Hallo,
ich wurde von der Deutsche Rentenversicherung aufgefordert, die Anlage R0680 (Einnahmen aus Kapitalvermögen) auszufüllen, um die Höhe meiner Witwenrente zu überprüfen.
Welcher Einnahmen müssen gemeldet werden? Die, die von der Bank am Ende des Jahres bescheinigt wurden, ganz sicher.
Aber:
1. Aktuell habe ich eine Ertragsgutschrift nach § 27 KStG für Aktien der Deutsche Telekom bekommen. Dieser Ertrag unterliegt keinem Steuerabzug. Und wird damit auch nicht in der Steuerbescheinigung der Bank aufgeführt werden.
2. Habe ich bei meiner depotführenden Bank einen Verlustvortrag, so dass ich aktuell keine Kap. und Soli auf Zinsen und Dividenden zahle. Daher kann ich auch keine Zusammenstellung über die Höhe der (gegen den Verlustvortrag verrechneten) Erträge des vergangenen Jahre vorlegen.
Alternativ zum Formular R0680 soll ich den letzten Einkommensteuerbescheid einreichen. In diesem sind die unter 1. und 2. benannten Einkünfte ja logischerweise nicht enthalten.
Ich bin verunsichert. Was ist richtig?
Vielen Dank
Bielz