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Experten-Antwort

Wie viel muss ich einmalig einzahlen, um eine Erwerbsminderungsrente um 1.000 € pro Monat zu erhöhen?

von baldiger Erwerbsminderungsrentner03.05.2021 | 19:17
211 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, 3 Fachärzte und ein Hausarzt haben mir empfohlen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Bevor ich die sichere Erwerbsminderungsrente beantrage, möchte ich gerne eine einmalige Einzahlung tätigen, um die monatliche Erwerbsminderungsrente um 1.000 € pro Monat zu erhöhen. Wie viel muss ich dafür einmalig bei der DRV einzahlen? Ist die einmalige Einzahlung nach oben irgendwie gedeckelt? Wenn es sich richtig lohnt, würde ich die monatliche Erwerbsminderungsrente gerne um 10.000 € pro Monat erhöhen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo baldiger Erwerbsminderungsrentner,

um freiwillige Zahlungen zur Rentenversicherung zahlen zu können müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Dies gilt auch für einen Ausgleich möglicher Abschläge auf die W°lfgang hindeutet.

Wie aber auch von anderen Usern bereits geschildert wurde, wird Ihnen eine Einzahlung vermutlich für eine EM Rente kaum was bringen, da hier unter anderem auch der Leistungsfall - also der Beginn Ihrer Erkrankung/Erwerbsminderung - eine Rolle spielt.

Peter Pan hat hier sehr gut argumentiert.

Lassen sie sich gerne einen telefonischen Beratungstermin geben, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

