Hallo Susanne,
Ihr Volljurist hat Recht, dass es den Grundsatz der „Reha vor Rente“ in der Deutschen Rentenversicherung gibt, um zu vermeiden, dass ein Arbeitsleben zu früh endet und die hohen Kosten einer zu zahlenden Rente entstehen.
Aber die Aussage „Wenn man sicher gehen will, dass es mit der Reha klappt, soll man die EMR beantragen. Dann klappt es auch mit der Reha, da Reha vor EMR gilt.“ Ist so nicht richtig.
Bei dem EMR-Antrag kann sowohl heraus kommen, dass Sie eine EMR, eine Reha oder gar nichts bekommen. Es besteht also keine Garantie, dass Sie bei abgelehntem EMR-Antrag direkt eine Reha angeboten bekommen. Hierüber entscheidet schlussendlich der Arzt der Rentenversicherung, denn es kommt auf Ihren Gesundheitszustand an. Wenn es Ihr Ziel ist, so bald wie möglich Gewissheit darüber zu haben, ob Sie in eine Reha gehen können oder nicht, sollten Sie auch AUF JEDEN FALL diese beantragen, da ein EMR-Verfahren sich, wie User „frantic“ geschrieben hat, sehr lange hinziehen kann. Da sind Sie mit dem direkten Wege besser beraten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung