Hallo,
wenn im Bemessungsraum (letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeit vor Beginn der Reha) Kurzarbeitergeld bezogen wurde, besteht für die Dauer der medizinischen Reha grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld. Übergangsgeld wird auf Antrag vom Rentenversicherungsträger gewährt. Bei weiteren Fragen wenden sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger.