Hallo Eleonor,
leider können wir keine Auskünfte zu der Betriebsrente geben. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die entsprechende Zahlstelle der Betriebsrente.
In der Rentenversicherung wird im Falle des Bezuges (in Ihrem Falle) einer Witwenrente das eigene Einkommen der Witwe geprüft und evtl. anteilig auf die Witwenrentenzahlung angerechnet. Hier gibt es jedoch einen Freibetrag bis zur dem das Einkommen nicht angerechnet wird.
Um genauer sagen zu können, welche Rentenbeträge Ihnen zustehen, ist jedoch eine individuelle Beratung nötig. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvergabe an die 0800 1000 480 0.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung