht und ich bin ausserdem zu alt um einen kompletten neuen Beruf zu erlernen, das würde mich zu sehr stressen. Keine Ahnung warum. Mir das so schwer gemacht wird und ein Steinweg ausgelegt wird:-(

Hallo Alexa, Assesmentcenter ist also die 'Arbeitserprobung', von der ich dachte, die sei bereits erfolgt. Nutzen Sie diese Chance! Denn damit haben Sie gleichzeitig die Möglichkeit, Ihre Belastungsfähigkeit auch auszutesten. Wesentlich umfangreicher, als in einer Reha, in der mal eine Stunde zwischendurch dafür eingeplant wird. Im Assessmentcenter haben Sie aber einen langen 'Arbeitstag' mit strukturiertem Plan. Und weitere Ansprechpartner, mit denen Sie ihren Wunsch, wieder in den alten Beruf einzusteigen, auch erörtern können. Und mit welchen aktualisierenden Schulungen und Einarbeitungen das möglich wäre. Gleichzeitig können Sie damit feststellen, ob sie wirklich wieder fit sind für einen langen Tag, der dann ja auch während einer Schulung und dann im Beruf wieder auf Sie zukommt. Die Alternative wäre für Sie sonst, dass sie einfach wieder in ihren alten Beruf einsteigen und die ganze LTA 'vergessen'. Sofern Sie einen Arbeitgeber finden, der Sie nach so langer 'Auszeit' nimmt. Wenn sie sich selbst schon zu alt finden, um etwas neues zu erlernen, stehen Sie sich aber selbst im Weg, denn auch in einer 'Weiterbildung/Auffrischung' müssten Sie ja erst einmal lernen. Also gehen Sie da Ganze Sache am Besten unbefangen und ohne unnötige Ängste an, machen Sie das Assessment und sprechen Sie gleichzeitig auch mit Ihren Ärzten. Oder Sie wenden sich an die Agentur für Arbeit, ob die eine Möglichkeit für Sie hat. Informieren dort schadet sicher nicht. Also ran an die Bulletten und einfach mal mutig sein! Die sechs Wochen würden Sie sonst wohl nur mit unnötigen und nervenaufreibenden Anwaltsterminen verbraten. Das andere aber kann Sie (mit Rückendeckung der Dozenten) vielleicht ja auch zu Ihrem Ziel führen. Viel Erfolg!
Alexaam 05.11.2020 | 23:14
Zitat von Siehe hier anzeigen
Siehe hier schrieb

Hallo Alexa,

Assesmentcenter ist also die 'Arbeitserprobung', von der ich dachte, die sei bereits erfolgt.

Nutzen Sie diese Chance! Denn damit haben Sie gleichzeitig die Möglichkeit, Ihre Belastungsfähigkeit auch auszutesten. Wesentlich umfangreicher, als in einer Reha, in der mal eine Stunde zwischendurch dafür eingeplant wird. Im Assessmentcenter haben Sie aber einen langen 'Arbeitstag' mit strukturiertem Plan. Und weitere Ansprechpartner, mit denen Sie ihren Wunsch, wieder in den alten Beruf einzusteigen, auch erörtern können. Und mit welchen aktualisierenden Schulungen und Einarbeitungen das möglich wäre.

Gleichzeitig können Sie damit feststellen, ob sie wirklich wieder fit sind für einen langen Tag, der dann ja auch während einer Schulung und dann im Beruf wieder auf Sie zukommt.

Die Alternative wäre für Sie sonst, dass sie einfach wieder in ihren alten Beruf einsteigen und die ganze LTA 'vergessen'. Sofern Sie einen Arbeitgeber finden, der Sie nach so langer 'Auszeit' nimmt. Wenn sie sich selbst schon zu alt finden, um etwas neues zu erlernen, stehen Sie sich aber selbst im Weg, denn auch in einer 'Weiterbildung/Auffrischung' müssten Sie ja erst einmal lernen.

Also gehen Sie da Ganze Sache am Besten unbefangen und ohne unnötige Ängste an, machen Sie das Assessment und sprechen Sie gleichzeitig auch mit Ihren Ärzten. Oder Sie wenden sich an die Agentur für Arbeit, ob die eine Möglichkeit für Sie hat. Informieren dort schadet sicher nicht.

Also ran an die Bulletten und einfach mal mutig sein! Die sechs Wochen würden Sie sonst wohl nur mit unnötigen und nervenaufreibenden Anwaltsterminen verbraten. Das andere aber kann Sie (mit Rückendeckung der Dozenten) vielleicht ja auch zu Ihrem Ziel führen.

Viel Erfolg!

