Hallo Witwe,
ein Anspruch auf eine [Witwenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html nach dem vorletzten Ehegatten setzt unter anderem voraus, dass man vor einer erneuten Eheschließung bereits eine Witwenrente aus der "vorhergehenden Ehe" bezogen hatte. Wird die neue Ehe aufgelöst, so lebt die frühere, vorhergehende Witwenrente wieder auf. Da Sie bereits von Ihrem ersten Ehemann geschieden waren, bevor er verstorben ist, haben Sie keinen Anspruch auf eine Witwenrente aus seiner Versicherung. Daher haben Sie grundsätzlich nur einen Anspruch auf Witwenrente aus der Versicherung Ihres zweiten Ehemannes.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.