W°lfgangam 03.05.2021 | 19:47
Scherzfrage?!! Die passt mit einer rentenrechtlichen Wirklichkeit nicht zusammen, im aktiven oder abgeschlossenen Versicherungsleben, um eine 'künftige' EMRT zu planen, falls bereits EM vorliegt Sie könnten Ihre (abschlagsbehaftete) Altersrente aufbessern, nehmen Sie dafür dieses Formular: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Ob das dann noch konkludent für eine EM-Rente gilt, lassen Sie sich überraschen ;-) Sofern Sie noch unter Alter 45 sind, könnten Sie für nicht mehr anrechenbare schulische Ausbildungszeiten noch einen gut 5-stelligen Betrag in Ihr Rentenkonto dafür reinbuttern (mit mäßigem/eigentlich unrentablen Rentenzuwachs) ...sofern dieser Nachzahlungsbetrag _vor_ EM-Eintritt zu zählen ist. Ihre nächste Beratungsstelle wird Ihre Frage individuell klären können. Gruß w.
Schadeam 03.05.2021 | 20:01
Vergessen Sie Ihren verwegenen Plan. Um 1000 € Rentenzuwachs zu erreichen wären ca 250.000 € Einzahlung nötig. Da aber der jährliche freiwillige Höchstbeitrag bei etwa 15.000 € liegt, werden Ihre Vorstellungen im Bereich von "Träumerei" liegen. Zumal Sie ja davon ausgehen bereits erwerbsgemindert zu sein? Und wenn EM schon vorliegt könnenn Sie die EM Rente mit heutigen Zahlungen nicht mehr beeinflussen, weil diese Zahlungen zeitlich nach Eintritt der Erwerbsminderung liegen.
Maxeam 03.05.2021 | 20:22
Na, da warten Sie erst einmal ab. Fast die Hälfte aller Anträge wird abgelehnt und die Antragsteller sind alle nicht gesund!
baldiger Erwerbsminderungsrentneram 03.05.2021 | 21:07
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Der Break-even-Point liegt also bei 20,83 Jahren? 15.000 € freiwillige Einzahlung = 60,01 € mehr Erwerbsminderungsrente pro Monat? 3 Fachärzte und ein Hausarzt haben mir empfohlen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Daher kann ich nur vermuten, dass ich erwerbsgemindert sein könnte. Einen Antrag habe ich noch nicht gestellt.
Königam 03.05.2021 | 21:21
Zitat von baldiger Erwerbsminderungsrentner anzeigenausblenden
Vergessen Sie Ihren verwegenen Plan. Um 1000 € Rentenzuwachs zu erreichen wären ca 250.000 € Einzahlung nötig. Da aber der jährliche freiwillige Höchstbeitrag bei etwa 15.000 € liegt, werden Ihre Vorstellungen im Bereich von "Träumerei" liegen. Zumal Sie ja davon ausgehen bereits erwerbsgemindert zu sein? Und wenn EM schon vorliegt könnenn Sie die EM Rente mit heutigen Zahlungen nicht mehr beeinflussen, weil diese Zahlungen zeitlich nach Eintritt der Erwerbsminderung liegen.
Der Break-even-Point liegt also bei 20,83 Jahren? 15.000 € freiwillige Einzahlung = 60,01 € mehr Erwerbsminderungsrente pro Monat? 3 Fachärzte und ein Hausarzt haben mir empfohlen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Daher kann ich nur vermuten, dass ich erwerbsgemindert sein könnte. Einen Antrag habe ich noch nicht gestellt.
Deine Vorstellungen deuten ganz sicher auf einen psychischen Schaden und damit vermutlich auch auf eine Erwebsminderung hin.
Vermutungam 04.05.2021 | 06:33
Zitat von baldiger Erwerbsminderungsrentner anzeigenausblenden
Vergessen Sie Ihren verwegenen Plan. Um 1000 € Rentenzuwachs zu erreichen wären ca 250.000 € Einzahlung nötig. Da aber der jährliche freiwillige Höchstbeitrag bei etwa 15.000 € liegt, werden Ihre Vorstellungen im Bereich von "Träumerei" liegen. Zumal Sie ja davon ausgehen bereits erwerbsgemindert zu sein? Und wenn EM schon vorliegt könnenn Sie die EM Rente mit heutigen Zahlungen nicht mehr beeinflussen, weil diese Zahlungen zeitlich nach Eintritt der Erwerbsminderung liegen.
Der Break-even-Point liegt also bei 20,83 Jahren? 15.000 € freiwillige Einzahlung = 60,01 € mehr Erwerbsminderungsrente pro Monat? 3 Fachärzte und ein Hausarzt haben mir empfohlen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Daher kann ich nur vermuten, dass ich erwerbsgemindert sein könnte. Einen Antrag habe ich noch nicht gestellt.
Kann es sein, dass Sie bei ihrem Planspiel einen entscheidenden Punkt noch übersehen? Der eventuell vorliegende „Eintritt des Leistungsfalls“, dessen Datum die Höhe Ihrer EMR bestimmen würde, wird zeitlich vor Ihrer Antragstellung und, wenn ich Ihre Angaben richtig interpretiere, auch vor Ihrer freiwilligen Zuzahlung liegen. Ich verwende mal das (hinkende) Feuer-Beispiel: eine Zuzahlung nach Ausbruch des Feuers ist dann keine Erhöhung der Feuerversicherung, sondern eher eine Spende an die Feuerwehr und macht sich dann ggf. beim nächsten benötigten Feuerwehreinsatz (z. B. Altersrente) bemerkbar. Wann Sie die Feuerwehr verständigen (Antrag), spielt für den Zeitpunkt des Ausbruchs des Feuers (Eintritt des Leistungsfalls) keine Rolle, sondern bestimmt nur den Zeitpunkt, an dem die Feuerwehr den Wasserhahn aufdrehen könnte, so sie es denn für nötig hält. VG Vermutung
