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Witwenrente

von Fredo10.10.2020 | 10:01
60 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bekomme eine unbefristete Erwerbsminderungsrente, 1.679 Euro Brutto. Welche Ansprüche hätte eine Witwe darauf und welche Fristen gelten dabei?

15 Antworten

Lesen bildetam 10.10.2020 | 11:01
Hier können Sie alles nachlesen!
Max4.0am 10.10.2020 | 10:47
Wieso? Ist ganz nett und hätte ich auch gerne; aber "hoch" ist was anderes. Da gibt's noch ganz andere Rentenbeträge ...
Lacheram 10.10.2020 | 10:32
Sorry aber muss mal grad lachen! Solch hohe EM-Renten werden in Deutschland nicht gezahlt.
Lesen bildetam 10.10.2020 | 11:02
Janaam 10.10.2020 | 11:12
Der Betrag ist nicht ungewöhnlich. Die Summe in der jährlichen Rentenauskunft meines Mannes (diese Woche gekommen) ist noch höher. .................. EMR und Altersrente ist ein kleiner Unterschied. Man kann da nicht auf die Witwenrente rückschliessen. Gibt ja dann auch noch die Unterscheidung große / kleine.
Rentenfragetanteam 10.10.2020 | 11:32
Man könnte dem Frageteller ja sowohl den Betrag für die kleine und die große Witwenrente benennen. Dann kann er sich das für ihn passende annehmen.
Janaam 10.10.2020 | 15:50
Wo ist das angeben? Da sind Sie wohl eher überempfindlich. Wäre zwar schön, wenn alle eine Rente über 1500 Euro und mehr später hätten, aber auch schon im Erwerbsleben ist nach oben alles offen und da verdienen einige auch 3000 Euro und mehr im Monat. Das ist einfach so.
Rentenfragetanteam 10.10.2020 | 23:48
Auch mich würde eine Antwort auf die Frage von Fredo interessieren. Bis jetzt gab es hier leider nur Kommentare zu Frage, aber keine passende Antwort. Dieses Thema interessiert wahrscheinlich einige Mitleser hier im Forum.
Wusslonam 11.10.2020 | 12:24
Ich bekomme eine unbefristete Erwerbsminderungsrente, 1.679 Euro Brutto.
Äääh, Hallo..?!? Knapp siebzehnhundert Ocken für einen erwerbsgeminderten Frührentner?? Ein Bekannter war über 40 Jahre täglich als Briefzusteller bei Wind und Wetter unterwegs und hat als pensionierter Beamter der Deutschen Bundespost keine höhere Versorgung!!! Wo ist da die Gerechtigkeit?
Erwerbsminderung kann man sich leider nicht aussuchen. Meine Bezüge sind nur marginal geringer und bestehen aus EMR plus Betriebsrente. Wie ich dahin gekommen bin? Ich habe, als ich in die Erwerbsminderung gekommen bin, glatte 40 Jahre am Stück in Schichten rund um die Uhr gearbeitet und eingezahlt. Ein paar Jährchen wurden dann noch hochgerechnet und die Betriebsrente war nunmal so angelegt, daß sie auch im Falle von Invalidität leistet, so what?! Wer mir Gesundheit abgeben möchte, gerne, dann gehe ich die restlichen paar Jahre auch wieder schaffen.
W°lfgangam 11.10.2020 | 21:58
