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Experten-Antwort

Widerspruchsbegründung im Widerspruch gegen Rentenbescheid

von Jana10.11.2022 | 11:30
462 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Erwerbsminderungdrente wegen voller Erwerbsminderung beantragt. Bewilligt wurde mir jedoch nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Jetzt möchte ich dagegen Widerspruch einlegen.Ist es möglich, erst einmal nur den Widerspruch rein formal ohne Begründung zur Fristwahrung einzulegen? Oder muß ich den Widerspruch gleich richtig begründen? Oder kann ich die Widerspruchsbegründung in einem weiteren Schreiben nachreichen? Danke um voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jana,

den Ausführungen von "Abschläge" schließen wir uns an.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Abschlägeam 10.11.2022 | 11:35
Hallo Jana, ja, Sie können zunächst einen Widerspruch fristwahrend einlegen und dann die Begründung nachreichen (zeitnah, also so schnell, wie Sie es ohne unnötige Verzögerungen Ihrerseits schaffen, notwendige Unterlagen noch zusammenzutragen und dann die Begründung zu formulieren/sich dabei evtl. lassen). Viel Erfolg!
Janaam 10.11.2022 | 12:37
Vielen Dank !!!
Deutsche Rentenversicherung
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