Peter Panam 04.05.2021 | 08:05
Das man so eine Frage stellt, ist kaum zu glauben. Hört sich entweder nach vollkommener geistiger Verwirrtheit oder vollkommener Ahnungslosigkeit an. 1. Die EMR bemisst sich an den bisher erworbenen Entgeltpunkten und der Hinzurechung, die abhängig von Ihrem Alter ist. Rückwirkend ergeben sich m.E. kaum Möglichkeiten, durch Zahlungen Entgeltpunkte in entsprechender Höhe "zu erwerben". Im Voraus können Sie auch keine Zahlungen leisten, um eine Höhere Bemessungsgrundlage zu bekommen. 2. Was Ihre Fachärzte und der Hausarzt meinen, interessiert die DRV nicht. Erst einmal gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", und wenn diese nach Begutachtung abgelehnt wird, kann ein Antrag auf EMR gestellt werden. Natürlich können Sie gleich einen Antrag auf EMR stellen, allerdings wird dann höchstwahrscheinlich zunächst geprüft, ob eine Reha (Maßnahme zur Teilhabe) sinnvoll ist. Das Gutachten, welches durch die DRV in Auftrag gegeben wird, beurteilt Ihre Erwerbsfähigkeit (täglich zumutbare Arbeitszeit) in Ihrem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Auf Basis dieser Einschätzung erfolgt die finale Beurteilung, die nicht unbedingt dem Gutachten entsprechen muss. Um es kurz zu machen: Ihr Ansinnen nach einer derart hohen EMR ist utopisch und kann nicht ernst gemeint sein. Ob eine EMR gewährt wird kann hier im Forum nicht geklärt werden. Wenn Sie schon eine entsprechende Krankheitshistorie haben, bringt es auch nichts, eine private Absicherung in Betracht zu ziehen, denn die zahlt definitiv nicht bei Vorwerkrankungen. Daher mein Tipp: einfach noch mal ins Bett legen, ne Runde schlafen und weiter träumen.
baldiger Erwerbsminderungsrentneram 04.05.2021 | 17:23
Ja, danke an alle, die ernsthaft geantwortet haben, erschwerend kommt noch hinzu, falls die Antwort von @Schade richtig ist, nur eine Einzahlung von maximal 15.000 € möglich ist.
W°lfgangam 04.05.2021 | 19:21
Ergänzend: diese Einzahlung (freiwillige Rentenbeiträge) ist natürlich nur für Zeiten möglich, wo keine Pflichtbeiträge liegen. *) 2020 oder älter ist da nicht mehr möglich/ist abgelaufen, da geht nur was fürs laufende Jahr - sofern hier keine Pflichtbeiträge bis aktuell vorliegen ...eine Max.-Einzahlung (knapp 15850 € für rd. 70 € Brutto-Monatsrente) bis Jahresende ist nicht möglich, wir sind erst im Mai 2021(6603 € können hier bis dahin 'verwertet' werden). Zudem kommt es hier wieder zur Frage, der rückwirkend festgestellten EM und damit der NICHTANRECHNUNG von Beitragszahlungen nach diesem Datum. *) sollte das der Fall sein, steht eine EMRT sowieso in den 'Sternen', wenn Sie vor EM-Fall in den letzten 5 Jahren keine 36 Mon. Pflichtbeiträge haben ;-) Gruß w.
baldiger Erwerbsminderungsrentneram 05.05.2021 | 17:04
Ja, danke für Ihre Ergänzung. Dann lasse ich die Einzahlung bei der Erwerbsminderungsrente lieber erst mal sein. Bin am überlegen, ob eine Einzahlung bei der Altersrente Sinn macht, kenne jedoch die Modalitäten nicht genau.
Moneyam 06.05.2021 | 12:41
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
nur eine Einzahlung von maximal 15.000 € möglich ist. Ja, danke an alle, die ernsthaft geantwortet haben, erschwerend kommt noch hinzu, falls die Antwort von @Schade richtig ist, nur eine Einzahlung von maximal 15.000 € möglich ist.
Zudem kommt es hier wieder zur Frage, der rückwirkend festgestellten EM und damit der NICHTANRECHNUNG von Beitragszahlungen nach diesem Datum. Gruß w.
Das sehe ich anders. Warum sollte die DRV, die 50 % aller EMR-Anträge ablehnt, rückwirkend Geld verschenken? Es kommt sie billiger, wie bei der Ablehnung von 50 % aller EMR-Anträge, dies nicht zu tun.
Karlam 06.05.2021 | 14:07
Zitat von Money anzeigenausblenden
Zudem kommt es hier wieder zur Frage, der rückwirkend festgestellten EM und damit der NICHTANRECHNUNG von Beitragszahlungen nach diesem Datum. Gruß w.
Das sehe ich anders. Warum sollte die DRV, die 50 % aller EMR-Anträge ablehnt, rückwirkend Geld verschenken? Es kommt sie billiger, wie bei der Ablehnung von 50 % aller EMR-Anträge, dies nicht zu tun.
Auf irgendein Datum muss ja der Beginn der Erwerbsminderung festgelegt sein. Das kann das Datum der Antragstellung sein, aber oftmals liegt der Beginn bereits in der Vergangenheit. Als Nutznießer in dem Fall sehe ich Krankenkassen und Arbeitsagenturen, die so ihr Geld zurück bekommen.
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