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Experten-Antwort

Wiedereingliederund und Anspruch auf Krankengeld

von Bettina05.09.2020 | 17:18
86 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich war bis einschl. 25.8. zur Reha. Krankgeschrieben bin ich seit 3.5.2019. Am 29. Oktober läuft mein Anspruch auf Krankengeld aus. Über die ist innerhalb der 4 Wochen eine Wiedereingliederung am 21.9.2020 ins Rollen gebracht worden. Bestätigungen habe ich hierzu noch keine erhalten. Die Unzerlagen worden von der Klinik auf den Weg gebracht. Wer mir da jetzt was bestätigt, weiß ich nicht. Was passiert in der Zeit vom 29.Oktober bis Mitte November (bis dahin geht die Wiedereingliederung). Werde ich da ausgesteuert? Muss ich mich weiter krank melden? Muss ich mich arbeitslos melden (hab ja einen Arbeitsplatz)? Kann der Arbeitgeber mich da kündigen? Ich weiß nun gar nicht so Recht, was ich tun muss. Hoffentlich kann mir wer helfen. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

wenn die gesetzliche Rentenversicherung die Leistung zur medizinischen Rehabilitation bewilligt hat, könnte gegebenfalls auch ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen.

Voraussetzung für die Zahlung des Übergangsgeldes ist, dass während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation dem Grunde nach ein Anspruch auf Übergangsgeld bestanden hat. Erhielten Sie bis zum Abschluss der medizinischen Leistung bereits Übergangsgeld, wird auf die Berechnungsgrundlage und auf den Bemessungszeitraum der bisherigen Leistung zurückgegriffen. Das Übergangsgeld wird nahtlos - auch für die Zeit nach dem Ende der Leistung - bis zum Beginn und für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung gezahlt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Forum falscham 05.09.2020 | 17:50
Hallo, in einem Forum der DRV dürften Sie diese Fragen nicht beantwortet bekommen. Das sind Fragen für die Krankenkasse bzw. ihren Arbeitgeber. MfG
Wie bitte?am 05.09.2020 | 21:51
Was haben diese Fragen mit der Rentenversicherung zu tun?
Sonjaam 05.09.2020 | 23:26
Aussteuerung und ALG1.
Deutsche Rentenversicherung
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