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Experten-Antwort

Wie Zeit der Ausbildung gerechnet

von Paula16.11.2018 | 18:50
93 Ansichten
5 Antworten

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Hallo,habe wie früher vielfach üblich mit 15 erste Ausbildung gemacht über 2 Jahre.Rentenbeiträge bezahlt und anschließend Weitere 3 Jahre Ausbildung mit Rentenbeiträgen. Wie werden diese 5 Jahre gerechnet? 3 Jahre 2,25 Punkte,Rest nach Beiträgen Zeit vor 17 gar nicht? Danke für AntworT

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paula,

„W*lfgang“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort auf Ihre Frage gegeben.

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4 Antworten

W*lfgangam 16.11.2018 | 19:35
Hallo Paula, Pflichtbeiträge/Lehrzeit zählen ab dem 1. Monat - Beginn der Lehrzeit eben mit 16./15./14. Lbj. Nur eine rein schulische Ausbildung vor 17. Lbj. bleibt außen vor/wird nicht bewertet. Die _ersten_ 3 Jahre einer Berufsausbildung/Lehre (hier 15 - 17) werden auf max. 2,25 EP angehoben, die weiteren Jahre nicht mehr/fließen mit dem tatsächlichen Entgelten in die Rentenberechnung ein. Die weiteren 2 Jahre bis zum Ende der 5-järigen Ausbildungszeiten könnten noch Einfluss auf die 'Gesamtleistungsbewertung' für andere Zeiten haben ...ersehen Sie dann, wenn Sie eine Rentenberechnung von der DRV _mit_ allen Berechnungsanlagen anfordern. Gruß w.
Paulaam 16.11.2018 | 19:57
Ganz lieben Dank für die Information. Die erste Ausbildung wurde sehr gering vergütet und die zweite deutlich besser.So ist nichts verloren. Wünsche schönes WE
Paulaam 19.11.2018 | 12:59
Noch kurze Frage Was genau ist Gesamtleistungsbewertung und wo kommt es evtl.dort zu unterschiedlichen Berechnungen oder gibt's das nicht und ich hab es falsch verstanden? Vielen Dank für die Mühe
W*lfgangam 19.11.2018 | 21:09
Hallo Paula, die Gesamtleistungsbewertung ist im übertragenen Sinn eine Ermittlung des Durchschnittswerts aus all Ihren Versicherungszeiten bis zum Beginn einer Rente. In Ihrem Versicherungsleben sind gute und schlechte Zeiten drin - schlechte dann, wenn nicht Beiträge aus einer reinen Beschäftigungszeit vorliegen, wie eben die von Ihnen genannten 2 Jahren Ausbildung über die ersten 3 Jahre hinaus mit Rentenversicherungspflicht = 'schlechte' Zeiten, da hier keine (vollwertige) Beschäftigung vorgelegen hat. Diese Zeit kann dann zugunsten eines höheren Durchschnittswerts (Gesamtleistungswert) rausgerechnet werden, damit der Durchschnittswert höher ausfällt - und er dann für andere damit zu bewertende Zeiten von Bedeutung ist/mehr Rente bringt. Da wären wir in der Betrachtung von Beiträgen /vollwertigen Beiträgen /beitragsgeminderten Zeiten ...und deren Wirkungsweise auf die Gesamtleistungsbewertung mit vergleichenden Berechnungen - da brechen wir besser ab ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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