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Experten-Antwort

Witwenrente

von Herta22.09.2021 | 09:26
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann geb.1941nist am 23.06.2021verstorben. Duie Vorschußzahlung habe ich erhalten. Am 19.07.2021 wurde der Antrag auf Witwenrente gestellt, doch bis heute habe ich noch keinen Bescheid bekommen. Es fallen immense Kosten für Beerdigung,Grabstein usw. an, die Lebenshaltungskosten laufen weiter und meine eigene Rente beträgt nur 1200 €. Wie lange muss ich noch warten bzw. wo genau bekomme ich Auskunft?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herta,

wie lange Sie auf Ihren Witwenrentenbescheid warten müssen, lässt sich im Forum nicht beantworten. Im Regelfall sind die Rentenversicherungsträger in der Lage die Zahlung der Witwenrente nach Ablauf der ersten 3 Monate der Vorauszahlung aufzunehmen, wenn bei der Antragsbearbeitung keine besondere Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist.

Wir empfehlen Ihnen daher sich bei dem Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand zu erkundigen, der die Rente an Ihren verstorbenen Ehemann ausgezahlt hat. Dieser bleibt auch für die Witwenrente zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

für die Planungam 22.09.2021 | 10:13
Das Sterbevierteljahr, dass Sie bereits erhalten haben, wurde für die Monte Juli bis September gezahlt. Die nächste Zahlung der Witwenrente können Sie also frühestens Ende Oktober erwarten. Und rechnen Sie dann mal mit 55% der Rente Ihres Mannes.
WiSoam 22.09.2021 | 11:51
Nur ist gut, Hartzis und Grusis leben noch von viel weniger.
santanderam 22.09.2021 | 10:10
Mit der „Vorschusszahlung“ sind die Monate August, September und Oktober abgedeckt. Da die erste Witwenrente Zahlung erst Ende November erfolgt liegt die Bearbeitungszeit noch im Rahmen.
Kfkfkam 22.09.2021 | 13:31
Politisch sollte man dafür einstehen, dass es das überhaupt nicht mehr gibt. Warum sollten Sie Anspruch auf eine Leistung eines anderen Menschen haben? Das Prinzip ist versicherungsfremd und muss allein durch die Beitragszahler aufgebracht werden.
W°lfgangam 22.09.2021 | 19:26
... das Geburtsdatum des Verstorbenen deutet wohl auf lfd. Zahlung Ende Vormonat zum Monatsanfang hin. Und bei Eheschließung vor 2002 wären es auch noch 60 %. Gruß w.
Hobbyexperteam 23.09.2021 | 07:30
Das Sterbevierteljahr, dass Sie bereits erhalten haben, wurde für die Monte Juli bis September gezahlt. Die nächste Zahlung der Witwenrente können Sie also frühestens Ende Oktober erwarten. Und rechnen Sie dann mal mit 55% der Rente Ihres Mannes.
... das Geburtsdatum des Verstorbenen deutet wohl auf lfd. Zahlung Ende Vormonat zum Monatsanfang hin. Und bei Eheschließung vor 2002 wären es auch noch 60 %. Gruß w.
Bei einer eigenen Altersrente von 1200 EUR wäre die Witwe dann allerdings auch noch in der Einkommensanrechnung (rund gerechnet 1200 EUR - 900 EUR Freibetrag = 300 EUR; davon 40 % = 120 EUR), so dass ich eher mit 60% abzüglich 120 EUR Einkommensanrechnung rechnen würde.
KSCam 23.09.2021 | 08:03
Egal ob 55 oder60%, ob mit oder ohne Einkommensanrechnung, vor- oder nachschüssige Zahlung, ist es verständlich, dass die Witwe so langsam nachfragt. Der Mann war gefühlte 15 Jahre Rentner, die Versicherungszeiten sind geklärt - da ist es keine unbescheidene Erwartung dass der Bescheid langsam kommt....2 Monate Bearbeitungszeit sollte doch reichen, oder?
Rentenuschiam 23.09.2021 | 09:03
Und auch hier wieder.... niemand kennt den konkreten Fall, deshalb ist es wohl nur schwer zu erläutern, warum die Dame noch keinen Bescheid bekommen hat. Vielleicht ist das Datum der Antragstellung nur der Antrag auf Vorschusszahlung, vielleicht gibt es doch noch Versicherungszeiten zu klären, schließlich hat sich das Recht in 15 Jahren doch ein bisschen geändert. Vielleicht liegt noch nicht alles Einkommen vor, vielleicht gibt es technische Probleme wegen des GRZ. Und doch ist es wichtig, ob vor- oder nachschüssig und wann genau die Rente beginnt, denn: es wurde ein Vorschuss bis September gezahlt, das bedeutet vor Oktober muss niemand in Panik ausbrechen. Der Vorschuss soll ja genau jene Kosten abdecken, die hier erwähnt wurden. LG
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