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Experten-Antwort

Wie Erwerbsminderungsrente sicher realisieren?

von Martina03.05.2021 | 09:53
135 Ansichten
21 Antworten

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Guten Tag, welche Fehler kann man beim Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente vermeiden? Was ist wichtig, damit der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente nicht abgelehnt wird? MfG Martina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina,

der Antwort von Valzuun stimme ich zu und schließe mich dieser Antwort an.

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20 Antworten

Lolam 03.05.2021 | 09:55
Wichtig ist erwerbsgemindert zu sein.
Ottoam 03.05.2021 | 10:51
Möglichst die komplette medizinische Vita zusammen tragen, damit im eventuellen Widerspruch nicht fehlendes moniert werden muss. Die RV kann nur anerkennen, was sie vorliegen hat.
Valzuunam 03.05.2021 | 11:14
Tatsächlich müssen Sie a) medizinisch gesehen Erwerbsgemindert sein und b) das ab einen Zeitpunkt in dem die ausreichend Einzahlungen vorhanden sind (allgemeine Wartezeit, 3/5 Belegung). a) können Sie nicht beeinflussen, wenn Sie es doch täten wäre der Anspruch bereits deshalb ausgeschlossen b) können Sie nur im vor Eintritt der Erwerbsminderung beeinflussen in dem Sie ausreichend Pflichtbeiträge (Arbeit, Bezug bestimmter Sozialleistungen, Erziehung von Kindern usw.)zahlen und möglichst keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen lassen. Liegt die Erwerbsminderung (vermeintlich) bereits vor, so bleibt Ihnen nur noch einfach ehrlich zu sein (nicht zu versuchen die Dinge anders darzustellen als sie tatsächlich sind) und so viele aussagekräftige (medizinische) Unterlagen wie möglich beizubringen.
Lolam 03.05.2021 | 12:08
Woraus ergibt sich, dass die EM nicht selbst zugefügt sein darf?
hieram 03.05.2021 | 13:01
§ 103 SGB VI Und auch bei einer Erwerbsminderung, die wegen einer eigenen Straftat eingetreten ist, kann man Probleme kriegen. (§ 104)
Advokatusam 03.05.2021 | 20:55
Hallo Martina, die Kriterien von einer vollen, halben und ggf. Arbeitsmarktrente dürfen bekannt sein bzw. sind im Internet gut zu recherchieren. Es kommt auch auf die Krankheiten, Behinderungen, Einschränkungen, positives und negatives Leistungsbild usw. an. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/positiv… http://begutachtung.dr-toennies.de/16.html Die GdB % (Schwerbehinderten % Ausweis) können zwar ein Anhaltspunkt für Behinderungen/Krankheiten sein, haben aber oft, wenig Auswirkungen für die Feststellung, von einer Erwerbsminderung, da es sich hier um ein anderes Rechtssystem und Kriterien handelt. Wichtig sind gute Ärzte (Fachärzte), die auch hierbei umfänglich, was auf das Papier bringen bzw. eine langjährige Facharztbehandlung wäre von Vorteil. Sind in der Gegenwart schon einiges an Therapien, Reha auch ambulante abgelaufen? Ausgeschöpft? Nur wegen orthopädischen Gegebenheiten bekommt man in der heutigen Zeit (und schon länger) kaum eine volle Rente. Wenn überhaupt eine Teil und oder Arbeitsmarktrente. In vielen Gutachten, DRV Literatur und Urteilen wird oft das Credo vertreten: Über 6 Std. arbeitsfähig für leichte Tätigkeiten im Wechsel. Also mehr chronische Krankheiten-Einschränkungen wäre sicherlich für die EMR förderlich! Zu empfehlen wäre auch, das mal ein Anwalt ggf. Rentenberater (VDK etc. weniger) über die Aktenlage schaut und eine Bewertung abgibt. Eine gewisse Vorbereitung und Kenntnisse über die DRV- Gutachter wäre auch ein Vorteil. Man muss wissen, dass es sich hierbei um DRV Parteigutachter handelt, die auch dem Wirtschaftlichkeit-Versichertengemeinschaft-Sozialstaat im Auge behalten müssen. So weit, so gut, aber einige Dr. schießen hierbei über das Ziel hinaus! (zum Nachteil der Versicherten) Grüße
Königam 03.05.2021 | 21:24
Zitat von Advokatus anzeigenausblenden
Advokatus schrieb

Hallo Martina,

die Kriterien von einer vollen, halben und ggf. Arbeitsmarktrente

dürfen bekannt sein bzw. sind im Internet gut zu recherchieren.

