Hallo Epa,
sobald die Entscheidung vom Gutachter vorliegt, kann der Bescheid durch die Sachbearbeitung erstellt werden. Dabei ist es egal, ob es eine Bewilligung oder eine Ablehnung wird. In welchem Zeitraum die Sachbearbeitung den Bescheid freigeben kann, hängt immer von der momentanen Arbeitssituation ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung