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Experten-Antwort

Wenn man Reha will = EMR beantragen?

von Susanne15.07.2021 | 19:34
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35 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ein besonderer Volljurist, er hat die Befähigung zum Richteramt, gab mir folgenden Tipp: Wenn man sicher gehen will, dass es mit der Reha klappt, soll man die EMR beantragen. Dann klappt es auch mit der Reha, da Reha vor EMR gilt. Können das, die Volljuristen der DRV bitte bestätigen, ob ich richtig beraten wurde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne,

Ihr Volljurist hat Recht, dass es den Grundsatz der „Reha vor Rente“ in der Deutschen Rentenversicherung gibt, um zu vermeiden, dass ein Arbeitsleben zu früh endet und die hohen Kosten einer zu zahlenden Rente entstehen.

Aber die Aussage „Wenn man sicher gehen will, dass es mit der Reha klappt, soll man die EMR beantragen. Dann klappt es auch mit der Reha, da Reha vor EMR gilt.“ Ist so nicht richtig.

Bei dem EMR-Antrag kann sowohl heraus kommen, dass Sie eine EMR, eine Reha oder gar nichts bekommen. Es besteht also keine Garantie, dass Sie bei abgelehntem EMR-Antrag direkt eine Reha angeboten bekommen. Hierüber entscheidet schlussendlich der Arzt der Rentenversicherung, denn es kommt auf Ihren Gesundheitszustand an. Wenn es Ihr Ziel ist, so bald wie möglich Gewissheit darüber zu haben, ob Sie in eine Reha gehen können oder nicht, sollten Sie auch AUF JEDEN FALL diese beantragen, da ein EMR-Verfahren sich, wie User „frantic“ geschrieben hat, sehr lange hinziehen kann. Da sind Sie mit dem direkten Wege besser beraten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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34 Antworten

Janaam 15.07.2021 | 19:48
EMR ohne Reha bekommen. Davor 3 x Reha nach Rehaantrag.
KSCam 15.07.2021 | 19:58
Denken Sie bitte mal in Ruhe über das nach was Ihnen dieser Volljurist (angeblich) gesagt hat! Das hieße ja dass ein kerngesunder Mensch aus Jux und Tollerei eine EM Rente beantragen könnte und der wird dann von der DRV in Reha geschickt obwohl ihm nichts fehlt? Daran glauben Sie doch selbst nicht. Wer eine Reha benötigt soll die Reha beantragen und wer sich für einen Rentenfall hält soll Rente beantragen. So machen das denkende Mensche mit gesundem Menschenverstand. Sie sehe dass es auch unter den Volljuristen sogenannte Flachpfeifen gibt oder meinetwegen auch Vollidio...
franticam 15.07.2021 | 20:03
Der Grundsatz Reha vor Rente bedeutet nicht, dass eine Reha eine zwingende Voraussetzung für eine EMR ist. In der EMR FB-Grauppe sind Mitglieder, die EMR ohne vorherige Rente bekommen haben, aber auch welche, denen EMR ohne ein "Rentenangebot" der DRV abgelehnt wurde. Ich arbeitete in einer Anwaltskanzlei und kann das aus der Kanzleipraxis ebenfalls bestätigen. Und ich selbst war ebenfalls nie zur Reha. Eine Statistik hierfür gibt es sicher nicht. Eigentlich kenne ich es überwiegend so, dass nach erfolgter Reha das Reha-Antragsdatum als Leistungsfall für eine EMR genommen wird. Aber auch dazu gibt es keine Statistik. Ein Richter sieht übrigens (noch mehr als ein Volljurist) lediglich die strittigen Fälle, die auf seinem Tisch landen. Über die Anträge, die genehmigt werden, hat er keine Information. Übrigens kann sich ein EMR-Verfahren über Monate hin ziehen. Bei mir waren es 1 1/2 Jahre. Ob sich dieser "Umweg" eine Reha genehmigt zu bekommen lohnt, bezweifle ich.
KSCam 15.07.2021 | 21:11
Liebe Susanne, in Ihrem ersten Beitrag haben Sie nichts von Reha vor Rente geschrieben sondern nur gesagt dass man Rente beantragen soll um eine Reha zu bekommen. Das ist sprachlich etwas ganz anderes. Ob Sioe "Ihr besonderer Volljurist" angelogen hat müssen Sie beurteilen, wer soll das wissen? Vielleicht haben Sie ihn auch nur falsch verstanden. 3) Ich habe mich mit keinem Wort als Volljurist bezeichnet, so gesehen muss ich auch nicht den Ton eines Volljuristen an den Tag legen (was immer das sein soll)??? Texte lesen und auch verstehen ist wohl nicht so ganz leicht.
