Hallo Sim,
wenn Sie nach dem 31.12.2012 einen Minijob aufgenommen haben, sind sie in diesem Minijob grundsätzlich versicherungspflichtig.*
Von der Versicherungspflicht können Sie sich durch schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber befreien lassen.
Für den Arbeitgeber hat das keine Vorteile, da der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung weiterhin zahlen muss. Nachteile entstehen dem Arbeitgeber aber auch nicht - außer, dass er den Befreiungsantrag an die Minijobzentrale weiterleiten und die Abrechnung ändern muss (einmaliger Arbeitsaufwand).
Vorteile für Sie: Sie können sich den Beitragsanteil zur Rentenversicherung sparen und haben damit "netto" etwas mehr Entgelt zur Verfügung. Zudem können die in den anderen Beiträgen bereits angesprochenen, möglichen negativen Auswirkung der niedrigen Minijob-Beiträge auf die Gesamtleistungsbewertung verhindert werden.
Wie xyz aber zu Recht angemerkt hat, gibt es auch mögliche Nachteile, die man gegebenenfalls abwägen muss. Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wir empfehlen daher, sich individuell beraten zu lassen.
*Bei einem vor dem 01.01.2013 begonnenen Minijob sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung