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Experten-Antwort

Weiterer Ablauf EMR Antrag - Deutungen

von Antragsteller06.09.2020 | 19:22
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe einen Antrag auf EM-Rente gestellt und daraufhin einige Wochen später Post aus Gera (DRV Bund) erhalten, mit der ich einen Fragebogen (R3212) für den AG zugeschickt bekam. Vier Wochen später erhielt ich nochmals eine Erinnerung an die Rücksendung, weil mein AG ein wenig länger brauchte mit dem Ausfüllen. Sechs Wochen später folgte die Information, dass man mich zum Gutachter schickt. Schreiben kam aus Berlin vom Team Rehabilitation. Termin war dann zwei Wochen später. Externer Gutachter. Drei Wochen danach hatte ich Post von meiner Krankenkasse, welche von mir Kopien haben wollte, bzgl meiner "Versorgungsbezüge" die ich beantragt hätte. Zum Hintergrund: Ich bekäme eine EMR aufgrund von Gehaltsumwandlung, zudem noch eine Betriebsrente. Beantragt habe ich jedoch nichts, weil ich ja noch keinen Bescheid der DRV Bund in den Händen halte und sich benannte Leistungsträger an das Verfahren/die Entscheidung der Rentenversicherung hängen und nicht separat prüfen. Leistungen würden dann auch rückwirkend fließen, eine Meldung an die KV automatisch erfolgen. Die telefonische Auskunft reichte meiner KV so erst einmal aus. Weitere 2 Wochen später kam nun ein Fragebogen (R3500-00) mit Fragen zu meinem Hinzuverdienst, wieder aus Gera. Habe ich am nächsten Tag an die DRV zurückgeschickt. Habe meine Arbeitszeit unabhängig von einer Rente bereits auf 50 % reduziert, weil es gesundheitlich nicht anders geht. 1. Lässt sich hieran irgendwie erkennen, ob das Verfahren, läuft nun knapp sieben Monate, kurz vor dem Abschluss steht? 2. Kann ich vorsichtig darauf hoffen, dass ich eine Rente zugesprochen bekommen könnte? 3. Wird eine Art "Günstigerprüfung" vorgenommen - volle gegen teilweise Erwerbsminderung? Meine Frage zielt darauf ab, dass mein Arbeitsverhältnis bei einer vollen EM-Rente ruhen würde, bei einer unbefristeten sogar aufgelöst würde. Letztgenannten Fall würde ich gern vermeiden. Erstgenannten finde ich auch irgendwie nicht toll. Zudem ist lt. dem Rechner zum Hinzuverdienst auf der Seite der DRV eine teilweise Erwerbsminderung in der Auszahlung höher, als bei einer vollen Erwerbsminderung bei meinem Hinzuverdienst. Bei aller Krankheit fühle ich mich mit meinen 50 % Arbeitszeit, was vier Stunden am Tag entspricht, gerade noch richtig belastet. Hatte ich im Antrag aber auch schon so angegeben (frei formuliert) 4. Müsste/sollte/könnte/ ich in Widerspruch gehen, falls der, aus meiner Sicht, Worst Case eintrifft (volle Erwerbsminderungsrente, wohlmöglich noch unbefristet - mit den unter 3. genannten für mich unangenehmen Konsequenzen)? Hätte dies direkte Auswirkungen auf eine erst einmal zugesprochene Leistung? Wie unproblematisch wäre es eine voll in eine teilweise Erwerbsminderungsrente umzudeuten? Diese Fragen beschäftigen mich irgendwie schon sehr. Ich habe lange überlegt, bevor ich diese hier platziert habe und glaube mir Mühe gegeben zu haben, zu fragen. Ggf. ist einiges hypothetisch. Ggf. gibt es aber auch Valides zur Antwort. Insbesondere auf die 2. Frage gibt es hier im Forum immer wieder gegensätzliche/widersprüchliche Aussage, selbst durch die/den Expertin/Experten. Ich freue mich sehr auf Eure/Ihre Antworten. Lieben Dank und einen schönen Sonntagabend vom Antragsteller PS: Es hat seinen Grund, warum ich nicht beim Sachbearbeiter der DRV anrufe. Ggf. hängt es mit meiner Erkrankung zusammen, dass mir bestimmte Dinge einfach schwerer fallen, als anderen. Jeder Jeck ist anders... ;-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

nähere Angaben zum Sachverhalt kann ihnen nur die zuständige Sachbearbeitung geben. Wenden sie sich doch schriftlich oder per E-Mail (drv@drv-bund.de) zur Klärung ihrer Fragen an die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Arthuram 06.09.2020 | 21:12
Mehrere Szenarien sind denkbar. Sie sind voll erwerbsgemindert,befristet oder auf Dauer. Dann ist der Zuverdienst zeitlich und montär beschränkt. Möglich ist aber auch volle Arbeitszeit und erheblicher Zuverdienst und eine ruhende Rente für den Fall, dass die Ewm eindeutig besteht und bestehen bleibt. Sie erhalten eine Teilrente, auch hier sind Befristung und auf Dauer möglich. In dem Fall erhalten Sie persönliche Zuverdienstgrenzen und können noch über 3 Stunden erwerbstätig sein. Sie sind teilweise erwerbsgemindert und erhalten eine Voll Rente, weil Sie keine Teilzeitstelle haben und der Arbeitsmarkt keine hergibt. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein und was jeweils welche Rentenform für Ihr Arbeitsverhältnis bedeutet, haben Sie schon richtig herausgefunden. Mitunter wird auch eine Reha vorgeschaltet, wenn sich die Ewm dadurch beheben oder abwenden lässt. Vielleicht findet sich jemand, der anhand Ihrer Angaben schon mehr herauslesen kann. Die RV wird Ihnen schon irgendwas von all dem genannten bescheiden. Ungünstigsten Fall, Sie sind gar nicht erwerbsgemindert!
Kein Hellseheram 06.09.2020 | 21:54
Hätte, könnte, sollte. Warten Sie doch erstmal ab. Alles andere ist doch Spekulation und hilft Ihnen nicht weiter.
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