Uschiam 15.07.2021 | 20:48
Denken Sie bitte mal in Ruhe über das nach was Ihnen dieser Volljurist (angeblich) gesagt hat! Das hieße ja dass ein kerngesunder Mensch aus Jux und Tollerei eine EM Rente beantragen könnte und der wird dann von der DRV in Reha geschickt obwohl ihm nichts fehlt? Daran glauben Sie doch selbst nicht. Wer eine Reha benötigt soll die Reha beantragen und wer sich für einen Rentenfall hält soll Rente beantragen. So machen das denkende Mensche mit gesundem Menschenverstand. Sie sehe dass es auch unter den Volljuristen sogenannte Flachpfeifen gibt oder meinetwegen auch Vollidio...
Also hat mich der Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt angelogen, da Reha vor EMR nicht gilt?? An sonsten finde ich Ihren Tonfall, für einen Volljuristen, mehr als unverschämt.
Reha vor Rente gilt, bedeutet aber nicht, dass jedem Rentenantrag auch immer eine Reha vorgeschaltet wird. Es bedeutet vielmeht, daß bevor eine Rente gewährt wird zu schauen ist, ob sich durch eine Reha die Erwerbsminderung abgewendet werden kann. Die RV kann Ihrem Antrag entsprechen und Rente gewähren, Sie zu einer Reha schicken oder aber auch beides ablehnen.
Na klaram 15.07.2021 | 21:50
Zitat von Susanne anzeigenausblenden
Liebe Susanne, in Ihrem ersten Beitrag haben Sie nichts von Reha vor Rente geschrieben sondern nur gesagt dass man Rente beantragen soll um eine Reha zu bekommen. 3) Ich habe mich mit keinem Wort als Volljurist bezeichnet, so gesehen muss ich auch nicht den Ton eines Volljuristen an den Tag legen (was immer das sein soll)??? Texte lesen und auch verstehen ist wohl nicht so ganz leicht.
Ich habe sehr wohl in meinem Beitrag "Reha vor Rente" geschrieben. Zitat aus meinem ersten Beitrag: "Wenn man sicher gehen will, dass es mit der Reha klappt, soll man die EMR beantragen. Dann klappt es auch mit der Reha, !!! da Reha vor EMR gilt. !!!" Texte lesen und auch verstehen ist wohl nicht so ganz leicht FÜR SIE!? Weiteres Zitat aus meinem ersten Beitrag: "Können das, die Volljuristen der DRV bitte bestätigen, ob ich richtig beraten wurde?" Mit Ihrer Antwort haben Sie den Eindruck erweckt, ein Volljurist zu sein.
Ihr Jurist war wohl ziemlich voll, als er Ihnen das gesagt hat, oder?
Susanneam 15.07.2021 | 21:44
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ich habe sehr wohl in meinem Beitrag "Reha vor Rente" geschrieben. Zitat aus meinem ersten Beitrag: "Wenn man sicher gehen will, dass es mit der Reha klappt, soll man die EMR beantragen. Dann klappt es auch mit der Reha, !!! da Reha vor EMR gilt. !!!" Texte lesen und auch verstehen ist wohl nicht so ganz leicht FÜR SIE!? Weiteres Zitat aus meinem ersten Beitrag: "Können das, die Volljuristen der DRV bitte bestätigen, ob ich richtig beraten wurde?" Mit Ihrer Antwort haben Sie den Eindruck erweckt, ein Volljurist zu sein.
KSCam 15.07.2021 | 21:52
...aber Reha vor Rente heißt nicht dass frau dann wenn sie eine Reha will eine Rente beantragen soll...aber das erklärt Ihnen am besten Ihr hauseigener Volljurist. Grins. PS 1): Sie haben zwar nach der Meinung von Volljuristen gefragt aber auch das heißt nicht dass jeder der hier antwortet ein Volljurist ist. Welchen Eindruck Sie haben ist wiederum egal. PS 2: Auch die Antwortenden Experten der DRV sind in aller Regel keine Volljuristen..... PS 3: schönen Abend noch
Lllam 15.07.2021 | 21:43
Leute der Troll hat Ferien und ist zuhause.
Hintergrundam 15.07.2021 | 21:59
Allein schon die Bezeichnung „ein besonderer Volljurist“ ist schon lächerlich. Was soll denn das sein? Wenn er denn wirklich so „besonders“ wäre, hätte er Ihnen auch den Grundsatz Reha vor Rente genau erklären können. So lässt er nur einen Spruch los und Sie versinken in Demut. Ziemlich naiv!
