Hallo Herta,
wie lange Sie auf Ihren Witwenrentenbescheid warten müssen, lässt sich im Forum nicht beantworten. Im Regelfall sind die Rentenversicherungsträger in der Lage die Zahlung der Witwenrente nach Ablauf der ersten 3 Monate der Vorauszahlung aufzunehmen, wenn bei der Antragsbearbeitung keine besondere Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist.
Wir empfehlen Ihnen daher sich bei dem Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand zu erkundigen, der die Rente an Ihren verstorbenen Ehemann ausgezahlt hat. Dieser bleibt auch für die Witwenrente zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung