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Experten-Antwort

Wie bewerben für Minijob bei Arbeitsmarktrente?

von Hansi02.10.2020 | 08:59
528 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Auch ich beziehe schon seit 10 Jahren eine Arbeitsmarktrente. Hatte bisher keinen Neben/Minijob. Nur die Rente. Jetzt möchte ich jedoch einen ganz kleinen Minijob annehmen. 6 Stunden verteilt auf die Woche. Lt. Arzt, wäre das sogar gut für mich. Rententräger wird auch nix sagen, sagen die. Aber wie soll ich mich bewerben? Was soll ich angeben, was ich aktuell arbeite etc. Gebe ich an "Erwerbsminderungsrentner", bekomme ich -habe ich schon mal so gemacht- den Job nie. Oder soll ich angeben bei aktueller Job "Selbstständig"? Da mir mein Handicap nicht ansieht, würde ich im Vorstellungsgepräch sicher genommen. Aber sobald ich eine schriftliche Bewerbung abgeben muß, wird es brenzlich... Merkt der Arbeitgeben, dass ich in EM-Rente bin? Ehrlichkeit heisst, kein Nebenjob! Schwindeln, evtl. aufzufliegen?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Hansi,

leider kann Ihnen in diesem Forum nicht gesagt werden, wie Sie sich verhalten sollen.

Sie haben geschrieben, dass man Ihnen Ihr Handicap nicht ansieht. Falls eventuell ein Vorstellungsgespräch ansteht, ist zu überlegen, ob Sie offen gegenüber dem Arbeitgeber sind oder nicht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich habe in diesem Thread polemische Einträge gelöscht, bitte um Verständnis und wünsche ein schönen Sonntag.

Viele Grüße

Ihr Admin

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6 Antworten

Wahrheitam 02.10.2020 | 11:25
Sie erwarten von einem Rentenforum Antworten bezüglich Ihrer Bewerbungsstrategie? Das ist einfach nur absurd. So etwas müssen Sie schon selbst entscheiden. Tipp: Auf Dauer fährt man mit der Wahrheit besser!
Hassoam 02.10.2020 | 15:06
Man könnte bei der Frage nach der derzeitigen Tätigkeit auch einfach"nicht berufstätig"schreiben. Sollte näher nachgefragt werden, sollte die Berentung schon erwähnt werden, gleichsam mit dem Hinweis, dass stundenweise Arbeit durchaus kein Problem darstellt.
Peter T. am 02.10.2020 | 14:32
Sie sind doch rechtlich gesehen nur teilweise Erwerbsgemindert. Also können Sie doch bis unter 6 Stunden arbeiten. Warum sollte der AG sie immer gleich ablehnen? Diese 6 Stunden könnten Sie selbst mit voller EM leisten, wenn es täglich unter 3 bleiben. Seien Sie ehrlich und vermitteln Sie dem AG, sie werden die paar Stunden schaffen. Falls Sie eine Schwerbehinderung haben, wäre es auch noch gut... Viel Erfolg.
KSCam 03.10.2020 | 09:16
lieber Hansi, Ihre Meinung steht Ihnen zu und die nimmt Ihnen keiner. Aber wie Sie auf die Idee kommen dass Ihnen DRV Mitarbeiter (und die antworten hier im Forum als Experten) Bewerbungstipps geben oder Ihnen gar raten, dass Sie velleicht unehrlich gegenüber einem neuen Arbeitgeber sein sollen, das erschließt sich mir nicht ganz. Da gibt es doch wirklich andere Quellen sich zu informieren, meine Sie nicht ? Oder fragen Sie etwa Ihren Frisör wie man Wurst herstellt und sind dann "angefressen" wenn Sie keine "gescheite Antwort" auf Ihre Frage erhalten? Fazit: es gibt im Forum jede Menge komische (unangebrachte) Antworten, aber eben auch jede Menge komische (unangebrachte)Fragen.
Franzam 03.10.2020 | 15:21
In Ihrem Fall wird der potentielle AG die Erwerbsminderung wohl herausbekommen, da es sich nicht nur um körperliche, sondern auch geistige Defizite zu handeln scheint. Unter Umständen müssten Sie auch plausibel erklären können, warum Sie nur unter 3 Stunden (eigentlich dürften Sie sogar Teilzeit mit Teilrente) arbeiten können!
W°lfgangam 03.10.2020 | 17:31
Hallo Hansi, wie wäre es einfach: beschäftigungslos von xx.yy.zzzz - xx.yy.zzzz, trifft es rein neutral am ehesten. Oder Hausmann (<- gibt auch Nachfragen, was die Hausmännin gemacht hat und Sie/warum nicht ;-)) "Merkt der Arbeitgeben, dass ich in EM-Rente bin? Ehrlichkeit heisst, kein Nebenjob!" Ehrlich ist, beim Vorstellungsgespräch darauf einzugehen, sofern die 'Sympathiewerte' gegenseitig stimmen und das dann nachgefragt wird. Für 'nur' einen Minijob dürfte das/Ihre Einschränkung, ziemlich belanglos sein ...ansonsten ist es eh der falsche Arbeitgeber, der für ein paar lausige Std. + Mindestlohn darauf wert legt, dass Sie nebenbei/dafür, im Fitnessstudio 'pumpen' gehen, um das zu schaffen. Gruß w.
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