Es kommt auch auf die Krankheiten, Behinderungen, Einschränkungen, positives und negatives Leistungsbild usw. an.

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/positives-und-negatives-leistungsbild.html

http://begutachtung.dr-toennies.de/16.html

Die GdB % (Schwerbehinderten % Ausweis) können zwar ein

Anhaltspunkt für Behinderungen/Krankheiten sein, haben aber oft,

wenig Auswirkungen für die Feststellung, von einer Erwerbsminderung, da es sich hier um ein anderes Rechtssystem und Kriterien handelt.

Wichtig sind gute Ärzte (Fachärzte), die auch hierbei umfänglich, was auf das Papier bringen bzw. eine langjährige Facharztbehandlung wäre von Vorteil.

Sind in der Gegenwart schon einiges an Therapien, Reha

auch ambulante abgelaufen? Ausgeschöpft?

Nur wegen orthopädischen Gegebenheiten bekommt man in der heutigen Zeit (und schon länger) kaum eine volle Rente.

Wenn überhaupt eine Teil und oder Arbeitsmarktrente.

In vielen Gutachten, DRV Literatur und Urteilen

wird oft das Credo vertreten:

Über 6 Std. arbeitsfähig für leichte Tätigkeiten im Wechsel.

Also mehr chronische Krankheiten-Einschränkungen wäre sicherlich für die EMR förderlich!

Zu empfehlen wäre auch, das mal ein Anwalt ggf. Rentenberater

(VDK etc. weniger) über die Aktenlage schaut und eine Bewertung

abgibt.

Eine gewisse Vorbereitung und Kenntnisse über die DRV- Gutachter wäre auch ein Vorteil. Man muss wissen, dass es sich hierbei um DRV Parteigutachter handelt, die auch dem Wirtschaftlichkeit-Versichertengemeinschaft-Sozialstaat im Auge behalten müssen.

So weit, so gut, aber einige Dr. schießen hierbei über das Ziel hinaus! (zum Nachteil der Versicherten)

Grüße

Ein beeindruckender Vortrag. Sind Sie sicher, dass mit Ihnen alles in Ordnung ist?
Lukullusam 03.05.2021 | 21:31
Zitat von Advokatus anzeigenausblenden
Advokatus schrieb

Hallo Martina,

die Kriterien von einer vollen, halben und ggf. Arbeitsmarktrente

dürfen bekannt sein bzw. sind im Internet gut zu recherchieren.

Es kommt auch auf die Krankheiten, Behinderungen, Einschränkungen, positives und negatives Leistungsbild usw. an.

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/positives-und-negatives-leistungsbild.html

http://begutachtung.dr-toennies.de/16.html

Die GdB % (Schwerbehinderten % Ausweis) können zwar ein

Anhaltspunkt für Behinderungen/Krankheiten sein, haben aber oft,

wenig Auswirkungen für die Feststellung, von einer Erwerbsminderung, da es sich hier um ein anderes Rechtssystem und Kriterien handelt.

Wichtig sind gute Ärzte (Fachärzte), die auch hierbei umfänglich, was auf das Papier bringen bzw. eine langjährige Facharztbehandlung wäre von Vorteil.

Sind in der Gegenwart schon einiges an Therapien, Reha

auch ambulante abgelaufen? Ausgeschöpft?

Nur wegen orthopädischen Gegebenheiten bekommt man in der heutigen Zeit (und schon länger) kaum eine volle Rente.

Wenn überhaupt eine Teil und oder Arbeitsmarktrente.

In vielen Gutachten, DRV Literatur und Urteilen

wird oft das Credo vertreten:

Über 6 Std. arbeitsfähig für leichte Tätigkeiten im Wechsel.

Also mehr chronische Krankheiten-Einschränkungen wäre sicherlich für die EMR förderlich!

Zu empfehlen wäre auch, das mal ein Anwalt ggf. Rentenberater

(VDK etc. weniger) über die Aktenlage schaut und eine Bewertung

abgibt.

Eine gewisse Vorbereitung und Kenntnisse über die DRV- Gutachter wäre auch ein Vorteil. Man muss wissen, dass es sich hierbei um DRV Parteigutachter handelt, die auch dem Wirtschaftlichkeit-Versichertengemeinschaft-Sozialstaat im Auge behalten müssen.