Hallo Fredo, grundsätzlich werden an die Witwe 55/60 % zu zahlen sein - je nach dem, ob altes/neues Hinterbliebenenrentenrecht gilt UND welche eigenen Einkünfte der Witwe ggf. gegen zurechnen sind. Wobei nicht die aktuelle Berechnung/Zahlung der der EM-Rente maßgebend ist - aber ein Anhaltspunkt. User @Lesen bildet hat dazu bereits auf eine einfach nachzulesende Quelle hingewiesen, die im Detail viel mehr Inhalt hat. Und, knapp 1700 € ist wirklich nicht außergewöhnlich ...für einen 'Normalbeschäftigten', der seit der Lehre mit mittlerem und mäßig steigendem Gesellen/Meister-Einkommen durchgehend malocht hat. Einfach mal mit den Zahlen/Rentenberechnung/ beschäftigen, bevor hier aus Unkenntnis die 'Stammtischbuschtrommeln' losgetreten werden. >und welche Fristen gelten dabei? Sie müssten vor Ihrer Frau versterben ;-) Nein, eine Hinterbliebenenrente wird für max. 12 Mon. rückwirkend gezahlt entsprechend der Antragstellung - Ihr letztes Lebenszeichen sollte daher innerhalb dieser Frist liegen, andere Fristen gelten bei Verschollenheit ...Sie wollen doch nicht auf Messner's Spuren hoch hinaus wandeln? ;-) Gruß w.
-am 12.10.2020 | 08:11
Hallo Fredo, vereinfacht gesagt beträgt die sog. große Witwenrente 60 % der vollen Erwerbsminderungsrente, wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist. Für Ehen ab dem 01.01.2002 oder wenn beide Ehegatten ab dem 02.01.1962 geboren sind, beträgt die große Witwenrente 55 % hiervon. Hierfür muss die Ehe mindestens 12 Monate bestanden haben. Für die sog. kleine Witwenrente gilt ein Prozentsatz von 25 % In allen Fällen ist jedoch noch Einkommen der Witwe auf die Witwenrente anzurechnen. Die Witwenrente wird längstens für 12 Monate rückwirkend nach Antragstellung gezahlt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wimam 13.10.2020 | 12:58
Zitat von W°lfgang anzeigen
Ich bekomme eine unbefristete Erwerbsminderungsrente, 1.679 Euro Brutto. Welche Ansprüche hätte eine Witwe darauf und welche Fristen gelten dabei?
Hallo Fredo, Und, knapp 1700 € ist wirklich nicht außergewöhnlich ...für einen 'Normalbeschäftigten', der seit der Lehre mit mittlerem und mäßig steigendem Gesellen/Meister-Einkommen durchgehend malocht hat. Einfach mal mit den Zahlen/Rentenberechnung/ beschäftigen, bevor hier aus Unkenntnis die 'Stammtischbuschtrommeln' losgetreten werden. Gruß w.
Hinsichtlich einer Altersrente stimme ich Ihnen bzgl Rentenhöhe zu. Aber hier hat jemand eine Erwerbsminderungsrente. Entsprechend der Statistik ‚Rentenbestand 2018‘ haben nur ca. 1,5% sämtlicher (West-)Erwerbsminderungsrentner eine solche Rentenhöhe (oder mehr) - ja, und ich habe die vergangenen zwei Rentenanpassungen (2019+2020) bereits herausgerechnet. Ich möchte auch anmerken, dass ein Akademiker mit 5-10 Jahren im Beruf im Falle der Erwerbsminderung wohl eher diese Rente erhält als Ihr angeführter Geselle/Meister mit mittlerem Einkommen.
Ich denkeam 15.10.2020 | 16:55
Hallo. Dann schau doch mal in die Broschüre der DRV Hinterbliebenenrente, Hilfe in schweren Zeiten Da steht was und wie angerechnet wird.
Nennt doch malam 15.10.2020 | 16:40
die Anrechnungs-Kriterien: welche Einkommen werden angerechnet? Kaum ein versichertes Ehepaar ist sich dessen bewusst!
Peter Paulam 15.10.2020 | 18:24
Hallo, es ist doch m.E. nicht ungewöhnlich das jemand eine hohe EMR bezieht. Bei mir ist es z.B. so, das ich ca. 30 Jahre über der Rentenbeitragsbemessungsgrenze lag. Darf ich jetzt mehr Rente erwarten, da mehr eingezahlt? Ich geh mal davon aus. Meine EMR ist noch bei weitem viel höher. Muß ich mich jetzt schämen? Mit freundlichen Grüßen Peter
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