Hallo TimoWAF,
wegen der dauerhaften Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist gerade für diesen Personenkreis gedacht. Menschen, die in einer WfbM tätig sind, gelten dem Grunde nach als voll erwerbsgemindert. Das heißt die Rente kann neben der geschützten Tätigkeit in einer Werkstatt weiter bezogen werden.
Das durch die Arbeit in der WfbM erzielte Entgelt wird auch nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Für die Tätigkeit in der WfbM letztlich werden sogar Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, die den späteren Altersrentenanspruch erhöhen können.
Zu den Auswirkungen auf die private BU-Versicherung kann ich im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung jedoch keine Aussage treffen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt an das entsprechende Versicherungsunternehmen wenden.