So weit, so gut, aber einige Dr. schießen hierbei über das Ziel hinaus! (zum Nachteil der Versicherten)

Grüße

Das glaube ich nicht. Natürlich wird nicht jeder Antragsteller durchgewunken. Aber der Zustand der Staatskasse als formulierter Ablehnungsgrund, das wird nichts. Das ist nämlich nicht das Problem des Versicherten, der bedarf schon einer medizinischen Begründung für die eingeschätzte Leistungsfähigkeit. Ihr Antrag wird abgelehnt, weil es monetär schlecht steht würde keines Gutachters bedürfen, solche Vordrucke könnte die RV en massé verschicken,wenn dem so wäre. Der Gutachter soll möglichst neutral sein. Das einige Dres. med. übers Ziel hinausschießen kann natürlich vorkommen.
Kaiseram 04.05.2021 | 04:31
Und bei Ihnen?
Advokatusam 04.05.2021 | 08:15
Hallo König, nein..... mit mir ist nicht mehr alles in Ordnung, ich bekomme ja die EMR. Immer wieder derselbe Mechanismus hier im Forum, bringt man was auf den Punkt und ich habe alles Sachlich dargelegt, dann kommen wiederum auf einmal, befremdliche Stimmen einzelner (oft blöd einen hinstellen, oft beleidigend, lächerlich machen) ohne einen Sachlich-fundierten Vortrag. Ich komme ja von Dummsdorf und Entschuldigung, dass ich schon für Rechtsanwälte gearbeitet hatte, viele Ärzte u. a. Prof. von UNIs am Gutachten Tisch gesessen bin und einige Bekannte, die u. a. als ehrenamtliche Richter tätig sind. Zugleich hatte ich einige im Familien und Bekanntenkreis durch das Verwaltungsverfahren begleitet. In diesem Sinne Grüße
Hucham 04.05.2021 | 15:39
Zitat von Advokatus anzeigenausblenden
Advokatus schrieb

Hallo Martina,

die Kriterien von einer vollen, halben und ggf. Arbeitsmarktrente

dürfen bekannt sein bzw. sind im Internet gut zu recherchieren.

Es kommt auch auf die Krankheiten, Behinderungen, Einschränkungen, positives und negatives Leistungsbild usw. an.

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/positives-und-negatives-leistungsbild.html

http://begutachtung.dr-toennies.de/16.html

Die GdB % (Schwerbehinderten % Ausweis) können zwar ein

Anhaltspunkt für Behinderungen/Krankheiten sein, haben aber oft,

wenig Auswirkungen für die Feststellung, von einer Erwerbsminderung, da es sich hier um ein anderes Rechtssystem und Kriterien handelt.

Wichtig sind gute Ärzte (Fachärzte), die auch hierbei umfänglich, was auf das Papier bringen bzw. eine langjährige Facharztbehandlung wäre von Vorteil.

Sind in der Gegenwart schon einiges an Therapien, Reha

auch ambulante abgelaufen? Ausgeschöpft?

Nur wegen orthopädischen Gegebenheiten bekommt man in der heutigen Zeit (und schon länger) kaum eine volle Rente.

Wenn überhaupt eine Teil und oder Arbeitsmarktrente.

In vielen Gutachten, DRV Literatur und Urteilen

wird oft das Credo vertreten:

Über 6 Std. arbeitsfähig für leichte Tätigkeiten im Wechsel.

Also mehr chronische Krankheiten-Einschränkungen wäre sicherlich für die EMR förderlich!

Zu empfehlen wäre auch, das mal ein Anwalt ggf. Rentenberater

(VDK etc. weniger) über die Aktenlage schaut und eine Bewertung

abgibt.

Eine gewisse Vorbereitung und Kenntnisse über die DRV- Gutachter wäre auch ein Vorteil. Man muss wissen, dass es sich hierbei um DRV Parteigutachter handelt, die auch dem Wirtschaftlichkeit-Versichertengemeinschaft-Sozialstaat im Auge behalten müssen.

So weit, so gut, aber einige Dr. schießen hierbei über das Ziel hinaus! (zum Nachteil der Versicherten)