Susanneam 15.07.2021 | 22:09
Zitat von Na klar anzeigenausblenden
Ich habe sehr wohl in meinem Beitrag "Reha vor Rente" geschrieben. Zitat aus meinem ersten Beitrag: "Wenn man sicher gehen will, dass es mit der Reha klappt, soll man die EMR beantragen. Dann klappt es auch mit der Reha, !!! da Reha vor EMR gilt. !!!" Texte lesen und auch verstehen ist wohl nicht so ganz leicht FÜR SIE!? Weiteres Zitat aus meinem ersten Beitrag: "Können das, die Volljuristen der DRV bitte bestätigen, ob ich richtig beraten wurde?" Mit Ihrer Antwort haben Sie den Eindruck erweckt, ein Volljurist zu sein.
Ihr Jurist war wohl ziemlich voll, als er Ihnen das gesagt hat, oder?
Was für eine unverschämte Unterstellung und das in einem EXPERTENFORUM! Ich vermute eher, Sie sind dem Alkohol massiv verfallen. Jetzt weiss ich auch warum, 50% aller EMR-Anträge (laut Info von meinem Volljuristen) abgelehnt werden.
KSCam 15.07.2021 | 22:55
Diese Antwort zeigt deutlich dass Sie den Aufbau dieses Forums nicht verstanden haben. Bisher hat nämlich kein einziger "DRV Experte" geantwortet. Auch kein Wunder, die antworten nämlich normalerweise nicht nachts um 11 sondern zu den normalen Büroarbeitszeiten von 8 bis 17 Uhr! Die Expertenantwort erkennen Sie übrigens an der "Krone" und an dem rot geschriebenen Name Experte. In dieser Frageserien waren die Antwortenden Menschen die aus freien Stücken antworten - manche davon DRV Mitarbeiter, manche nicht. Vergessen Sie das Qualitätsmerkmal Volljurist. Ein Jurist kann mit seiner Antwort hier total falsch liegen, wenn Ihr Frisör hier antworten würde wäre seine Antwort vielleicht richtig. Und wäre der zitierte Voljurist im Fachgebiet Verkehrsrecht tätig, könnte sein dass er von Rentenrecht weniger Ahnung hat als Ihr Metzger? Wer weiß? Sie poltern hier rum wenn Sie keine Wunschantwort bekommen, wundern sich aber über manche Antworten - wie es in den Wald hineinruft, so ruft es in der Regel auch heraus.
Susanneam 15.07.2021 | 22:48
Zitat von Schade anzeigenausblenden
DANKE für Ihre seriöse Erklärung mit der "Expertenantwort"! Das war mir so nicht klar. Schönen Abend noch.
???am 15.07.2021 | 22:58
Zitat von Susanne anzeigenausblenden
Liebe Susanne, in Ihrem ersten Beitrag haben Sie nichts von Reha vor Rente geschrieben sondern nur gesagt dass man Rente beantragen soll um eine Reha zu bekommen. 3) Ich habe mich mit keinem Wort als Volljurist bezeichnet, so gesehen muss ich auch nicht den Ton eines Volljuristen an den Tag legen (was immer das sein soll)??? Texte lesen und auch verstehen ist wohl nicht so ganz leicht.
Ich habe sehr wohl in meinem Beitrag "Reha vor Rente" geschrieben. Zitat aus meinem ersten Beitrag: "Wenn man sicher gehen will, dass es mit der Reha klappt, soll man die EMR beantragen. Dann klappt es auch mit der Reha, !!! da Reha vor EMR gilt. !!!" Texte lesen und auch verstehen ist wohl nicht so ganz leicht FÜR SIE!? Weiteres Zitat aus meinem ersten Beitrag: "Können das, die Volljuristen der DRV bitte bestätigen, ob ich richtig beraten wurde?" Mit Ihrer Antwort haben Sie den Eindruck erweckt, ein Volljurist zu sein.
Ihr Jurist war wohl ziemlich voll, als er Ihnen das gesagt hat, oder?
Was für eine unverschämte Unterstellung und das in einem EXPERTENFORUM! Ich vermute eher, Sie sind dem Alkohol massiv verfallen. Jetzt weiss ich auch warum, 50% aller EMR-Anträge (laut Info von meinem Volljuristen) abgelehnt werden.
Wenn sie doch eine so hohe Meinung von ihrem besonderen Volljuristen - nicht zu vergessen mit Befähigung zum Richteramt - haben, weshalb fragen Sie hier überhaupt? Dann stellen sie doch einen Rentenantrag.