Vielen Dank, das du dir die Mühe machst. Es wurde entschieden das ich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben soll, diese Tätigkeit war nicht mein eigentlicher erlernter Beruf. Jetzt möchte ich wieder zurück in meinem elernten Beruf, den ich vor vielen Jahren nicht aisgesumdheitlichen Gründen aufgegeben habe. Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist sehr viel gesundheitsschädlicher für mich gewesen als der erlernte Beruf in den ich wieder einsteigen möchte. Ich werde auch meine Ärzte hinzuziehen, aber da bin ich mir unsicher ob das ausreicht. Mein Rehaberater hat keinen Einfluss ausser das ermir ständig das Reha Assesmwnt anbietet. Aber ich gehe nicht 6 Wochen in so eine Maßnahme um herauszufinden welcher Beruf für mich infrage kommen würde, wenn ich weiß was ich möchte und das ich es gesundheitlich schaffe. Ausserdem habe ich grosse Angst, weil so viel Zeit vergeht und ich bin ausserdem zu alt um einen kompletten neuen Beruf zu erlernen, das würde mich zu sehr stressen. Keine Ahnung warum. Mir das so schwer gemacht wird und ein Steinweg ausgelegt wird:-(
Hallo Alexa, Assesmentcenter ist also die 'Arbeitserprobung', von der ich dachte, die sei bereits erfolgt. Nutzen Sie diese Chance! Denn damit haben Sie gleichzeitig die Möglichkeit, Ihre Belastungsfähigkeit auch auszutesten. Wesentlich umfangreicher, als in einer Reha, in der mal eine Stunde zwischendurch dafür eingeplant wird. Im Assessmentcenter haben Sie aber einen langen 'Arbeitstag' mit strukturiertem Plan. Und weitere Ansprechpartner, mit denen Sie ihren Wunsch, wieder in den alten Beruf einzusteigen, auch erörtern können. Und mit welchen aktualisierenden Schulungen und Einarbeitungen das möglich wäre. Gleichzeitig können Sie damit feststellen, ob sie wirklich wieder fit sind für einen langen Tag, der dann ja auch während einer Schulung und dann im Beruf wieder auf Sie zukommt. Die Alternative wäre für Sie sonst, dass sie einfach wieder in ihren alten Beruf einsteigen und die ganze LTA 'vergessen'. Sofern Sie einen Arbeitgeber finden, der Sie nach so langer 'Auszeit' nimmt. Wenn sie sich selbst schon zu alt finden, um etwas neues zu erlernen, stehen Sie sich aber selbst im Weg, denn auch in einer 'Weiterbildung/Auffrischung' müssten Sie ja erst einmal lernen. Also gehen Sie da Ganze Sache am Besten unbefangen und ohne unnötige Ängste an, machen Sie das Assessment und sprechen Sie gleichzeitig auch mit Ihren Ärzten. Oder Sie wenden sich an die Agentur für Arbeit, ob die eine Möglichkeit für Sie hat. Informieren dort schadet sicher nicht. Also ran an die Bulletten und einfach mal mutig sein! Die sechs Wochen würden Sie sonst wohl nur mit unnötigen und nervenaufreibenden Anwaltsterminen verbraten. Das andere aber kann Sie (mit Rückendeckung der Dozenten) vielleicht ja auch zu Ihrem Ziel führen. Viel Erfolg!
Daumen hoch, danke. Darf ich dich nochmal etwas fragen?
Siehe hieram 05.11.2020 | 23:34
Zitat von Alexa anzeigen
Alexa schrieb

Vielen Dank, das du dir die Mühe machst. Es wurde entschieden das ich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben soll, diese Tätigkeit war nicht mein eigentlicher erlernter Beruf.

Jetzt möchte ich wieder zurück in meinem elernten Beruf, den ich vor vielen Jahren nicht aisgesumdheitlichen Gründen aufgegeben habe. Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist sehr viel gesundheitsschädlicher für mich gewesen als der erlernte Beruf in den ich wieder einsteigen möchte.

Ich werde auch meine Ärzte hinzuziehen, aber da bin ich mir unsicher ob das ausreicht.

Mein Rehaberater hat keinen Einfluss ausser das ermir ständig das Reha Assesmwnt anbietet. Aber ich gehe nicht 6 Wochen in so eine Maßnahme um herauszufinden welcher Beruf für mich infrage kommen würde, wenn ich weiß was ich möchte und das ich es gesundheitlich schaffe.

Ausserdem habe ich grosse Angst, weil so viel Zeit vergeht und ich bin ausserdem zu alt um einen kompletten neuen Beruf zu erlernen, das würde mich zu sehr stressen. Keine Ahnung warum. Mir das so schwer gemacht wird und ein Steinweg ausgelegt wird:-([/quote]

Hallo Alexa,

Assesmentcenter ist also die 'Arbeitserprobung', von der ich dachte, die sei bereits erfolgt.

Nutzen Sie diese Chance! Denn damit haben Sie gleichzeitig die Möglichkeit, Ihre Belastungsfähigkeit auch auszutesten. Wesentlich umfangreicher, als in einer Reha, in der mal eine Stunde zwischendurch dafür eingeplant wird. Im Assessmentcenter haben Sie aber einen langen 'Arbeitstag' mit strukturiertem Plan. Und weitere Ansprechpartner, mit denen Sie ihren Wunsch, wieder in den alten Beruf einzusteigen, auch erörtern können. Und mit welchen aktualisierenden Schulungen und Einarbeitungen das möglich wäre.

Gleichzeitig können Sie damit feststellen, ob sie wirklich wieder fit sind für einen langen Tag, der dann ja auch während einer Schulung und dann im Beruf wieder auf Sie zukommt.

Die Alternative wäre für Sie sonst, dass sie einfach wieder in ihren alten Beruf einsteigen und die ganze LTA 'vergessen'. Sofern Sie einen Arbeitgeber finden, der Sie nach so langer 'Auszeit' nimmt. Wenn sie sich selbst schon zu alt finden, um etwas neues zu erlernen, stehen Sie sich aber selbst im Weg, denn auch in einer 'Weiterbildung/Auffrischung' müssten Sie ja erst einmal lernen.

Also gehen Sie da Ganze Sache am Besten unbefangen und ohne unnötige Ängste an, machen Sie das Assessment und sprechen Sie gleichzeitig auch mit Ihren Ärzten. Oder Sie wenden sich an die Agentur für Arbeit, ob die eine Möglichkeit für Sie hat. Informieren dort schadet sicher nicht.

Also ran an die Bulletten und einfach mal mutig sein! Die sechs Wochen würden Sie sonst wohl nur mit unnötigen und nervenaufreibenden Anwaltsterminen verbraten. Das andere aber kann Sie (mit Rückendeckung der Dozenten) vielleicht ja auch zu Ihrem Ziel führen.

Viel Erfolg!

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Daumen hoch, danke.

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