Grüße

die Kriterien von einer vollen, halben und ggf. Arbeitsmarktrente dürfen bekannt sein bzw. sind im Internet gut zu recherchieren. Es kommt auch auf die Krankheiten, Behinderungen, Einschränkungen, positives und negatives Leistungsbild usw. an. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/positiv… http://begutachtung.dr-toennies.de/16.html Die GdB % (Schwerbehinderten % Ausweis) können zwar ein Anhaltspunkt für Behinderungen/Krankheiten sein, haben aber oft, wenig Auswirkungen für die Feststellung, von einer Erwerbsminderung, da es sich hier um ein anderes Rechtssystem und Kriterien handelt. Wichtig sind gute Ärzte (Fachärzte), die auch hierbei umfänglich, was auf das Papier bringen bzw. eine langjährige Facharztbehandlung wäre von Vorteil. Sind in der Gegenwart schon einiges an Therapien, Reha auch ambulante abgelaufen? Ausgeschöpft? Nur wegen orthopädischen Gegebenheiten bekommt man in der heutigen Zeit (und schon länger) kaum eine volle Rente, außer Sie sind Beamter dann klappt das mit der Frühpension.
Martinaam 05.05.2021 | 15:39
Hallo zusammen, DANKE für eure hilfreichen Antworten! Das Advokatus hier so angegangen wird, ist jedoch nicht schön.
Advokatusam 06.05.2021 | 08:21
Hallo Martina, ja, die bestimmte Stimmen aus der Versenkung beobachte ich schon länger. Es hat m. E. schon System! Auch hier in einem Frageforum sollte man kurz über Aussagen diskutieren dürfen. Aber es kommt von den bestimmten Stimmen keine substanzielle Darlegung und Diskussion auf. Natürlich gibt es immer so oder so Erfahrungen, einer bei dem alles geradlinig gelaufen ist, der wird sich kaum hier im Forum melden. Dass es bei vielen Antragsteller nicht immer rund läuft und trotz berechtigter Ansprüche und Krankheit lange kämpfen müssen (nicht immer mit Erfolg)ist ein offenes Geheimnis. Ich selbst als EM Rentner sehe ich halt die Praxis schon 25 J. und diese ist, so wie sie ist. Die DRV Gutachten gehören (auch auf Blick auf die Vorgeschichte-Anknüpfungstatsachen)fachlich kontrolliert. Ich hatte auch den Fall von einer Verwandten und da waren alle Drei... DRV Gutachten negativ für die Probandin ausgefallen. Das Interessierte aber den Gerichtsgutachter wenig bzw. er gab nach umfangreicher, unparteiischer Prüfung eine positives Renten Votum ab. (auch nicht immer an der Tagesordnung) Ich bleibe dabei und möchte es hierbei auch belassen. Ich würde schon beim Antrag, eine adäquate Hilfe-Beratung, in der Form von einem "guten" Anwalt, Rentenberater, VDK usw. in Anspruch nehmen. Grüße
Gabiam 06.05.2021 | 16:56
Zitat von Advokatus anzeigenausblenden
Hallo Advokatus, da haben Sie sicherlich vollkommen Recht. Nur wie bitte kann ein Laie, der vorher noch niemals mit der Beantragung der Erwerbsminderungsrente zu tun hatte, erkennen welcher Anwalt, Rentenberater etc. wirklich gut ist? Oder ob der VDK oder der SoVD, für "kleineres Geld", vor Ort besser ist? Gruss Gabi
Siehe hieram 06.05.2021 | 17:21
Zitat von Gabi anzeigenausblenden
Ich würde schon beim Antrag, eine adäquate Hilfe-Beratung, in der Form von einem "guten" Anwalt, Rentenberater, VDK usw. in Anspruch nehmen. Grüße
Hallo Advokatus, da haben Sie sicherlich vollkommen Recht. Nur wie bitte kann ein Laie, der vorher noch niemals mit der Beantragung der Erwerbsminderungsrente zu tun hatte, erkennen welcher Anwalt, Rentenberater etc. wirklich gut ist? Oder ob der VDK oder der SoVD, für "kleineres Geld", vor Ort besser ist? Gruss Gabi
Hallo Gabi, nicht in allen Fällen benötigt man bei der Beantragung sofort einen Anwalt! Zunächst ist doch viel maßgeblicher, wie die eigenen Beteiligten Ärzte den Gesundheitszustand einschätzen und auch man selbst. Und welche Krankengeschichte bereits vorliegt, teilgenommen an aber dann doch erfolglosen Therapien z.B. auch. Sollte es dann doch zu einer - ungewünschten - Ablehnung kommen, kommt es auch bei den Verbänden VdK oder SozVD sehr darauf an, an welchen Mitarbeiter man gerät, denn nicht alle, die dort arbeiten haben tatsächlich umfangreiches Wissen. Es könnte sich dann also schon lohnen, ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt zu haben, auch wenn dieses dann teurer sein kann als die günstigere Mitgliedschaft in den Verbänden. Hierbei sollte man dann aber