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Experten-Antwort

Zahlungsweg für freiwillige Beiträge

von Mathilde12.03.2022 | 19:55
812 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen Bescheid vorliegen, dass ich berechtigt bin ab 01.01.2021 freiwillige Beiträge zu zahlen. Ich beabsichtige jeweils den Höchstbetrag und zwar für 2021 15.847,20 (12 x 1.320,60) und für 2022 15.735,60 (12 x 1.311,30) zu überweisen. Nur wie ? Im Bescheid wird die Bankverbindung Commerzbank Berlin aufgeführt mit der Bitte die Versicherungsnummer und den "Verwendungszweck" anzugeben. Was ist aber mit "Verwendungszweck" gemeint bzw. wo steht der ? Im Bescheid steht, dass freiwillige Beiträge für ein vergangenes Kalenderjahr grundsätzlich bis zum 31.03.des Folgejahres gezahlt werden müssen. 3 Sätze weiter steht dann aber wieder, dass die freiwilligen Beiträge für die Zeit vom 01.01.2021-31.12.2021 bis zum 17.06.2022 gezahlt werden können. 2 Sätze weiter steht dann wieder dass grundsätzlich durch Abbuchung von einem Girokonto gezahlt werden soll. Wie soll ich verfahren? Möchte die beiden Beträge loswerden und darauf vertrauen, dass sie Anrechnung finden.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.03.2022 | 14:35

Hallo Mathilde,

wie bereits geschrieben wurde, ist bei "Verwendungszweck" anzugeben, für welchen Zweck der überwiesene Geldbetrag verwendet werden soll. Das sind bei Ihnen eben "freiwillige Beiträge für die Zeit vom ... bis ...".

Zu beachten ist, dass eine Beitragszahlung im Voraus nicht möglich ist. Sie können also den Gesamtbetrag für 2022 erst am Jahresende beziehungsweise bis spätestens 31. März 2023 überweisen.

Sie können also momentan die freiwilligen Beiträge für die Zeit ab 1. Januar 2021 bis zum aktuellen Monat überweisen.

Die restlichen Beiträge könnten Sie abbuchen lassen. Dazu bräuchte Ihr Rentenversicherungsträger ein SEPA-Lastschrift-Mandat. Dieses hat die Formularnummer V0005 und kann im Internetauftritt der Rentenversicherung abgerufen und ausgefüllt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klugpuperam 12.03.2022 | 20:12
Hallo. 2 getrennte Überweisungen: 1. Überweisung bis 17.06. (besser etwas früher) Summe wie gewünscht Buchungstext: Versicherungsnummer (z. B. 80 010164 A 000) "Freiwillige Versicherung 01/2021 bis 12/2021" 2. Überweisung entsprechend
DRVam 12.03.2022 | 20:13
Bis zum 31.03. muss nicht die Überweisung erfolgen, sondern der Antrag gestellt worden sein. Überweisen Sie den Betrag für 2021 auf die genannte Bankverbindung und nennen Sie die Daten des Bescheides und/oder den Zeitraum für den Sie einzahlen als Verwendungszweck. Suchen Sie nicht nach Problemen, wo keine sind.
Ergänzungam 13.03.2022 | 07:52
Für 2022 können Sie den Gesamtbetrag erst Ende 2022 überweisen!
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