Hallo siehe hier,
es gab keine Arbeitserprobung, darum bin ich so irritiert und mein Rehabearter versteht selbst die Vorgehensweise oder Entscheidung vom ärztlichen Dienst nicht wirklich. Was soll ivh hier nivh weiter besprechen, wwil es.ist dadür. Im Prinzip hat er gar keinen Einfluss darauf.[/quote]
Hallo Alexa,
Sie hatten geschrieben, dass Ihnen eine LTA bewilligt wurde. Aber eine 'Weiterbildung' wurde abgelehnt.
Ohne Kenntnis Ihrer Unterlagen ist es schwer möglich, Ihnen dazu weiteres zu raten, als es vor Ort zu klären, also mit dem Rehafachberater.
'Aus dem Bauch heraus' erscheint es mir aber logisch, dass eine 'Weiterbildung' nicht bewilligt wird. Eine LTA, also Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wird üblicherweise angeboten, wenn dadurch eine gefährdete Erwerbsminderung verhindert/vermindert werden kann. Entweder, in dem am vorhandenen Arbeitsplatz geeignete Maßnahmen unterstützt werden, die den Arbeitsalltag erleichtern. Oder, wenn dies nicht möglich ist, auch durch Umschulung in einen anderen Arbeitsbereich, weil ja das, was man bisher gearbeitet hat, anscheinend zu Einschränkungen der Gesundheit und also zur Gefährdung der Erwerbsfähigkeit geführt hat.
Eine 'Weiterbildung' ist meist eine Höherqualifizierung in der bisherigen Tätigkeit. Und das wäre dann ja kontraproduktiv.
Da ich nicht weiß, welchen Beruf sie erlernt bzw. ausgeübt haben, dazu das Beispiel eines Automechanikers, der bisher angestellt gearbeitet hat.
Die Tätigkeiten dort haben dazu geführt, dass er schwere Rückenprobleme hat und deshalb nicht mehr länger als drei Stunden unter der Hebebühne das Fahrzeug über sich stehend reparieren kann. Nun möchte er eine 'Weiterbildung' machen zum Kfz-Meister, weil er sich davon Besserung verspricht.
Dies wird wohl eher nicht bewilligt werden, denn das ändert nichts daran, dass er dennoch auch selbst 'unterm Fahrzeug' arbeiten muss, was er ja nicht mehr kann.
Er könnte aber wohl eine 'Umschulung' bekommen, damit er mit dem digitalen Auftragssystem der Firma zukünftig die Reparaturaufträge der Firma überwiegend sitzend aufnehmen kann und selbst aber aus dem praktischen Werkstattbetrieb damit heraus ist.
Vielleicht aber wurde bei Ihnen jegliche Maßnahme abgelehnt und sie hatten sich nur unklar ausgedrückt?
Dann allerdings könnte es sinnvoll sein, sich - auch - noch von einem Anwalt beraten zu lassen.
Sollte es aber nur darum gehen 'was' sie als LTA anstreben, sollten Sie das mit Unterstützung des Rehafachberaters und ggfs. Ihrer Ärzte nochmals heraus finden und entsprechend begründen.
Achten Sie aber in beiden Fällen darauf, dass - falls notwendig -für einen Widerspruch Fristen eingehalten werden müssen.
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Vielen Dank, das du dir die Mühe machst. Es wurde entschieden das ich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben soll, diese Tätigkeit war nicht mein eigentlicher erlernter Beruf.
Jetzt möchte ich wieder zurück in meinem elernten Beruf, den ich vor vielen Jahren nicht aisgesumdheitlichen Gründen aufgegeben habe. Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist sehr viel gesundheitsschädlicher für mich gewesen als der erlernte Beruf in den ich wieder einsteigen möchte.
Ich werde auch meine Ärzte hinzuziehen, aber da bin ich mir unsicher ob das ausreicht.
Mein Rehaberater hat keinen Einfluss ausser das ermir ständig das Reha Assesmwnt anbietet. Aber ich gehe nicht 6 Wochen in so eine Maßnahme um herauszufinden welcher Beruf für mich infrage kommen würde, wenn ich weiß was ich möchte und das ich es gesundheitlich schaffe.
Ausserdem habe ich grosse Angst, weil so viel Zeit vergeht und ich bin ausserdem zu alt um einen kompletten neuen Beruf zu erlernen, das würde mich zu sehr stressen. Keine Ahnung warum. Mir das so schwer gemacht wird und ein Steinweg ausgelegt wird:-(