im Vorwege schon darauf achten, dass in dessen Kanzlei mehr als nur 'Sozialrecht' Fachgebiet ist, denn Erwerbsminderung umfasst 'Sozialmedizinische' und teilweise auch Arbeitsrechtliche Belange. Wenn also 'Arbeitsrecht'/'Medizinrecht'/'Sozialrecht' kombiniert ist, dann ist das schon mal eine gute Voraussetzung, diese Kanzlei zu wählen. Den Rest merkt man dann im persönlichen Gespräch... Und hilfreich sind doch auch oft die 'Versichertenältesten' der DRV. Die beraten kostenfrei und dennoch unabhängig. Denn hier handelt es sich um ganz normale Leute wie 'du und ich', die eine fortführende Schulung zur Beratung erhalten haben, aber die vor allem auch 'die andere Seite' (den Antragsteller also) auch verstehen. Eine einheitliche Grundregel, wer wirklich 'hilft', gibt es hierfür dann allerdings leider trotzdem nicht :-(
Advokatusam 06.05.2021 | 18:09
Hallo Gabi, das ist mal so oder so und sicherlich nicht einfach, einen geeigneten Berater zu finden. Auch Rechtsanwälte sind nicht immer voll im Bilde und kosten Geld. Ein Anwalt, Rentenberater, VDK usw. können schon beim Antrag Pi mal Daumen beurteilen: reichen die ärztlichen Befunde und Einschränkungen aus um eine EMR zu beantragen? Beim VDK gibt es halt oft ein zeitliches Problem. (günstiger Jahresbeitrag was will-kann man da erwarten?) Rentenberater? da gibt es solche oder solche! Es geht einfach um den Punkt, dass Kranke schon genug mit ihrem Gebrechen zu tun haben und ich Entlastung von einer starken Schulter mit Hintergrundwissen brauen. W. g. Beurteilung der vorliegenden ärztlichen Berichte, Gutachten, Hilfe beim Antrag mit kurzer Darlegung von den Einschränkungen usw. Hilfe beim DRV Schriftverkehr, Beurteilung von den Gutachten und Erwiderung, ggf. Widerspruch ggf. Klage. Ich hatte mal eine Kranke Nachbarin, die ist fast wegen jeden Antrag, DRV Brief ausgerastet. Sie hatte halt keine Nerven mehr. Grüße
Maikeam 07.05.2021 | 00:26
Zitat von Huch anzeigenausblenden
Die GdB % (Schwerbehinderten % Ausweis) können zwar ein Anhaltspunkt für Behinderungen/Krankheiten sein, haben aber oft, wenig Auswirkungen für die Feststellung, von einer Erwerbsminderung, da es sich hier um ein anderes Rechtssystem und Kriterien handelt.
Ist ein GdB % ab 50? nicht eher gefährlich bei Beantragung der EMR, da die DRV dann die niedrigere Schwerbehindertenrente genehmigen könnte? Und später ist dann auch die Altersrente niedriger? Da die Altersrente so hoch ist, wie die vorherige Rente. Ich meine das so gelesen zu haben.
Siehe hieram 07.05.2021 | 01:03
Zitat von Maike anzeigenausblenden
Ist ein GdB % ab 50? nicht eher gefährlich bei Beantragung der EMR, da die DRV dann die niedrigere Schwerbehindertenrente genehmigen könnte? Und später ist dann auch die Altersrente niedriger? Da die Altersrente so hoch ist, wie die vorherige Rente. Ich meine das so gelesen zu haben.
Zum Einen gibt es durchaus Anträge für Erwerbsminderungsrente EM-Rente), bei denen die Möglichkeit einer Rente für Schwerbehinderte noch in weiter Ferne liegt, weil notwendiges Alter noch nicht erreicht... Aber auch dann, wenn vom Alter her beide Renten möglich wären, kann die DRV nicht 'einfach' eine SB-Rente statt einer EM-Rente gewähren, wenn die Voraussetzungen für eine beantragte EM-Rente gegeben sind. Vielmehr muss dann berechnet werden, welche der beiden Renten-Möglichkeiten höher wäre und dann die höhere Rente bewilligt werden. Und die Altersrente ist auch nicht grundsätzlich so hoch, wie eine vorhergehende Rente, da spielen weitere Faktoren eine Rolle (z.B. auch Hinzuverdienst bei einer Teil-EM-Rente), dadurch kann eine Folgerente auch höher sein. Aber wenn bereits eine EM-Rente bezogen wurde (bzw. vor einer Altersrente beantragt wurde), dann darf die direkt nachfolgende Altersrente (ob mit oder ohne GdB) nicht niedriger sein. Insofern ist das Vorliegen eines GdB (auch >50) bei der Beantragung einer EM-Rente nicht schädlich. Wichtig ist allerdings, dass nach bewilligter (vorgezogener) Altersrente, diese nicht mehr in eine EM-Rente umgewandelt werden kann. Wer also meint, beide Ansprüche zu haben, sollte immer ERST die EM-Rente beantragen. Und sich auch noch mal ausführlich beraten lassen.
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