Hallo PeterT,
sofern Sie keine vorgezogene Altersrente beantragen wollen, sondern die „ganz normale“ Regelaltersrente in Anspruch nehmen wollen, werden Sie rechtzeitig vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von Ihrem Rentenversicherungsträger angeschrieben, der dann bei Ihnen die für die Umwandlung benötigten Informationen abfragt.
Grundsätzlich haben Sie mit Ihrer Annahme recht, dass sich an der Rentenhöhe bei Umwandlung nichts ändert. Aufgrund des so genannten Besitzschutzes wird Ihre Regelaltersrente zumindest nicht niedriger ausfallen als Ihre bisherige Erwerbsminderungsrente. Das betrifft auch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit. Ihre Altersrente selbst wird dann allerdings keine Zurechnungszeiten mehr enthalten.
Die Regelaltersrente wird nach dem aktuellen Rechtsstand zum Rentenbeginn neu berechnet. Ob sich die Rente im Vergleich zur Erwerbsminderungsrente erhöht, hängt insbesondere davon ab, ob Sie nach dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung noch weiteren rentenrechtlichen Zeiten zurücklegen haben. Falls nicht, entspricht die Höhe der Regelaltersrente der Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung