Hallo CH,
zu Ihren Fragen hier die Kurzfassung:
ein höherer Lohn wirkt sich - wie Wunschname schon vollkommen richtig geschrieben hat - erst zum 01.07.2022 aus
und
eine mögliche Anrechnung - mit dem höheren Lohn für die drei "eingesprungenen" Monate - kann dann zur Kürzung führen, wenn die eigene Rente und der gleichzeitige Hinzuverdienst am 01.07. noch über dem Freibetrag liegen. Liegen die Einkünfte unter dem Grenzbetrag, sollten sie mindestens 10 % geringer als das maßgebliche Vorjahreseinkommen sein. Also heißt dies , dass die genauen Angaben zum Einkommen gemacht werden müssen und erst bei Bekanntgabe dieser am 01.07.2022 die Einkommensermittlung und ggf. Kürzung erfolgen wird.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung