Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Erwerbsminderungdrente wegen voller Erwerbsminderung beantragt. Bewilligt wurde mir jedoch nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Jetzt möchte ich dagegen Widerspruch einlegen.Ist es möglich, erst einmal nur den Widerspruch rein formal ohne Begründung zur Fristwahrung einzulegen? Oder muß ich den Widerspruch gleich richtig begründen? Oder kann ich die Widerspruchsbegründung in einem weiteren Schreiben nachreichen? Danke um voraus.
10.11.2022, 11:30
von
Jana
10.11.2022, 11:35
von
Abschläge
Hallo Jana,
ja, Sie können zunächst einen Widerspruch fristwahrend einlegen und dann die Begründung nachreichen (zeitnah, also so schnell, wie Sie es ohne unnötige Verzögerungen Ihrerseits schaffen, notwendige Unterlagen noch zusammenzutragen und dann die Begründung zu formulieren/sich dabei evtl. lassen).
Viel Erfolg!
10.11.2022, 11:37
Experten-Antwort
10.11.2022, 12:37
von
Jana
Vielen Dank !!!