İch frage explizit nach einer allgemeinen Vorangehensweise.
Heisst, falls es zu einer Ablehnung kommen sollte oder statt voller nur die halbe EU Rente bewilligt wurde ist es klar ein Widerspruch zu erfassen.
Ein allgemeiner Widerspruch reiche wohl vorerst. Begründungen und ggf. nachreichung von Materialien können nachträglich durchgeführt werden.
Ein Akteneinsicht sollte beantragt werden.
Widerspruchsbegründungen können "nach erhalt der Akteneinsicht" gestellt werden.
Soweit alles richtig?