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Experten-Antwort

Wieviel Rente gibt es für Kindererziehung?

von Steffen11.11.2020 | 14:53
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4 Antworten

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Hallo, ich habe 2 Kinder (eines ist 4 und das andere ist knapp unter 1 Jahr). Da meine Frau die Brötchen verdient, kümmere ich mich um Haushalt und Kinder, deshalb haben wir jeweils bei Geburt den Antrag gestellt, dass die Kinderzeiten mir zugeordnet werden sollen. Nun sagte mir der Versicherungsberater am DRV Telefon, man bekommt für einen Monat Kindererziehung eben "wie einen Monat Arbeit zum Durchschnittsverdienst" gutgeschrieben. Da sei es egal, ob man ein oder zwei Kinder habe. Es sei ja ein Monat. Ich dachte, wenn man sich um zwei Kinder gleichzeitig kümmert, bekommt man dann entsprechend auch 2x gutgeschrieben? (Wenn man für 2 Jobs einzahlt, würde ja auch mehr gutgeschrieben als nur für 1...). Falls das nicht so ist, wäre es dann nicht besser, wenn wir einen Antrag zurücknehmen - dann würde 1 Kind bei mir und 1 Kind bei meiner Frau gutgeschrieben, im Endeffekt also mehr Wirkung? Ich blicke da nicht durch und konnte auch in den Hilfebroschüren nichts finden. Bislang hatte man mir etwas anderes gesagt, was stimmt denn? Vielen Dank!! Viele Grüße Steffen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffen,

die Kindererziehungszeit beginnt für jedes Kind jeweils mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet (bei Geburtsjahrgängen ab 1992) 36 Monate später.

Erziehen Sie gleichzeitig mehrere Kinder, verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Zeit, in der Sie gleichzeitig mehrere Kinder erzogen haben. Insoweit ergeben sich bei Erziehung von zwei Kindern insgesamt 72 Monate (ab dem Monat nach Geburt des ersten Kindes) mit Kindererziehungszeiten. So werden die Entgeltpunkte der Monate mit gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder zwar nicht unmittelbar verdoppelt - aber durch die entsprechende Verlängerung des Zeitraums gehen auch keine Entgeltpunkte „verloren“.

Weitere Informationen zum Thema Kindererziehungszeiten erhalten Sie auch in der Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=8

herunterladen können. Dort finden Sie auf Seite 9 auch ein Beispiel zu der von Ihnen genannten Fallkonstellation.

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3 Antworten

Grokoam 11.11.2020 | 15:13
Kenau!
Janaam 11.11.2020 | 15:14
Wer Vollzeit arbeitet und jemanden allein pflegt (auch PG 5), erhält keine Rentenzahlung von der Pflegekasse. Ist einfach so. Warum sollte es dann bei 2 Kindern anders sein oder wenn jemand Vollzeit arbeitet.
senf-dazuam 11.11.2020 | 17:08
Hallo Steffen! In der vom Experten/der Expertin verlinkten Broschüre steht dann auch "Erziehen Sie gleichzeitig mehrere Kinder (zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten oder wenn während einer Kindererziehungszeit ein weiteres Kind, für das ebenfalls Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen sind, geboren, adoptiert oder in Pflege genommen wird), verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Zeit, in der Sie gleichzeitig mehrere Kinder erzogen haben." Das kommt dann immer hinten dran. Zusätzlich gibt es auch noch Kinderberücksichtigungszeiten. Diese können allerdings überlappen bei gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder. In dieser Zeit (Erziehung mehrerer Kinder gleichzeitig) können diese Berücksichtigungszeiten auch noch einmal rentenerhöhend wirken. Es wird also auf jeden Fall auch rentenrechtlich wertgeschätzt, dass Sie die Erziehung übernehmen.
Deutsche Rentenversicherung
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