Hallo Leo,
die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit werden auch bei der Umwandlung berücksichtigt.
Bitte wenden Sie sich in Steuerfragen direkt an das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
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Hallo Leo,
die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit werden auch bei der Umwandlung berücksichtigt.
Bitte wenden Sie sich in Steuerfragen direkt an das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Wird er nicht. und außerdem erhöht sich seine Rente nicht. Null nada nothing - einmal im Leben passiert das nochmal und zwar beim Wechsel in eine Altersrente. Als ob dauernd neue Freibeträge für die Rente gebildet werden. Soweit kommt’s noch.Man kann nicht in eine weitere Altersrente wechseln.Das weiß ich. Und Leo auch :-) Er fragt aber explizit danach, ob dann der Freibetrag (wegen des Hinzuverdienstes) doch noch einmal neu berechnet wird, wenn es dann von der Altersrente wg. SB in die Altersrente wegen Alter geht. Da muss er dann wohl doch noch mal direkt beim Finanzamt nachfragen :-)
Es geht nicht in die Regelaltersrente.Man kann nicht in eine weitere Altersrente wechseln.Das weiß ich. Und Leo auch :-) wenn es dann von der Altersrente wg. SB in die Altersrente geht
Wenn das Weiterarbeiten eines SB-Rentners/vorgezogenen Altersrentners seine spätere Regelaltersrente nicht erhöht, dann ist es ja völlig überflüssig, dass die Hinzuverdienstgrenzen fallen sollen :-( Dann nehmen die Renter Ihre Rente mit lebenlangem Abschlag und lebenslangem Freibetrag und bleiben dann einfach lebenslang zuhause. So wird das dann aber nix mit 'Fachkräfte regenerieren' (Damit meine ich nun nicht speziell Leo, denn da wissen wir ja außerdem auch gar nicht, wie hoch seine EM-Rente jetzt schon ist und wie wenig dann durch einen Midijob noch reinkommt und ob das dann die Zurechnungszeit doch 'überschreiben' würde).Das weiß ich. Und Leo auch :-) Er fragt aber explizit danach, ob dann der Freibetrag (wegen des Hinzuverdienstes) doch noch einmal neu berechnet wird, wenn es dann von der Altersrente wg. SB in die Altersrente wegen Alter geht. Da muss er dann wohl doch noch mal direkt beim Finanzamt nachfragen :-)Wird er nicht. und außerdem erhöht sich seine Rente nicht. Null nada nothing - einmal im Leben passiert das nochmal und zwar beim Wechsel in eine Altersrente. Als ob dauernd neue Freibeträge für die Rente gebildet werden. Soweit kommt’s noch.
Ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere ist nicht möglich. Auch nicht von einer Altersrente für Schwerbehinderte in eine Regelaltersrente. Es geht nicht. Gar nicht. Ausnahme: Der „alte“ Rentenanspruch fällt komplett weg.Das weiß ich. Und Leo auch :-) wenn es dann von der Altersrente wg. SB in die Altersrente gehtEs geht nicht in die Regelaltersrente.
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