Liebe Leser,
dieses Jahr werde ich 50 (Jahrgang 08/1972) und wäre dann berechtigt Ausgleichszahlungen für eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente für langjährige Versicherte zu leisten. Die 35 Jahre bekomme ich bis dahin (September '35) ziemlich sicher auch zusammen, 45 Jahre sicher nicht (die hätte ich erst ca. mit der regulären Altersrente im September '39).
Noch geht es mir gut und ich bin aktuell mit 38h pro Woche berufstätig. Durch eine (sich oft stark verschlimmernde) chronische Krankheit kann es aber sein, dass ich doch noch in Erwerbsminderungsrente gehen muss.
Jetzt frage ich mich, wie diese freiwilligen Zahlungen für den Ausgleich des Abschlags und die Zurechnungszeit verrechnet werden?
Wenn ich bis zur vorgezogenen Rente im Schnitt 1 Punkt / Jahr verdient haben werde und auf 40 Jahre komme, wären das ja 40 Punkte. Für die 4 Jahre früher in Rente gehen, bekomme ich dann 14,4% Abzug = 5,76Punkte.
Was ist, wenn ich für diese diese 5,76 Punkte Ausgleichszahlungen leiste - immerhin 41.677EUR - und dann doch in Erwerbsminderungsrente muss:
- Werden die 5,76Punkte dann auch noch mit der Zurechnungszeit hochgerechnet oder
- werden diese von der Zurechnungszeit "überschrieben" und entfallen damit oder
- nochmals etwas anderes?
Vielen Dank im Voraus für ein paar Entscheidungshilfen, ob diese Zahlung für den Fall einer nicht unwahrscheinlichen EM-Rente sinnvoll ist ... oder auch nicht.
50erin.