Guten Morgen,
wenn die gesetzliche Rentenversicherung die Leistung zur medizinischen Rehabilitation bewilligt hat, könnte gegebenfalls auch ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen.
Voraussetzung für die Zahlung des Übergangsgeldes ist, dass während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation dem Grunde nach ein Anspruch auf Übergangsgeld bestanden hat. Erhielten Sie bis zum Abschluss der medizinischen Leistung bereits Übergangsgeld, wird auf die Berechnungsgrundlage und auf den Bemessungszeitraum der bisherigen Leistung zurückgegriffen. Das Übergangsgeld wird nahtlos - auch für die Zeit nach dem Ende der Leistung - bis zum Beginn und für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung gezahlt.