Hallo Martina,
der Antwort von Valzuun stimme ich zu und schließe mich dieser Antwort an.
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Hallo Martina,
der Antwort von Valzuun stimme ich zu und schließe mich dieser Antwort an.
Hallo Gabi, nicht in allen Fällen benötigt man bei der Beantragung sofort einen Anwalt! Zunächst ist doch viel maßgeblicher, wie die eigenen Beteiligten Ärzte den Gesundheitszustand einschätzen und auch man selbst. Und welche Krankengeschichte bereits vorliegt, teilgenommen an aber dann doch erfolglosen Therapien z.B. auch. Sollte es dann doch zu einer - ungewünschten - Ablehnung kommen, kommt es auch bei den Verbänden VdK oder SozVD sehr darauf an, an welchen Mitarbeiter man gerät, denn nicht alle, die dort arbeiten haben tatsächlich umfangreiches Wissen. Es könnte sich dann also schon lohnen, ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt zu haben, auch wenn dieses dann teurer sein kann als die günstigere Mitgliedschaft in den Verbänden. Hierbei sollte man dann aber im Vorwege schon darauf achten, dass in dessen Kanzlei mehr als nur 'Sozialrecht' Fachgebiet ist, denn Erwerbsminderung umfasst 'Sozialmedizinische' und teilweise auch Arbeitsrechtliche Belange. Wenn also 'Arbeitsrecht'/'Medizinrecht'/'Sozialrecht' kombiniert ist, dann ist das schon mal eine gute Voraussetzung, diese Kanzlei zu wählen. Den Rest merkt man dann im persönlichen Gespräch... Und hilfreich sind doch auch oft die 'Versichertenältesten' der DRV. Die beraten kostenfrei und dennoch unabhängig. Denn hier handelt es sich um ganz normale Leute wie 'du und ich', die eine fortführende Schulung zur Beratung erhalten haben, aber die vor allem auch 'die andere Seite' (den Antragsteller also) auch verstehen. Eine einheitliche Grundregel, wer wirklich 'hilft', gibt es hierfür dann allerdings leider trotzdem nicht :-(Ich würde schon beim Antrag, eine adäquate Hilfe-Beratung, in der Form von einem "guten" Anwalt, Rentenberater, VDK usw. in Anspruch nehmen. GrüßeHallo Advokatus, da haben Sie sicherlich vollkommen Recht. Nur wie bitte kann ein Laie, der vorher noch niemals mit der Beantragung der Erwerbsminderungsrente zu tun hatte, erkennen welcher Anwalt, Rentenberater etc. wirklich gut ist? Oder ob der VDK oder der SoVD, für "kleineres Geld", vor Ort besser ist? Gruss Gabi
Die GdB % (Schwerbehinderten % Ausweis) können zwar ein Anhaltspunkt für Behinderungen/Krankheiten sein, haben aber oft, wenig Auswirkungen für die Feststellung, von einer Erwerbsminderung, da es sich hier um ein anderes Rechtssystem und Kriterien handelt.Ist ein GdB % ab 50? nicht eher gefährlich bei Beantragung der EMR, da die DRV dann die niedrigere Schwerbehindertenrente genehmigen könnte? Und später ist dann auch die Altersrente niedriger? Da die Altersrente so hoch ist, wie die vorherige Rente. Ich meine das so gelesen zu haben.
Ist ein GdB % ab 50? nicht eher gefährlich bei Beantragung der EMR, da die DRV dann die niedrigere Schwerbehindertenrente genehmigen könnte? Und später ist dann auch die Altersrente niedriger? Da die Altersrente so hoch ist, wie die vorherige Rente. Ich meine das so gelesen zu haben.Zum Einen gibt es durchaus Anträge für Erwerbsminderungsrente EM-Rente), bei denen die Möglichkeit einer Rente für Schwerbehinderte noch in weiter Ferne liegt, weil notwendiges Alter noch nicht erreicht... Aber auch dann, wenn vom Alter her beide Renten möglich wären, kann die DRV nicht 'einfach' eine SB-Rente statt einer EM-Rente gewähren, wenn die Voraussetzungen für eine beantragte EM-Rente gegeben sind. Vielmehr muss dann berechnet werden, welche der beiden Renten-Möglichkeiten höher wäre und dann die höhere Rente bewilligt werden. Und die Altersrente ist auch nicht grundsätzlich so hoch, wie eine vorhergehende Rente, da spielen weitere Faktoren eine Rolle (z.B. auch Hinzuverdienst bei einer Teil-EM-Rente), dadurch kann eine Folgerente auch höher sein. Aber wenn bereits eine EM-Rente bezogen wurde (bzw. vor einer Altersrente beantragt wurde), dann darf die direkt nachfolgende Altersrente (ob mit oder ohne GdB) nicht niedriger sein. Insofern ist das Vorliegen eines GdB (auch >50) bei der Beantragung einer EM-Rente nicht schädlich. Wichtig ist allerdings, dass nach bewilligter (vorgezogener) Altersrente, diese nicht mehr in eine EM-Rente umgewandelt werden kann. Wer also meint, beide Ansprüche zu haben, sollte immer ERST die EM-Rente beantragen. Und sich auch noch mal ausführlich beraten lassen.
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