Schadeam 15.07.2021 | 22:35
Das ist ein offenes Forum, da kann zunächst mal jeder fragen und antworten. Auf beiden Seiten kommt da manchmal viel "Müll" (was dieser Themenkomplex wieder mal eindrucksvoll beweist). Der eingeteilte Experte wird morgen antworten, diese Antwort ist deutlich als "Expertenantwort" gekennzeichnet und das ist die offizielle Antwort des morgen eingeteilten DRV Mitarbeiter, der/die wohl nur in den allerseltensten Fällen eine volle juristische Ausbildung hat (kann sein - muss nicht, viele DRV Mitarbeiter können sehr gut auch ohne Jurastudium in Rentenfragen antworten. Praktiker halt, die die Praxis der DRV und die Rentengesetze gut kennen. Der/die Experte/in wird Ihnen morgen sagen dass "Reha vor Rente" bedeutet, dass es sehr wohl Fälle gibt bei denen bevor eine Rente bewilligt wird eine Reha vorgeschoben wird - es könnte ja sein dass die Reha hilft die Rente zu vermeiden. Es ist aber beileibe nicht so, dass es sinnvoll ist eine Rente zu beantragen wenn Sie eigentlich eine Reha wollen - so konnte man Ihre Frage verstehen, das wäre aber schon rein verwaltungsmäßig Quatsch. Denken Sie auch daran dass es vielerlei Fallgestaltungen gibt und oft nicht nur die eine richtige Lösung - das Leben wäre so einfach wenn es nur schwarz oder weiß, bzw. richtig oder falsch gäbe. Auf jeden Fall ist Ihre Fragestellung "komisch rübergekommen" und eigentlich brauchen Sie sich nicht wundern wenn einiges "kritisch oder ironisch kommentiert" wird.
Hintergrundam 16.07.2021 | 06:20
Vielleicht erklären Sie dem Forum mal den Unterschied zwischen einem Juristen und Ihrem angeblich so „besonderen Volljuristen“ und warum dieser dann nicht in der Lage ist, Ihnen die Begrifflichkeit „Reha vor Rente“ vernünftig zu erklären (was jeder Hobbyexperte hier besser konnte). So ein Kenner der rentenrechtlichen Materie scheint dieser ja dann doch nicht zu sein. Eventuell kann man Sie dann auch ernst nehmen. So wirken Sie eher wie ein bewusst wirkender Forentroll!
Trixiam 17.07.2021 | 16:04
Tipp: Stellen Sie am besten zwei Anträge. Einen schnellen Reha-Antrag wie vom Expertenteam empfohlen. Und einen Tag später einen EMR-Antrag. Falls der schnelle Reha-Antrag abgelehnt wird, haben Sie eine sehr hohe Chance, dass Sie über den EMR-Antrag doch noch eine Reha erhalten. Weil, das kommt für die DRV sehr viel billiger, als jahrelang EMR zu bezahlen.
Na klaram 17.07.2021 | 18:18
Zitat von Trixi anzeigenausblenden
Hallo, ein besonderer Volljurist, er hat die Befähigung zum Richteramt, gab mir folgenden Tipp: Wenn man sicher gehen will, dass es mit der Reha klappt, soll man die EMR beantragen. Dann klappt es auch mit der Reha, da Reha vor EMR gilt.
Tipp: Stellen Sie am besten zwei Anträge. Einen schnellen Reha-Antrag wie vom Expertenteam empfohlen. Und einen Tag später einen EMR-Antrag. Falls der schnelle Reha-Antrag abgelehnt wird, haben Sie eine sehr hohe Chance, dass Sie über den EMR-Antrag doch noch eine Reha erhalten. Weil, das kommt für die DRV sehr viel billiger, als jahrelang EMR zu bezahlen.
Bei diesem Tipp merkt man wieder, dass hier jeder Unwissende antworten kann und glaubt bei der Rentenversicherung würde man derartige „Spielchen“ nicht durchschauen.
Na sicher docham 17.07.2021 | 18:39
Zitat von Na klar anzeigenausblenden
Tipp: Stellen Sie am besten zwei Anträge. Einen schnellen Reha-Antrag wie vom Expertenteam empfohlen. Und einen Tag später einen EMR-Antrag. Falls der schnelle Reha-Antrag abgelehnt wird, haben Sie eine sehr hohe Chance, dass Sie über den EMR-Antrag doch noch eine Reha erhalten. Weil, das kommt für die DRV sehr viel billiger, als jahrelang EMR zu bezahlen.
Bei diesem Tipp merkt man wieder, dass hier jeder Unwissende antworten kann und glaubt bei der Rentenversicherung würde man derartige „Spielchen“ nicht durchschauen.
