Hallo,
die Entscheidung, welche der beiden von Ihnen aufgezeigten Varianten, die für Sie bessere Wahl ist, können und dürfen wir Ihnen nicht abnehmen.
Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie die jeweils entstehenden Kosten beim Anbieter genauso beachten wie die eventuell anfallenden Steuern bei einem Wohnförderkonto durch Entnahme des Kapitals. Gegenrechnen müssten Sie aber wiederrum die Ersparnisse, wenn Sie Ihre Immobilie schneller entschuldet haben.
Auf jeden Fall sollten Sie vor Umsetzung Ihrer Entscheidung die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen fragen (Servicetelefonnummer: 03381 21677200), ob Ihr beabsichtigter Weg förderunschädlich möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung