Hallo baldiger Erwerbsminderungsrentner,
um freiwillige Zahlungen zur Rentenversicherung zahlen zu können müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Dies gilt auch für einen Ausgleich möglicher Abschläge auf die W°lfgang hindeutet.
Wie aber auch von anderen Usern bereits geschildert wurde, wird Ihnen eine Einzahlung vermutlich für eine EM Rente kaum was bringen, da hier unter anderem auch der Leistungsfall - also der Beginn Ihrer Erkrankung/Erwerbsminderung - eine Rolle spielt.
Peter Pan hat hier sehr gut argumentiert.
Lassen sie sich gerne einen telefonischen Beratungstermin geben, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.