Wo ist es denn verboten zwei Anträge zu stellen? Gesetzesgrundlage?? Sie "Schlaumeier"
KSCam 17.07.2021 | 19:58
Verboten ist das nicht, jedoch m.E. relativ sinnfrei und sehr bürokratisch. Wäre ich der Sachbearbeiter der die beiden Anträge an 2 Tagen hintereinander bekommt würde ich den "lieben Kunden" zunächst folgendes fragen: "wollen Sie nun eine Rente weil Sie nicht mehr arbeiten können oder streben Sie eine Reha an die Ihre Erwerbsfähigkeit verbessern und erhalt soll, welchen Ihrer Anträge soll ich eigentlich primär bearbeiten?". Spannend welche Antwort dann kommt.......
franticam 17.07.2021 | 19:55
Erfahrungswert aus langjähriger Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei: Ein EMR-Antrag wird so lange nicht bearbeitet (ruht), bis die Reha-Abteilung über den Reha-Antrag entschieden hat. Sollte die Reha genehmigt werden, wird der EMR-Antrag so lange nicht bearbeitet, bis die Reha beendet ist und ein Bericht samt sozialmedizinischer Prognose vorliegt. Sollte der Reha-Antrag abgelehnt werden, sieht der Arzt den (bildlich gesprochenen) "Stempel [Abgelehnt]" auf der Akte und wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Reha vorschlagen. Denn die Reha-Abteilung stellt entweder fest -nicht notwendig- oder aber -zu krank, keine Besserung in Sicht-, entsprechend niedrig bzw. hoch sind die Chancen einer EMR. Und die Chancen auf eine EMR-Antrags-Reha sinken (meiner Erfahrung nach) gegen Null.
??am 18.07.2021 | 00:40
Verboten ist das nicht, jedoch m.E. relativ sinnfrei und sehr bürokratisch. Wäre ich der Sachbearbeiter der die beiden Anträge an 2 Tagen hintereinander bekommt würde ich den "lieben Kunden" zunächst folgendes fragen: "wollen Sie nun eine Rente weil Sie nicht mehr arbeiten können oder streben Sie eine Reha an die Ihre Erwerbsfähigkeit verbessern und erhalt soll, welchen Ihrer Anträge soll ich eigentlich primär bearbeiten?". Spannend welche Antwort dann kommt.......
...insgesamt sehr amüsant die Beiträge - mein nur angestellter Schredder auf Mindestlohnbasis (links an der Wand angestellt) wüsste die Antwort ;-) Gruß w.
Arbeitest du in Stralsund und lässt die Anträge verschwinden?
KSCam 18.07.2021 | 12:55
Was in "Stralsund abgeht" müssen Sie dort fragen oder die DRV Bund, die jedoch hier im Forum nicht mitmacht. Dem Vernehmen nach sind bei der DRV Bund seit einer Woche die Programme zur Grundrente wohl eingespielt und seither ist es EDV technisch wohl nicht einfacher geworden....aber Insiderwissen könnte nur ein DRV Bund MA haben sofern der sich hobbymäßig hier im Forum tummeln würde.....als MA eines Regionalträger hört man da lediglich so einiges... Bei den Regionalträgern könnte die Programmeinspielung am WE erfolgt sein, spannend was da morgen früh geht oder eben nicht mehr geht.
Loniam 18.07.2021 | 15:54
Ihr Volljurist täuscht sich. Ich bekam EMR ohne Reha und viele andere auch. Der Tipp ist für den Papierkorb.
Berndam 18.07.2021 | 21:14
Danke @KSC!
KSCam 18.07.2021 | 19:08
Ja, in Gera und Stralsund befinden sich Dienststellen der DRV Bund.
Catzoam 18.07.2021 | 22:19
Verboten ist das nicht, jedoch m.E. relativ sinnfrei und sehr bürokratisch. Wäre ich der Sachbearbeiter der die beiden Anträge an 2 Tagen hintereinander bekommt würde ich den "lieben Kunden" zunächst folgendes fragen: "wollen Sie nun eine Rente weil Sie nicht mehr arbeiten können oder streben Sie eine Reha an die Ihre Erwerbsfähigkeit verbessern und erhalt soll, welchen Ihrer Anträge soll ich eigentlich primär bearbeiten?". Spannend welche Antwort dann kommt.......
...insgesamt sehr amüsant die Beiträge - mein nur angestellter Schredder auf Mindestlohnbasis (links an der Wand angestellt) wüsste die Antwort ;-) Gruß w.
Sie vernichten doch bestimmt nicht die Anträge als DRV-Mitarbeiter, oder doch?
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